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  • ab 22.10.1987 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 NatursSiVfDf - 5. Neuordnung von Siedlungsflächen nach dem Flurbereinigungsgesetz

Bibliographie

Titel
Naturschutz und Landschaftspflege sowie landeskulturelle Erfordernisse bei Einleitung und Durchführung von Siedlungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
NatursSiVfDf,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78340000000022

5.1
Zur Unterstützung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder zur Berücksichtigung anderer landeskultureller Erfordernisse kann es zweckmäßig sein, die Verwertung der Siedlungsgrundstücke mit Maßnahmen der Bodenordnung zu verbinden.

5.2
In Gebieten, die einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz unterliegen, richtet sich die Abstimmung mit den Naturschutzbehörden nach meinem RdErl. vom 14.3.1986 (Nds. MBl. S. 320 - GültL 63/182).