§ 3a Nds. AG SGB II - Träger der Leistungen nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (Nds. AG SGB II)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. AG SGB II
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 82300
Träger der Leistungen nach § 6b BKGG sind die Landkreise und die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover. Sie nehmen die mit der Trägerschaft verbundenen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahr. § 3 gilt entsprechend.