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§ 3a Nds. AG SGB II - Träger der Leistungen nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (Nds. AG SGB II)
Amtliche Abkürzung
Nds. AG SGB II
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
82300

Träger der Leistungen nach § 6b BKGG sind die Landkreise und die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover. Sie nehmen die mit der Trägerschaft verbundenen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahr. § 3 gilt entsprechend.