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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL nstMuErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nichtstaatlichen Museen mit Sitz in Niedersachsen, die sich nicht in der Trägerschaft des Landes oder des Bundes befinden (RL nichtstaatliche Museen)
Redaktionelle Abkürzung
RL nstMuErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22180

3.1 Zuwendungsempfänger sind Museen mit Sitz in Niedersachsen.

3.2 Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie kommunale Gebietskörperschaften.

3.3 Nicht antragsberechtigt sind Museen, die sich in der Trägerschaft des Landes oder des Bundes befinden.

3.4 Von der Antragsberechtigung ausgeschlossen sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Ihnen wird keine Förderung gewährt. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 284 AO verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 1. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 441)