Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.08.1995, Az.: 12 M 4852/95

Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortige Vollziehbarkeit; Konsum von Haschisch; Gutachten; Auswahl des Gutachters; Nichtbeibringung eines Gutachtens

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
16.08.1995
Aktenzeichen
12 M 4852/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 14117
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1995:0816.12M4852.95.0A

Fundstelle

  • zfs 1995, 479-480 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis wegen offensichtlicher mangelnder Eignung sofort vollziehbar entzogen wird.

2. Ist vor über zwei Jahren strafgerichtlich ein zurückliegender siebenjähriger Konsum von Haschisch festgestellt und sind keine Anhaltspunkte für eine Drogenentwöhnung ersichtlich, so darf die Fahrerlaubnisbehörde von dem Kraftfahrer die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens verlangen, wobei die Aufforderung, ein rechtsmedizinisches Institut einer Universität müsse das Gutachten erstellen, lediglich als Hinweis auf die besonderen Qualifikationen dieses Instituts für die Drogenanamnese zu verstehen ist.

3. Die Nichtbeibringung dieses Gutachtens rechtfertigt die Annahme mangelnder Eignung.