Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 28.07.1992, Az.: 5 U 32/92
Schadenberechnung; Behinderung ; Haushaltsspezifizierte Tätigkeiten; Kompensationsmöglichkeiten; Ausgleich des Ausfalls; Ersatz nach BAT; Rentenbemessung
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 28.07.1992
- Aktenzeichen
- 5 U 32/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 15563
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1992:0728.5U32.92.0A
Rechtsgrundlage
- § 843 BGB
Fundstellen
- VersR 1993, 1491-1492 (Volltext mit amtl. LS)
- r+s 1993, 101
- zfs 1993, 154 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Schadenberechnung kann aufgrund der gegebenen Kompensationsmöglichkeiten eine Behinderung von max. 10 v.H. bei haushaltsspezifizierten Tätigkeiten unberücksichtigt bleiben.
2. Zum Ausgleich des Ausfalls im Haushalt reicht, wenn die Leistungsfunktion für den Haushalt nicht beeinträchtigt ist, ein nach BAT X zu entlohnender Ersatz aus.
3. Bei der Rentenbemessung gem. § 843 BGB ist die die familienrechtliche Verpflichtung zur Haushaltstätigkeit unmaßgeblich.