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  • ab 15.12.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 FGMDErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen Bildung
Redaktionelle Abkürzung
FGMDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der VV zu § 44 LHO sowie auf der Grundlage des Masterplans Digitalisierung 2.7 Zuwendungen zur Implementierung von innovativen und zukunftsorientierten Technologien im allgemein- und berufsbildenden Schulwesen im Rahmen der Innovationsprojekte "Robonatives", "Additive Fertigung - 3-D-Druck in der Schule" und "Distanzlernen/Berufsbildende Schulen". Bildungsziel der LReg ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstbestimmten Denken und Handeln in einer digitalisierten Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern. Hiesige drei Innovationsprojekte sollen den digitalen Wandel in der Bildung wie folgt forcieren:

  1. 1.1.1

    "Robonatives": Schülerinnen und Schüler sollen technisch aktuelle Lernangebote und zeitgemäße Bildungschancen im Bereich Industrie 4.0 erhalten,

  2. 1.1.2

    "Additive Fertigung - 3-D-Druck in der Schule": Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollen sich im Projektunterricht gemeinsam mit innovativer Zukunftstechnologie auseinandersetzen und

  3. 1.1.3

    "Distanzlernen/Berufsbildende Schulen": Die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am fachtheoretischen Unterricht soll in ländlichen Gebieten ermöglicht werden.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)