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  • ab 15.12.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 FGMDErl - Zuwendungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen Bildung
Redaktionelle Abkürzung
FGMDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

4.1 Die Maßnahmen haben ausschließlich an niedersächsischen allgemein- und berufsbildenden Schulen zu erfolgen.

4.2 Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen, die nach dem 25.2.2019 begonnen wurden.

4.3 Die Weitergabe der Zuwendung darf nur an solche Letztempfänger erfolgen, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Der Letztempfänger soll grundsätzlich Rechtsfähigkeit besitzen.

4.4 Eine Gewährung von Zuwendungen nach diesen Fördergrundsätzen entfällt, soweit für den gleichen Fördergegenstand andere Mittel des Landes Niedersachsen oder des Bundes in Anspruch genommen werden.

4.5 Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)