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  • ab 01.09.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 5 BAB 281-StV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt
Redaktionelle Abkürzung
BAB 281-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am 1. Tag des Monats in Kraft, der dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.  (1)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt

Vom 5. September 2007 (Nds. GVBl. S. 442)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB A 281, 4. Bauabschnitt, vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 310) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 am 1. September 2007 in Kraft getreten ist.

Hannover, den 27. April 2007

Für das Land Niedersachsen:

Der Minister
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Walter  H i r c h e


Bremen, den 16. April 2007

Für die Freie Hansestadt Bremen:

Der Senator
für Bau, Umwelt und Verkehr

Ronald-Mike  N e u m e y e r