Abschnitt 8 StTaubSRegErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme
- Redaktionelle Abkürzung
- StTaubSRegErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Dieser Erl. tritt am 1. 8. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 1. August 2022 (Nds. MBl. S. 1066)
An
das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
die Landesbeauftragte für den Tierschutz
Nachrichtlich:
An die
Tierschutzorganisationen in Niedersachsen
Städte und Gemeinden