Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 StrHFördErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.
Redaktionelle Abkürzung
StrHFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

2.1 Gefördert werden Leistungen und Maßnahmen der Anlaufstellen für Straffällige der Verbände der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.

Das vorgehaltene Personal soll Beratungs- und Betreuungsangebote für

  • Personen in Haft, die rechtzeitig auf die Entlassung aus der Haft vorbereitet werden sollen,

  • aus der Haft entlassene Personen, die eine Nachbetreuung benötigen,

  • zu einer Geldstrafe verurteilte Personen,

  • Personen, die straffällig geworden sind,

  • von Straffälligkeit bedrohte Personen,

  • Familienangehörige von Straffälligen

unterbreiten.

2.2 Förderungsfähig sind Angebote der Anlaufstellen für Straffällige der freien Wohlfahrtspflege, welche mindestens folgendes Leistungsspektrum enthalten:

2.2.1
Jede Anlaufstelle besucht jede für sie vorgesehene Justizvollzugsanstalt planbar und regelmäßig.

2.2.2
Die Anlaufstellen sind für ihre Klientel Hilfeeinrichtungen beim Umgang mit Behörden, namentlich zur Existenzsicherung der Betroffenen.

2.2.3
Die Anlaufstellen bieten von Haft Bedrohten, Inhaftierten und Haftentlassenen strukturierte einzelfallbezogene Hilfen bei der Wohnungssuche an.

2.2.4
Die Anlaufstellen bieten den Gefährdeten, Inhaftierten und Haftentlassenen konkrete Hilfe bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

2.2.5
Die Anlaufstellen stellen unmittelbar oder mittelbar sozialarbeiterisch begleitete Schuldnerberatung für Strafgefangene und Haftentlassene sicher.

2.2.6
Die Anlaufstellen begleiten Inhaftierte und Haftentlassene bei Suchtgefährdungen.

2.2.7
Die Anlaufstellen sind verlässlicher Partner für Angehörige von Inhaftierung Bedrohter, Inhaftierter und Haftentlassener.

2.2.8
Die Anlaufstellen stellen die Umsetzung des Programms "Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen" sicher.

2.2.9
Die Anlaufstellen sind in den Justizvollzugsanstalten regelmäßig zum Thema Entlassungsvorbereitung präsent.

2.3 Neben den in Nummer 2.2 genannten Angeboten sind für Wohnraumhilfen insbesondere folgende Angebote förderungswürdig:

  • Vorhalten von Wohnangeboten,

  • Beratungs- und Aufnahmegespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern für das Wohnangebot,

  • Erarbeitung, Umsetzung und Überwachung der finanziellen Rahmenbedingungen der einzelnen Wohnangebote (Miete, Nebenkosten, Reparaturen),

  • Erarbeitung und Umsetzung der sozialen Rahmenbedingungen (Aufnahme- und Ausschlusskriterien, Hausordnung usw.).

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 24. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 643, Nds. Rpfl. S. 501)