Abschnitt 2 GTV - Transportgefangene
Bibliographie
- Titel
- Gefangenentransportvorschrift (GTV)
- Amtliche Abkürzung
- GTV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34312
Gefangene im Sinne dieser Vorschrift sind:
- a)Strafgefangene sowie Personen, gegen die auf eine mit Freiheitsentziehung verbundene Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt ist,
- b)Untersuchungsgefangene sowie einstweilig Untergebrachte (vgl. § 126a StPO),
- c)Personen, die auf Grund eines Haftbefehls oder eines Vorführungsbefehls (zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe) von der Polizei festgenommen worden sind,
- d)Zivilhaftgefangene,
- e)Auslieferungs- oder Durchlieferungsgefangene,
- f)abzuschiebende oder zurückzuschiebende Ausländerinnen und Ausländer.