Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 15.01.1987, Az.: L 10 Lw 5/86

Landwirtschaft; Landwirt; Altershilfe; Alterskasse; Widerspruch; Bindungswirkung; Bescheid; Widerspruchsbescheid; Rückwirkung; Umschreibung; Unternehmer; Ehegatten

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
15.01.1987
Aktenzeichen
L 10 Lw 5/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11692
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1987:0115.L10LW5.86.0A

Fundstelle

  • Breith 1988, 216

Amtlicher Leitsatz

1. Die landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) kann sich bei verspätet eingelegtem Widerspruch auf die Bindungswirkung des Bescheides nicht mehr berufen, wenn sie - wenn auch nur hilfsweise - im Widerspruchsbescheid sachlich über den Widerspruch entschieden hat (§ 84 SGG).

2. Zur Frage der rückwirkenden Umschreibung der landwirtschaftlichen Unternehmereigenschaft, wenn Ehegatten ein landwirtschaftliches Unternehmen gemeinsam betreiben (§ 14 Abs 6 GAL).