Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 RL MR H BS GÖ WOB-RdErl - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB)
Redaktionelle Abkürzung
RL MR H BS GÖ WOB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

7.2 Bewilligungs- und Auszahlungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim.

7.3 Anträge sind vom Projektträger an das ArL Leine-Weser zu richten. Antragsvordrucke sind dort erhältlich.

7.4 Anträge sind bis zum 15. September jedes Jahres für das Folgejahr oder die Folgejahre einzureichen. Die Bewilligungsbehörde kann weitere Antragsstichtage zulassen. Die Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite der Bewilligungsbehörde (www.arl-lw.niedersachsen.de).

7.5 Bei der Bewertung der eingereichten Anträge werden die Förderkriterien gemäß der Anlage zugrunde gelegt.

7.6 Nach förderrechtlicher Prüfung durch die Bewilligungsbehörde nimmt der Gesellschafterausschuss der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH anhand des aus der Anlage ersichtlichen Scorings eine Bewertung der Förderanträge vor. Er spricht eine Empfehlung an den Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat gibt einen Entscheidungsvorschlag über Art und Umfang der Förderung zu jedem Antrag ab.

Über den Entscheidungsvorschlag entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 7. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 560)