Anlage 1 VV-HNds - Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen
(VV-HNds)

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen
Amtliche Abkürzung
VV-HNds
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100
Inhaltsübersicht
I.Allgemeine Hinweise zum Gruppierungsplan und zum Funktionenplan (AH-GF)
1.Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Haushaltssystematik
2.Gruppierungsplan
3.Funktionenplan
II.Gruppierungsplan (GPl)
III.Zuordnungsrichtlinie zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)
IV.Funktionenplan (FPl)
V.Zuordnungsrichtlinie zum Funktionenplan (ZR-FPl)

I.
Allgemeine Hinweise zum Gruppierungsplan und zum Funktionenplan (AH-GF)

1.
Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Haushaltssystematik

1.1
Die VV-HNds regeln im Rahmen der LHO und in Ergänzung der VV-LHO die formale Gestaltung des Landeshaushalts.

1.2
Nach § 13 Abs. 2 Satz 3 LHO richtet sich die Einteilung der Titel nach Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Arten (GPl). Dabei sind mindestens die in § 13 Abs. 3 LHO festgelegten Einnahme- und Ausgabearten gesondert darzustellen. Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus werden die Einnahme- und Ausgabearten für Bund und Länder unter Berücksichtigung ökonomischer Erfordernisse im GPl einheitlich bis auf Gruppenebene gegliedert. Sofern Haushaltspläne nicht in dieser Gliederungstiefe aufgestellt werden, muss sichergestellt sein, dass die aufgrund gesetzlicher Auskunftspflichten über Solldaten (Plandaten) notwendigen Angaben gemacht werden können. Die Istdaten sind entsprechend der einheitlichen Gliederung des GPl zur Verfügung zu stellen.

1.3
Nach § 14 LHO ist dem Haushaltsplan eine Darstellung der Einnahmen und Ausgaben in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten als Anlage beizufügen (Funktionenübersicht). Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (FPl). Die Funktionen sind für Bund und Länder einheitlich festgelegt.

1.4
An die Haushaltssystematik sind drei Grundforderungen zu stellen. Die Darstellung soll

  1. a)
    die haushaltsmäßigen Erfordernisse bei Aufstellung, Ausführung und Abschluss des Haushalts berücksichtigen, wobei auf ein möglichst einfaches und wirtschaftliches Verfahren zu achten ist,
  2. b)
    den wirtschaftspolitischen Gehalt des Haushalts und die Wirkungen der finanzpolitischen Entscheidungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auf den Konjunkturablauf ausweisen sowie zeigen, in welchen Größenordnungen sich die Verflechtungen mit der Volkswirtschaft bewegen,
  3. c)
    Auskunft darüber geben, mit welchem Mitteleinsatz einzelne öffentliche Aufgaben (Funktionen) erfüllt werden.

1.5
Die haushaltsmäßigen Grundsätze sind bei der Haushaltssystematik gewahrt. Dies bedeutet vornehmlich, dass das institutionelle Prinzip die Grundlage des formalen Aufbaus des Haushaltsplans ist. Ohne eine solche Gliederung des Haushaltsplans lässt sich die Verantwortung der einzelnen Dienststellen bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nicht klar erkennen. Überdies wäre die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Mittel erheblich erschwert. Die Einzelpläne sind in Kapitel und Titel gegliedert. Bei der Gestaltung der Titel haben Bewirtschaftungsgrundsätze Vorrang. Die Titel sind also mit einer haushaltsmäßig aussagefähigen Zweckbestimmung zu versehen.

1.6
Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem GPl orientiert sich in erster Linie an Kriterien der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge und ermöglicht damit die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.

1.7
Da sich die Gestaltung des Haushaltsplans nach dem institutionellen Prinzip richtet, muss eine Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten (Funktionen) nach einer anderen Systematik vorgenommen werden. Diese Gliederung richtet sich nach dem FPl. Der FPl gliedert die Einnahmen und Ausgaben nach funktionalen Gesichtspunkten. Funktionen sind z.B. Bildungswesen, Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten, soziale Sicherung sowie Verkehrs- und Nachrichtenwesen. Die Verbindung mit den Ansätzen des Haushaltsplans wird durch eine zusätzliche, von der Gruppierung des Haushaltsplans unabhängige Funktionskennziffer (im Folgenden: FKZ) erreicht. Die FKZ berührt den Aufbau des Haushaltsplans nicht. So werden z.B. die Ausgaben für das Bildungswesen mit einer einheitlichen FKZ versehen, unabhängig davon, in welchem Einzelplan sie veranschlagt sind.

1.8
Die zusätzliche FKZ ermöglicht es, ohne großen Verwaltungsaufwand den Inhalt des Haushaltsplans nach Funktionen zu gliedern und damit die Durchsichtigkeit des Haushalts wesentlich zu erhöhen. Da die funktionale Zuordnung zudem weitestgehend dem System der Finanzstatistik entspricht, können den Haushaltsdaten auch unmittelbar die Angaben für die Finanzstatistik entnommen werden, ohne dass es größerer Umrechnungen bedarf. Die Finanzstatistik ist dadurch in der Lage, die Finanzen des Bundes und der Länder ohne wesentlichen zusätzlichen Aufwand vergleichbar zu erfassen und zu einem Gesamtbild aller öffentlichen Finanzen (Öffentlicher Gesamthaushalt) nach Aufgabengebieten zu aggregieren.

