Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 29.06.1992, Az.: 6 W 61/92

Beiordnung eines Verkehrsanwaltes; Mitwirkung bei Vergleichsabschluß; Arme Partei

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
29.06.1992
Aktenzeichen
6 W 61/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 15564
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1992:0629.6W61.92.0A

Fundstelle

  • JurBüro 1993, 155-156 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)

Amtlicher Leitsatz

Die Mitwirkung bei einem Vergleichsabschluß ist in einer Beiordnung eines Verkehrsanwaltes ohne Beschränkung für eine arme Partei enthalten. Zum Abschluß eines Vergleiches bedarf es somit nicht einer gesonderten Beiordnung.