Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen
(NJAVO)

Bibliographie

Titel
Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO)
Amtliche Abkürzung
NJAVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31210010100000

Vom 2. November 1993 (Nds. GVBl. S. 561 - VORIS 31210 01 01 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. September 2003 (Nds. GVBl. S. 356)

Gemäß Artikel 2 Abs. 3 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen vom 25.09.2003 (Nds. GVBl. S. 356) gilt:

"(3) Für Referendarinnen und Referendare, die vor dem 1. Februar 2004 in den Vorbereitungsdienst aufgenommen worden sind oder werden, finden die vor dem 1. Oktober 2003 geltenden Vorschriften der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen weiterhin Anwendung. Abweichend von Satz 1 schreiben Referendarinnen und Referendare, soweit ihre Aufsichtsarbeiten nicht vor dem 1. Juni 2005 angefertigt sind, die Aufsichtsarbeiten im vorletzten und letzten Monat der letzten Pflichtstation."

Auf Grund des § 21 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 22. Oktober 1993 (Nds. GVBl. S. 449) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet:

Inhaltsverzeichnis§§
Erster Abschnitt
Landesjustizprüfungsamt und allgemeine Vorschriften über die Staatsprüfungen
Besetzung des Landesjustizprüfungsamtes1
Vorsitz der Prüfungsausschüsse2
Beeinträchtigungen3
(weggefallen)4
Mitteilungen über den Prüfling5
Bekanntgabe der Bewertungen der schriftlichen Arbeiten6
(weggefallen)7
(weggefallen)8
Beurkundung des Prüfungshergangs9
(weggefallen)10
Wiederholung der Staatsprüfungen11
Zweiter Abschnitt
Studium und Pflichtfachprüfung
Hochschulstudium12
Anrechnung einer Ausbildung13
Praktische Studienzeiten14
Gruppenarbeitsgemeinschaft15
Prüfungsstoff der Pflichtfachprüfung16
Berechnung der Studienzeit17
(weggefallen)18
Aufsichtsarbeiten19
(weggefallen)20
(weggefallen)21
(weggefallen)22
Mündliche Prüfung23
Wiederholung der Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung24
Dritter Abschnitt
Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung
Einstellung und Beendigung des Vorbereitungsdienstes25
Leitung der Ausbildung und Dienstaufsicht26
Ausbildung in anderen Bezirken und Ländern27
(weggefallen)28
Ausbildung bei der Wahlstation29
Veränderte Einteilung des Vorbereitungsdienstes30
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes31
(weggefallen)32
Gestaltung der Ausbildung33
Ausbildungsnachweise34
Zeugnisse35
(weggefallen)36
Aufsichtsarbeiten37
(weggefallen)38
Mündliche Prüfung39
Wiederholung der Prüfung40
Vierter Abschnitt
Schlussvorschrift
In-Kraft-Treten41