Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 29.01.1987, Az.: L 10 Ar 60/86

Treuhandvertrag; Arbeitgeber; Geschäftsführer; Übernahme; Stammkapital; GmbH; Gesellschafter; Arbeitnehmer; Treugeber; Gewinn; Versicherungspflicht; Sozialversicherung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
29.01.1987
Aktenzeichen
L 10 Ar 60/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11708
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1987:0129.L10AR60.86.0A

Fundstellen

  • Das Beitragsrecht/Meuer AFG § 141n, 29-01-87, L 10 Ar 60/86
  • Die Beiträge 1987, 89-94
  • GmbHR 1987, 355-357 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Treuhandvertrag kann bewirken, daß Arbeitgebereigenschaft eines Geschäftsführers, trotz seiner Übernahme von 50 vH des Stammkapitals der GmbH, zu verneinen ist.

2. Ein geschäftsführender Gesellschafter mit einer Stammeinlage von 50 vH ist Arbeitnehmer, wenn die Beteiligung an der GmbH treuhänderisch für einen Dritten (Treugeber) mit allen Rechten und Pflichten für diesen (zB Gewinn oder Verlust) wahrgenommen wird und der Geschäftsführer tatsächlich wie ein Arbeitnehmer in die GmbH eingegliedert ist.