Abschnitt 3 StrHFördErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.
- Redaktionelle Abkürzung
- StrHFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33350
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige oder als mildtätig anerkannte eingetragene Vereine, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und andere gemeinnützige rechtsfähige Träger i. S. der Nummer 2.1, die Angebote nach Nummer 2 durchführen und ihren Sitz in Niedersachsen haben.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 24. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 643, Nds. Rpfl. S. 501)