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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RL MR H BS GÖ WOB-RdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB)
Redaktionelle Abkürzung
RL MR H BS GÖ WOB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Ziel ist es, die Kompetenzen und Potenziale in der Region zu mobilisieren, um das Regionalbewusstsein und die eigenständige Profilbildung, die Handlungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Region zu stärken.

1.2 Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach Vorschlag des Aufsichtsrats der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 7. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 560)