Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.01.1995, Az.: 4 L 6348/94
Ingewahrsamnahme; Nicht zu vertretende Gründe; Haftstrafe; Fluchtversuch eines DDR-Soldaten; DDR
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 11.01.1995
- Aktenzeichen
- 4 L 6348/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 14087
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1995:0111.4L6348.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 9a HHG
- § 9b HHG
- § 9c HHG
- § 10 Abs. 4 HHG
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG
- § 16 StrRehaG
- § 17 StrRehaG
Fundstelle
- OVGE MüLü 45, 367
Amtlicher Leitsatz
Ein Soldat der Grenztruppen der DDR, der im Jahre 1984 nach dem Scheitern eines Fluchtversuchs, bei dem er seinen Postenführer auf dem Streifengang am Grenzzaun mit "gebremster" Gewalt angegriffen und verletzt hat, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt worden ist, von denen er 4 1/2 Jahre verbüßt hat, ist aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihm nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen worden.