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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 LKAbgRdErl

Bibliographie

Titel
Abgabe amtlicher Veröffentlichungen sowie Landkarten und Pläne an Bibliotheken
Redaktionelle Abkürzung
LKAbgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22260

Sofern die Veröffentlichung in unkörperlicher Form (elektronische Veröffentlichung und Netzpublikation) erscheint, erfolgt die Abgabe in dieser Form entsprechend den Vorgaben der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek und der Deutschen Nationalbibliothek. Die Abgabepflicht kann auch durch einen unentgeltlichen Zugriff auf Speichermedien erfüllt werden, sofern die Objektdaten aus technischen Gründen nicht an die Bibliotheken abgegeben werden können. Die Abgabe erfolgt in elektronischer Form ohne technische Schutzmaßnahmen für alle in Nummer 1 Buchst. a und b genannten Bezugsberechtigten (sammelnde Bibliotheken) an die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek ermöglicht der Landesbibliothek Oldenburg, der Herzog August Bibliothek, der Bibliothek des Niedersächsischen Landtages und der Deutschen Nationalbibliothek zusätzlich den Zugriff auf die elektronischen Dokumente. Den sammelnden Bibliotheken steht es frei, bei Abgabe in elektronischer Form auf die Abgabe einer parallel verbreiteten physischen Veröffentlichung zu verzichten.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 16. November 2020 (Nds. MBl. S. 1279)