Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.01.1995, Az.: 4 L 3850/94
Kinderförderung; Tagespflege; Anspruch; Ausbildung der alleinerziehenden Elternteils; Ermessen des Trägers der Jugendhilfe; Richtlinien
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 11.01.1995
- Aktenzeichen
- 4 L 3850/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 14086
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1995:0111.4L3850.94.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 27.05.1994 - 3 A 75/94 .Hi
Rechtsgrundlagen
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 23 Abs. 3 SGB VIII
- § 24 SGB VIII
- § 90 SGB VIII
Fundstellen
- ND MBl 1995, 870
- NdsRpfl 1996, 64
Amtlicher Leitsatz
1. In Niedersachsen besteht - weiterhin - nicht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Förderung von Kindern in Tagespflege während der Ausbildung des alleinerziehenden Elternteils, da Näheres über Inhalt und Umfang dieser Leistung noch nicht durch Landesrecht geregelt ist (wie Beschl v 11.12.1992 - 4 M 5204/92 -).
2. Die Leistung steht bis zu einer landesrechtlichen Regelung im Ermessen des Trägers der Jugendhilfe. Der Erlaß von - ermessensbindenden - Richtlinien ist nicht Voraussetzung für die Gewährung der Leistung.
3. Zu den Anforderungen an die Ermessensentscheidung des Jugendhilfeträgers.