Abschnitt 7 Kofi ZILE/LEADER-RdErl - Anweisungen zum Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für finanzschwache Kommunen zur Umsetzung von Vorhaben nach der ZILE-Richtlinie und der LEADER-Richtlinie (Kofinanzierung ZILE/LEADER)
- Redaktionelle Abkürzung
- Kofi ZILE/LEADER-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78350
7.1 Zuständig als Bewilligungsbehörde für das Antragsverfahren, die Bewilligung und die Auszahlung ist das jeweils örtlich zuständige ArL.
7.2 Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach Nummer 2.1 ist bei der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 30. 9. 2020 einzureichen.
Antragsvordrucke werden von den Bewilligungsbehörden in elektronischer Form auf deren Internetseiten zum Download angeboten.
7.3 Eine Bewilligung nach dieser Richtlinie erfolgt erst nach der Bescheiderteilung in der Zuwendung.
7.4 Die Mittelverwendung wird anhand der Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendung geprüft.
Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 27. August 2020 (Nds. MBl. S. 918)