Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.01.1995, Az.: 1 L 457/93
Bauvorbescheid; Anspruch auf Verlängerung; Einklang mit geltendem Baurecht; Gebäude; Wiederaufbauwille
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 06.01.1995
- Aktenzeichen
- 1 L 457/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 14066
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1995:0106.1L457.93.0A
Rechtsgrundlagen
- § 74 Abs. 2 S. 1 BauO ND
- § 74 Abs. 2 S. 3 BauO ND
- § 77 BauO ND
- § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB
Fundstellen
- BauR 1995, 674-675 (Volltext mit amtl. LS)
- IBR 1995, 355 (Volltext mit red./amtl. LS u. Anm.)
- NVwZ-RR 1995, 246-247 (Volltext mit amtl. LS)
- UPR 1995, 280
Amtlicher Leitsatz
1. Der Bauherr hat nur dann einen Rechtsanspruch auf Verlängerung eines Bauvorbescheides, wenn das Vorhaben im Zeitpunkt der Verlängerung dem geltenden Baurecht entspricht.
2. Ein "alsbald" bekundeter Wiederaufbauwille für ein Gebäude, das durch ein außergewöhnliches Ereignis zerstört worden ist, muß auch nach Erteilung eines Bauvorbescheides "alsbald" umgesetzt werden.