Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt
- Redaktionelle Abkürzung
- BAB 281-StV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100
Vom 16./27. April 2007 (Nds. GVBl. S. 310 - VORIS 92100 -) (1)
Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 310)
Die Freie Hansestadt Bremen (im Folgenden: "Bremen"), vertreten durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, und das Land Niedersachsen (im Folgenden: "Niedersachsen"), vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, schließen folgenden Staatsvertrag:
Präambel
Zur Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen im Raum Nord-Westdeutschland unterstützen Bremen und Niedersachsen die Realisierung des Bundesautobahnprojektes BAB A 281 mit dem gemeinsamen Ziel, eine leistungsfähige Infrastruktur sowie neue Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu erhalten.
Durch diesen Staatsvertrag soll es Bremen ermöglicht werden, die mit Niedersachsen abgestimmte Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Wesermarsch zur Realisierung der BAB A 281, 4. Bauabschnitt, zu treffen und die dafür erforderliche straßenrechtliche Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz in einem einheitlichen Verfahren durchzuführen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die hoheitlichen Befugnisse aus Artikel 90 des Grundgesetzes insoweit von Niedersachsen auf Bremen zu übertragen.
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt
Vom 5. September 2007 (Nds. GVBl. S. 442)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt, vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 310) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 am 1. September 2007 in Kraft getreten ist.