Abschnitt 4 BefRiLiPol - Beförderungskriterien
Bibliographie
- Titel
- Rahmenrichtlinien für die Beförderungsauswahl in der Polizei des Landes Niedersachsen (Beförderungsrahmenrichtlinien - BefRiLiPol)
- Amtliche Abkürzung
- BefRiLiPol
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20410
4.1 Unmittelbar leistungsbezogene Kriterien (Hauptkriterien)
Diese Kriterien sind nach ständiger Rechtsprechung stets vorrangig gegenüber Hilfskriterien heranzuziehen und zwar in der Reihenfolge
Vollnote der aktuellen dienstlichen Beurteilung,
Binnendifferenzierung der aktuellen dienstlichen Beurteilung, sofern eine Binnendifferenzierung in der jeweiligen Wertungsstufe erfolgt,
ausschärfende Betrachtung anhand der Einzelmerkmale der aktuellen dienstlichen Beurteilung,
Vollnote der Vorbeurteilung (grundsätzlich die vorherige Regelbeurteilung),
Binnendifferenzierung der Vorbeurteilung (grundsätzlich die vorherige Regelbeurteilung), sofern eine Binnendifferenzierung in der jeweiligen Wertungsstufe erfolgt,
ausschärfende Betrachtung anhand der Einzelmerkmale der Vorbeurteilung (grundsätzlich die vorherige Regelbeurteilung).
Die Einzelmerkmale der dienstlichen Beurteilung stehen in der ausschärfenden Betrachtung gleichwertig nebeneinander.
Soweit über den Vergleich der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien keine Auswahlentscheidung getroffen werden kann, sind leistungsbezogene Hilfskriterien heranzuziehen.
4.2 Leistungsnahe Hilfskriterien
Zu den leistungsnahen Hilfskriterien (ohne Festlegung der Reihenfolge) gehören insbesondere
Dienstzeit im Statusamt,
Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens/einer herausragenden Funktion,
Datum der Laufbahnprüfung/Tag der Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 NLVO-Pol i. V. m. § 17a Abs. 4 PolNLVO (Bewährungsaufstieg),
Zeitraum seit Beginn der Qualifizierung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2 (maximale Regelstudienzeit),
Ergebnis der Laufbahnprüfung (nur für das erste Beförderungsamt in der Laufbahn).
4.3 Leistungsferne Hilfskriterien
Zu den leistungsfernen Hilfskriterien (ohne Festlegung der Reihenfolge) gehören insbesondere
Dienstalter,
Lebensalter,
Schwerbehinderung,
Abbau der Unterrepräsentanz gemäß § 13 Abs. 5 NGG.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 des RdErl. vom 17. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1389)