Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 13.01.1987, Az.: L 7 Ar 384/85

Gemeinschaft; Eheähnlich; Wohngemeinschaft; Einkommen; Zusammenleben; Wohnung; Kosten; Aufwendungen; Arbeitslosengeld

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
13.01.1987
Aktenzeichen
L 7 Ar 384/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11691
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1987:0113.L7AR384.85.0A

Fundstellen

  • Breith 1987, 596
  • FamRZ 1987, 1087

Amtlicher Leitsatz

Eine eheähnliche Gemeinschaft iS von § 137 Abs 2a AFG liegt nicht vor, wenn die Partner einer Wohngemeinschaft trotz erheblicher Unterschiede in der Höhe ihres Einkommens ihr Zusammenleben in einer Wohnung derart gestalten, daß jeder von ihnen nur in etwa gleicher Höhe für die notwendigen Kosten des Zusammenlebens aufkommen will und die übrigen (individuellen) Aufwendungen von jedem selbst getragen werden sollen.