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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL MR H BS GÖ WOB-RdErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB)
Redaktionelle Abkürzung
RL MR H BS GÖ WOB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

2.1 Gefördert werden Projekte auf Basis des jeweils gültigen Metropolarbeitsprogramms, die durch das intensive Zusammenwirken der regionalen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und anderen gesellschaftlichen Gruppen die regionale Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit stärken und mit neuen Impulsen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen.

2.2 Die Förderung unterstützt Projekte freiwilliger Zusammenschlüsse von Handlungsträgern der Region, die sich auf eigenständige Entwicklungskonzepte verständigen, vorrangige Handlungsfelder festlegen und umsetzen.

2.3 Gefördert werden Maßnahmen, die den Prozess regionaler Kooperationen strukturell und nachhaltig weiterentwickeln und intensivieren:

  • Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten,

  • Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,

  • Etablierung von Regionalmanagements mit konkreten Projektaufträgen und Projektmanagements,

  • wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse,

  • regionale Profilierung durch Regionalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit und

  • investive Maßnahmen sowie deren Vorbereitung.

Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom 7. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 560)