Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 14.12.1995, Az.: 3 K 1299/95

Zulässigkeit von Steuern; Jagdsteuer; Empfehlungen des Innenministers; Abweichung; Staatszielbestimmung Umweltschutz; Pflicht zur Hege

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
14.12.1995
Aktenzeichen
3 K 1299/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 14104
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1995:1214.3K1299.95.0A

Fundstellen

  • Jagdrechtliche Entscheidungen XVI Nr 69
  • NdsVBl 1997, 40
  • NdsVBl 1997, 265

Amtlicher Leitsatz

1. Landkreis und kreisfreie Städte dürfen Jagdsteuern in angemessener Höhe als subsidiäre Einnahmen erheben.

Bei der Bemessung des Jagdsteuersatzes ist von den in der Mustersatzung des Innenministers enthaltenen Empfehlungen auszugehen, Abweichungen von den empfohlenen Steuersätzen sind zu begründen.

2. Die seit 15. November 1994 geltende Staatszielbestimmung Umweltschutz in Art 20a verpflichtet die Satzungsgeber, bei der Bemessung der Steuersätze die vorgegebenen Belastungen der Steuerpflichten durch ihre Pflicht zur Hege (§ 1 Abs 2 BJagdG) zu berücksichtigen.