AJSDAEAV,NI - AJSD-Aufwandsentschädigung-Allgemeine Verfügung

Abschnitt I AJSDAEAV

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche im Ambulanten Justizsozialdienst der Strafrechtspflege Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
AJSDAEAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer können vom für die Bewährungsaufsicht zuständigen Gericht oder der Gnadenbehörde bestellt werden. Zur Unterstützung der hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer können von deren Dienstvorgesetzten ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestellt werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Abschnitt V der AV vom 18. November 2020 (Nds. Rpfl. S. 410)

Abschnitt II AJSDAEAV

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche im Ambulanten Justizsozialdienst der Strafrechtspflege Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
AJSDAEAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 EUR monatlich. Die gesonderte Geltendmachung von Fahrtkosten bleibt unberührt.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 EUR monatlich. Die gesonderte Geltendmachung von Fahrtkosten bleibt unberührt.

Die pauschalen Entschädigungen werden unabhängig von der Anzahl der betreuten Klientinnen und Klienten oder der Häufigkeit des Einsatzes gezahlt. Sie werden monatlich nachträglich gezahlt. Jeder angefangene Monat zählt als voller Monat.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Abschnitt V der AV vom 18. November 2020 (Nds. Rpfl. S. 410)

Abschnitt III AJSDAEAV

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche im Ambulanten Justizsozialdienst der Strafrechtspflege Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
AJSDAEAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen ist unverzüglich über jede Bestellung als ehrenamtliche Bewährungshelferin oder ehrenamtlicher Bewährungshelfer und die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterrichten. Dabei sind der Name und die Anschrift der Ehrenamtlichen sowie der Name und die Anschrift der Klientin oder des Klienten anzugeben.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Abschnitt V der AV vom 18. November 2020 (Nds. Rpfl. S. 410)

Abschnitt IV AJSDAEAV

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche im Ambulanten Justizsozialdienst der Strafrechtspflege Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
AJSDAEAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen trifft die notwendigen Anordnungen über die Auszahlung der Entschädigungen zu Lasten der Haushaltsmittel bei Kapitel 11 06 Titel 412 11.

Er berichtet dem Justizministerium bis zum 15. 2. eines jeden Jahres über die Zahl der Bestellungen und über die Höhe der insgesamt gezahlten Entschädigungen unter Ausweisung des Anteils der geltend gemachten Fahrtkosten, gesondert nach ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern einerseits und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern andererseits.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Abschnitt V der AV vom 18. November 2020 (Nds. Rpfl. S. 410)