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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 BefRiLiPol - Beförderungskriterien

Bibliographie

Titel
Rahmenrichtlinien für die Beförderungsauswahl in der Polizei des Landes Niedersachsen (Beförderungsrahmenrichtlinien - BefRiLiPol)
Amtliche Abkürzung
BefRiLiPol
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20410

4.1 Unmittelbar leistungsbezogene Kriterien (Hauptkriterien)

Diese Kriterien sind nach ständiger Rechtsprechung stets vorrangig gegenüber Hilfskriterien heranzuziehen und zwar in der Reihenfolge

  • Vollnote der aktuellen dienstlichen Beurteilung,

  • Binnendifferenzierung der aktuellen dienstlichen Beurteilung, sofern eine Binnendifferenzierung in der jeweiligen Wertungsstufe erfolgt,

  • ausschärfende Betrachtung anhand der Einzelmerkmale der aktuellen dienstlichen Beurteilung,

  • Vollnote der Vorbeurteilung (grundsätzlich die vorherige Regelbeurteilung),

  • Binnendifferenzierung der Vorbeurteilung (grundsätzlich die vorherige Regelbeurteilung), sofern eine Binnendifferenzierung in der jeweiligen Wertungsstufe erfolgt,

  • ausschärfende Betrachtung anhand der Einzelmerkmale der Vorbeurteilung (grundsätzlich die vorherige Regelbeurteilung).

Die Einzelmerkmale der dienstlichen Beurteilung stehen in der ausschärfenden Betrachtung gleichwertig nebeneinander.

Soweit über den Vergleich der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien keine Auswahlentscheidung getroffen werden kann, sind leistungsbezogene Hilfskriterien heranzuziehen.

4.2 Leistungsnahe Hilfskriterien

Zu den leistungsnahen Hilfskriterien (ohne Festlegung der Reihenfolge) gehören insbesondere

  • Dienstzeit im Statusamt,

  • Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens/einer herausragenden Funktion,

  • Datum der Laufbahnprüfung/Tag der Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 NLVO-Pol i. V. m. § 17a Abs. 4 PolNLVO (Bewährungsaufstieg),

  • Zeitraum seit Beginn der Qualifizierung für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2 (maximale Regelstudienzeit),

  • Ergebnis der Laufbahnprüfung (nur für das erste Beförderungsamt in der Laufbahn).

4.3 Leistungsferne Hilfskriterien

Zu den leistungsfernen Hilfskriterien (ohne Festlegung der Reihenfolge) gehören insbesondere

  • Dienstalter,

  • Lebensalter,

  • Schwerbehinderung,

  • Abbau der Unterrepräsentanz gemäß § 13 Abs. 5 NGG.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 des RdErl. vom 17. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1389)