FGMDErl,NI - Fördergrundsätze-Masterplan Digitalisierung-Erlass

Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen Bildung

Bibliographie

Titel
Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen Bildung
Redaktionelle Abkürzung
FGMDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Erl. d. MK v. 15.12.2019 - 54-80 009-2 -

Vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)

- VORIS 22410 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8

Abschnitt 1 FGMDErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen Bildung
Redaktionelle Abkürzung
FGMDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der VV zu § 44 LHO sowie auf der Grundlage des Masterplans Digitalisierung 2.7 Zuwendungen zur Implementierung von innovativen und zukunftsorientierten Technologien im allgemein- und berufsbildenden Schulwesen im Rahmen der Innovationsprojekte "Robonatives", "Additive Fertigung - 3-D-Druck in der Schule" und "Distanzlernen/Berufsbildende Schulen". Bildungsziel der LReg ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit zum selbstbestimmten Denken und Handeln in einer digitalisierten Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern. Hiesige drei Innovationsprojekte sollen den digitalen Wandel in der Bildung wie folgt forcieren:

  1. 1.1.1

    "Robonatives": Schülerinnen und Schüler sollen technisch aktuelle Lernangebote und zeitgemäße Bildungschancen im Bereich Industrie 4.0 erhalten,

  2. 1.1.2

    "Additive Fertigung - 3-D-Druck in der Schule": Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollen sich im Projektunterricht gemeinsam mit innovativer Zukunftstechnologie auseinandersetzen und

  3. 1.1.3

    "Distanzlernen/Berufsbildende Schulen": Die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am fachtheoretischen Unterricht soll in ländlichen Gebieten ermöglicht werden.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)

Abschnitt 2 FGMDErl - Gegenstand der Förderung

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Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Innovationsprojekte des Masterplans Digitalisierung im Bereich der digitalen Bildung
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Gefördert werden nachfolgend aufgeführte Digitalisierungsmaßnahmen:

  1. 2.1

    die Anschaffung von kollaborativen Robotern, mit denen bis zu 50 allgemeinbildende Schulen ausgestattet werden sollen, das Einrichten von Innovations- und Zukunftszentren der Robotik an bis zu 5 berufsbildenden Schulen sowie die Zusammenarbeit mit kooperierenden Universitäten ("Robonatives"),

  2. 2.2

    die Anschaffung von 30 3-D-Drucksystemen, von denen bis zu 20 an allgemeinbildenden und bis zu 10 an berufsbildenden Schulen eingesetzt werden sollen, sowie die schulübergreifende Entstehung einer Datenbank von CAD-Objekten ("Additive Fertigung - 3-D-Druck in der Schule") und

  3. 2.3

    die Anschaffung von Videokonferenzsystemen, mit denen bis zu 22 berufsbildende Schulen ausgestattet werden sollen, sowie der Einsatz von Teleteaching ("Distanzlernen/Berufsbildende Schulen").

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)

Abschnitt 3 FGMDErl - Zuwendungsempfänger

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22410

3.1 Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) ist die Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V. Der Erstempfänger hat die Zuwendung im Rahmen der VV Nrn. 12.5 und 12.6 zu § 44 LHO in privatrechtlicher Form an den Letztempfänger weiterzuleiten.

3.2 Letztempfänger sind Schulträger von niedersächsischen allgemein- und berufsbildenden Schulen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)

Abschnitt 4 FGMDErl - Zuwendungsvoraussetzungen

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22410

4.1 Die Maßnahmen haben ausschließlich an niedersächsischen allgemein- und berufsbildenden Schulen zu erfolgen.

4.2 Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen, die nach dem 25.2.2019 begonnen wurden.

4.3 Die Weitergabe der Zuwendung darf nur an solche Letztempfänger erfolgen, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Der Letztempfänger soll grundsätzlich Rechtsfähigkeit besitzen.

4.4 Eine Gewährung von Zuwendungen nach diesen Fördergrundsätzen entfällt, soweit für den gleichen Fördergegenstand andere Mittel des Landes Niedersachsen oder des Bundes in Anspruch genommen werden.

4.5 Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 15. Dezember 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 23)