Abschnitt 6 FGMDErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen Bildung
- Redaktionelle Abkürzung
- FGMDErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
6.1 Der Erstempfänger verpflichtet sich, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen bei dem Letztempfänger zu bestätigen.
6.2 Der Letztempfänger ist zu verpflichten, die für den Zuwendungszweck erworbene Ausstattung bis zum Zeitpunkt der Abschreibung zu verwenden. Die Mindestnutzungsdauer beträgt fünf Jahre.
6.3 Nach Ablauf der Bindungsfrist sind angeschaffte Gegenstände dem Letztempfänger zu übereignen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)