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  • ab 15.12.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 FGMDErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen Bildung
Redaktionelle Abkürzung
FGMDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Zuwendungsfähig sind

  1. 5.2.1

    Personalausgaben für zusätzliches Personal, das für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich ist und

  2. 5.2.2

    Sachausgaben, die durch Anschaffung von Hard- und Software sowie die Durchführung der Maßnahmen entstehen.

5.3 Die Höhe der Zuwendung beträgt bei Maßnahmen

  1. 5.3.1

    nach Nummer 2.1 bis zu 91,64 %,

  2. 5.3.2

    nach Nummer 2.2 bis zu 90,91 % und

  3. 5.3.3

    nach Nummer 2.3 bis zu 90,09 %

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

5.4 Es erfolgt eine Deckelung der Zuwendung

  1. 5.4.1

    nach Nummer 2.1 auf einen Betrag in Höhe von maximal 8 500 000,00 EUR,

  2. 5.4.2

    nach Nummer 2.2 auf einen Betrag in Höhe von maximal 300 000,00 EUR und

  3. 5.4.3

    nach Nummer 2.3 auf einen Betrag in Höhe von maximal 1 200 000,00 EUR.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)