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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt III AJSDAEAV

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche im Ambulanten Justizsozialdienst der Strafrechtspflege Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
AJSDAEAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen ist unverzüglich über jede Bestellung als ehrenamtliche Bewährungshelferin oder ehrenamtlicher Bewährungshelfer und die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterrichten. Dabei sind der Name und die Anschrift der Ehrenamtlichen sowie der Name und die Anschrift der Klientin oder des Klienten anzugeben.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Abschnitt V der AV vom 18. November 2020 (Nds. Rpfl. S. 410)