Abschnitt 1 LKAbgRdErl
Bibliographie
- Titel
- Abgabe amtlicher Veröffentlichungen sowie Landkarten und Pläne an Bibliotheken
- Redaktionelle Abkürzung
- LKAbgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22260
Alle Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes haben von allen durch sie herausgegebenen oder in ihrem Auftrag einmalig oder laufend erscheinenden amtlichen Veröffentlichungen (bei Medienwerken in körperlicher Form von jeder Medienart - Druckschrift, CD-ROM, DVD, Mikroform etc. - in der die amtliche Veröffentlichung erscheint) unentgeltlich unmittelbar nach ihrem Erscheinen
- a)
je ein Exemplar unaufgefordert abzugeben an
die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek in Hannover,
die Landesbibliothek in Oldenburg,
die Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel,
die Bibliothek des Niedersächsischen Landtages in Hannover;
- b)
zwei Exemplare unaufgefordert abzugeben an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt a. M.;
- c)
je ein Exemplar unaufgefordert abzugeben an
die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Abteilung Amtsdruckschriften und Internationaler Amtlicher Schriftentausch,
die Bayerische Staatsbibliothek zu München,
die Bibliothek des Deutschen Bundestages in Berlin;
- d)
auf Anforderung für Zwecke des Internationalen Amtlichen Schriftentausches bis zu fünf unentgeltliche Exemplare - ausgenommen Loseblattsammlungen - abzugeben an die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Abteilung Amtsdruckschriften und Internationaler Amtlicher Schriftentausch.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 16. November 2020 (Nds. MBl. S. 1279)