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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt II AJSDAEAV

Bibliographie

Titel
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche im Ambulanten Justizsozialdienst der Strafrechtspflege Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
AJSDAEAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 EUR monatlich. Die gesonderte Geltendmachung von Fahrtkosten bleibt unberührt.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 EUR monatlich. Die gesonderte Geltendmachung von Fahrtkosten bleibt unberührt.

Die pauschalen Entschädigungen werden unabhängig von der Anzahl der betreuten Klientinnen und Klienten oder der Häufigkeit des Einsatzes gezahlt. Sie werden monatlich nachträglich gezahlt. Jeder angefangene Monat zählt als voller Monat.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Abschnitt V der AV vom 18. November 2020 (Nds. Rpfl. S. 410)