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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 RL nstMuErl - Bewilligungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nichtstaatlichen Museen mit Sitz in Niedersachsen, die sich nicht in der Trägerschaft des Landes oder des Bundes befinden (RL nichtstaatliche Museen)
Redaktionelle Abkürzung
RL nstMuErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22180

4.1 Im Antrag müssen die Notwendigkeit und der Umfang der Maßnahme nachvollziehbar begründet werden.

4.2 Neben den Förderzielen nach Nummer 1.2 müssen mit der beantragten Maßnahme auch folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Erfüllung der aktuellen ICOM-Definition für Museen,

  • eine mediale Präsenz der Einrichtung,

  • in der Regel eine kommunale Beteiligung in Form einer geldwerten oder einer finanziellen Leistung.

4.3 Die Zuwendung kann mit anderen Landesmitteln sowie Kommunal,- Bundes-, EU- und weiteren Drittmitteln kombiniert werden. Das Verbot der Doppelfinanzierung ist zu beachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 1. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 441)