Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.03.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 IPGaARdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
Redaktionelle Abkürzung
IPGaARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Bek. der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter "Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Ganztagsausbau" vom 17.05.2023 (BAnz AT 23.06.2023 B2) - im Folgenden: VV II - und der VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen zur Verbesserung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Ganztagsangebots.

1.2 Ein Anspruch der Antragsteller auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des RdErl. vom 28. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 119)