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  • ab 01.02.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 LFGB§40InfoRdErl 2023 - Pressemitteilung Lebensmittelunternehmerin oder Lebensmittelunternehmer

Bibliographie

Titel
Verfahren zur Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 1 und 2 LFGB und für die Veröffentlichung von Informationen in dem Internetportal www.lebensmittelwarnung.de
Redaktionelle Abkürzung
LFGB§40InfoRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78550

Muster:

(Briefkopf mit Logo des Unternehmens)

Ort, Datum

(Name des Unternehmens) ruft (Name des Produkts) zurück.

Aufgrund bestehender Gesundheitsgefahr ruft (Name des Unternehmens) den Artikel (Name des Produkts, Nettofüllmenge, Charge/Losnummer, MHD/Verbrauchsdatum, ggf. Identitätskennzeichen, sonstige aus Verbrauchersicht zweckdienliche Identifikationsangaben) zurück.

> Einfügung eines farbigen Produktfotos <

Nähere Beschreibung der Vertriebswege, z. B. anhand einzelner Landkreise/Regierungsbezirke, Bundesländer, "bundesweit", sonstige aus Verbrauchersicht zweckdienliche Vertriebsangaben wie Nennung bestimmter Einzelhandelsketten.

Beispiel:Der Artikel wurde bundesweit über Filialen der Handelskette XY verkauft.

Angabe des genauen Grundes für den Rückruf, z. B. Salmonellen/Listeria monocytogenes, Glassplitter, nicht gekennzeichnetes Allergen Haselnuss.

Beispiel:Bei dem Artikel wurden Salmonellen festgestellt.

Genaue Angabe möglicher Folgen eines Verzehrs des gesundheitsgefährdenden Lebensmittels. Für Informationen zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen können die Erregersteckbriefe auf der Seite zur Bürgerinformation der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung genutzt werden (https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe.html) oder die Textvorschläge des Robert-Koch-Instituts. Letztere sind im FIS-VL hinterlegt. Soweit keine Textvorschläge vorliegen, sind die möglichen Auswirkungen der Gefahr jeweils zu beschreiben.

Beispiel:Laut Robert-Koch-Institut äußert sich eine Salmonellen-Erkrankung innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll.

Empfehlenswerte Ergänzungen.

Beispiel:Kundinnen und Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Kundenservice unter der Hotline Nummer ..., erreichbar in der Zeit von ... bis ... Uhr, oder auf unserer Internetseite unter ... .

Anschrift, Kontaktdaten des Unternehmens.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 1. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 76)