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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 StrHFördErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.
Redaktionelle Abkürzung
StrHFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, der Bewilligungsstelle bis zum 31. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres statistische Daten in Form eines einheitlichen Vordrucks zur Verfügung zu stellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 24. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 643, Nds. Rpfl. S. 501)