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§ 11 NEUrlVO - In-Kraft-Treten *)

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Erholungsurlaubsverordnung (NEUrlVO)
Amtliche Abkürzung
NEUrlVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411016400000

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Erholungsurlaubsverordnung vom 2. Oktober 1990 (Nds. GVBl. S. 444) außer Kraft.

Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 12. Dezember 1996 (Nds. GVBl. S. 512). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Verordnungen.