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§ 18 GaVO - Zusätzliche Bauvorlagen

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung- GaVO)
Amtliche Abkürzung
GaVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072021200000

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

  1. 1.
    die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,
  2. 2.
    die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
  3. 3.
    die CO-Warnanlagen,
  4. 4.
    die Lüftungsanlagen,
  5. 5.
    die Sicherheitsbeleuchtung.