Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 24.08.1995, Az.: 17 W 53/95

Öffentlich-rechtliches Unterbringungsverfahren; Persönliche Anhörung des Betroffenen; Äußerungsrecht des Betroffenen; Anhörungablehnung

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
24.08.1995
Aktenzeichen
17 W 53/95
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 15947
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1995:0824.17W53.95.0A

Fundstelle

  • NiedersRpfl 1995, 353

Redaktioneller Leitsatz

Gemäß § 70c FGG i. V. m. §§ 70m Abs. 3, 69g Abs. 5 FGG ist bei der Beschwerde im öffentlich - rechtlichen Unterbringungsverfahren eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen geboten. Lehnt das Beschwerdegericht diese Äußerungsmöglichkeit des Betroffenen ab, so hat es konkrete Gründe darzulegen, die zu der Annahme rechtfertigen, daß eine Anhörung keine für die zu treffende Entscheidung verwertbaren Erkenntnisse erbringt.

Die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes reicht zu dieser Begründung im allgemeinen nicht aus.

Vgl. hierzu:

FamRZ 1994, 781