Abschnitt 4 RL MR H BS GÖ WOB-RdErl - Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL MR H BS GÖ WOB-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23100
4.1 Gefördert werden Projekte,
die sich über mindestens 50 % des Gebietes der Metropolregion erstrecken oder
die mindestens 50 % der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion oder
die mindestens 50 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betreffen oder
Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion. Letzteres ist dann der Fall, wenn erwartet wird, dass die Ergebnisse des Vorhabens sich auf ein größeres Gebiet/einen größeren Teil der Bevölkerung oder auf einen größeren Teil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Metropolregion übertragen lassen.
4.2 Die Projekte müssen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Die Projekte beachten die Chancengleichheit (z. B. Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf).
Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 7. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 560)