Abschnitt 5 FGMDErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen Bildung
- Redaktionelle Abkürzung
- FGMDErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Zuwendungsfähig sind
- 5.2.1
Personalausgaben für zusätzliches Personal, das für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich ist und
- 5.2.2
Sachausgaben, die durch Anschaffung von Hard- und Software sowie die Durchführung der Maßnahmen entstehen.
5.3 Die Höhe der Zuwendung beträgt bei Maßnahmen
- 5.3.1
nach Nummer 2.1 bis zu 91,64 %,
- 5.3.2
nach Nummer 2.2 bis zu 90,91 % und
- 5.3.3
nach Nummer 2.3 bis zu 90,09 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
5.4 Es erfolgt eine Deckelung der Zuwendung
- 5.4.1
nach Nummer 2.1 auf einen Betrag in Höhe von maximal 8 500 000,00 EUR,
- 5.4.2
nach Nummer 2.2 auf einen Betrag in Höhe von maximal 300 000,00 EUR und
- 5.4.3
nach Nummer 2.3 auf einen Betrag in Höhe von maximal 1 200 000,00 EUR.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)