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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt I AJSDAEAV

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche im Ambulanten Justizsozialdienst der Strafrechtspflege Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
AJSDAEAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer können vom für die Bewährungsaufsicht zuständigen Gericht oder der Gnadenbehörde bestellt werden. Zur Unterstützung der hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer können von deren Dienstvorgesetzten ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestellt werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Abschnitt V der AV vom 18. November 2020 (Nds. Rpfl. S. 410)