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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 LKAbgRdErl

Bibliographie

Titel
Abgabe amtlicher Veröffentlichungen sowie Landkarten und Pläne an Bibliotheken
Redaktionelle Abkürzung
LKAbgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22260

Den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, auf Anfrage der sammelnden Bibliothek amtliche Publikationen nach Maßgabe dieses Gem. RdErl. zur Verfügung zu stellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 16. November 2020 (Nds. MBl. S. 1279)