Abschnitt 8 RL StrH WHV-Erl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven (RL Strukturhilfen WHV)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL StrH WHV-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28010
8.1 Dieser Erl. tritt am 31.8.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2039 außer Kraft.
8.2 Staatliche Beihilfen i. S. des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der konsolidierten Fassung vom 7.6.2016 (ABl. EU Nr. C 202 S. 47, Nr. C 400 S. 1; 2017 Nr. C 59 S. 1) dürfen wegen der Geltungsdauer der in der Anlage dieses Erl. genannten beihilferechtlichen Rechtsgrundlagen nur bis zum 31.12.2023 bewilligt werden, soweit nicht eine Anpassung dieses Erl. an die ab dem 1.1.2024 geltenden beihilferechtlichen Rechtsgrundlagen erfolgt ist.
Außer Kraft am 1. Januar 2040 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 31. August 2022 (Nds. MBl. S. 1241)
An das
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Nachrichtlich:
An
die Stadt Wilhelmshaven
die Gemeinde Sande
die Gemeinde Schortens
die Gemeinde Wangerland
den Landkreis Friesland
die übrigen Ämter für regionale Landesentwicklung
die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)