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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL nstMuErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nichtstaatlichen Museen mit Sitz in Niedersachsen, die sich nicht in der Trägerschaft des Landes oder des Bundes befinden (RL nichtstaatliche Museen)
Redaktionelle Abkürzung
RL nstMuErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22180

2.1 Gefördert werden Projekte niedersächsischer nichtstaatlicher Museen.

2.2 Gefördert werden im Einzelnen:

  • die Durchführung von Ausstellungen - Dauer- und Sonderausstellungen - von überregionaler Bedeutung,

  • der Erwerb von Sammlungsgegenständen von herausragender Bedeutung für das niedersächsische Kulturerbe,

  • Maßnahmen zur Sammlungspflege, um das Kulturgut zu erhalten,

  • die wissenschaftliche Erschließung der Sammlung.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 1. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 441)