1.9
Zuordnungshinweise zum GPl und zum FPl erläutern die den einzelnen Gruppen und Funktionen zuzuordnenden Ausgaben.

1.10
Dem Haushaltsplan wird eine Gruppierungsübersicht, eine Funktionenübersicht und ein Haushaltsquerschnitt beigefügt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 LHO). Die Einnahmen und Ausgaben sind in der Gruppierungsübersicht nach Einnahme- und Ausgabearten und in der Funktionenübersicht nach Aufgabengebieten gegliedert. Im Haushaltsquerschnitt werden Einnahmen und Ausgaben der Aufgabengebiete den Einnahme- und Ausgabearten zugeordnet.

2.
Gruppierungsplan

2.1
Die Gruppierung geht von folgenden Hauptgruppen aus:

  1. a)

    auf der Einnahmeseite

    1. 0

      Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel

    2. 1

      Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus dem Schuldendienst und dergleichen

    3. 2

      Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

    4. 3

      Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

  2. b)

    auf der Ausgabeseite

    1. 4

      Personalausgaben

    2. 5

      Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

    3. 6

      Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

    4. 7

      Baumaßnahmen

    5. 8

      Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

    6. 9

      Besondere Finanzierungsausgaben.

2.2
Innerhalb dieser Hauptgruppen werden entsprechend dem Dezimalsystem durch Anhängen einer zusätzlichen Stelle sogenannte Obergruppen mit gleichem ökonomischen Gehalt geschaffen. Die in ihnen zusammengefassten Einnahme- oder Ausgabearten können einheitlich beurteilt und bei einer wirtschaftspolitischen Analyse des Haushalts zusammen behandelt werden.

Durch Anhängen dieser zweiten Stelle entstehen z.B. bei den Personalausgaben (Hauptgruppe 4) die Obergruppen:

41Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
42Bezüge und Nebenleistungen
43Versorgungsbezüge und dergleichen
44Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen
45Sonstige personalbezogene Ausgaben
46Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben.

2.3
Der GPl schreibt für Bund und Länder eine übereinstimmende Gruppierung der ersten drei Stellen (so genannte Gruppe) verbindlich vor, z.B. bei Obergruppe 42 (Bezüge und Nebenleistungen):

421Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister
422Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
424Zuführung an die Versorgungsrücklage
425Vergütungen der Angestellten
426Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter
427Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
429Nicht aufteilbare Personalausgaben.

2.4
Eine weitere Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan ist in das Ermessen des Landes gestellt. In Niedersachsen besteht eine Titelnummer aus insgesamt fünf Stellen. Zur Bildung der Titelnummer ist die dreistellige Gruppe des GPl um eine vierte und fünfte Stelle aufzufüllen.

Darüber hinaus ist eine weitere Untergliederung unzulässig.

Bei Einzeltiteln sind die vierte und die fünfte Stelle - vorbehaltlich spezieller Regelungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung - durch die Zahlen 10 bis 59 zu belegen. Die Ziffern 01 bis 09 sind für Festtitel oder durch das MF für spezielle Auswertungszwecke vorgegebene Titel und die Zahlen 61 bis 99 für Titelgruppen reserviert (siehe Nrn. 2.5 und 2.6).

Die Gruppennummern sind abschließend aufgezählt. Die Bildung von Titelnummern aus Gruppen, die im GPl nicht vorgesehen sind, ist daher nicht zulässig, auch wenn innerhalb des Dezimalsystems noch freie Gruppen vorhanden sind.

2.5
Zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit sind in der ZR-GPl fünfstellige Titel ausgewiesen, die in allen fünf Stellen verbindlich sind (Festtitel).

Diese Titel sind ohne Änderung der vorgesehenen Titelnummer und der Zweckbestimmung in den Haushalt einzustellen, sofern bei ihnen Einnahmen oder Ausgaben darzustellen sind.

Die Absätze 1 und 2 finden auf Titel, die zu Titelgruppen zusammengefasst werden, keine Anwendung.

2.6.1
Soweit der GPl die Zuordnung der Einnahmen oder Ausgaben bei einer Maßnahme zu verschiedenen Gruppen oder Funktionen fordert, können die betroffenen Titel zu Titelgruppen zusammengefasst werden. Sie sind jeweils nach den Einnahme-Einzeltiteln oder Ausgabe-Einzeltiteln am Schluss des Kapitels darzustellen. Dabei ist die gemeinsame Zweckbestimmung als Überschrift der Titelgruppe anzugeben. Die Einzeltitel der Titelgruppe sind, wie sie sich aus dem GPl ergeben, in systematischer Reihenfolge und mit den entsprechenden Einzelbeträgen auszubringen. Für Titelgruppen sind die Endzahlen 61 bis 99 (vierte und fünfte Stelle) reserviert.

2.6.2
Festtitelgruppen

Für bestimmte Zwecke können einheitliche Titelgruppennummern eingerichtet werden. Bei Bedarf wird Näheres im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs geregelt.

Wenn es aus besonderen Gründen, insbesondere wegen unterschiedlicher funktionaler Zuordnung erforderlich ist, in einer Titelgruppe zwei Titel mit gleicher Gruppe auszubringen ist die Titelgruppe als gemischte Titelgruppe darzustellen (z.B. Endzahlen "61/62").

2.7
Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Funktionen oder Arten in einem Titel zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist der Titel nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

2.8
Wegen der überragenden finanz- und wirtschaftspolitischen Bedeutung der Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind diese in besonderen Hauptgruppen zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die bei makroökonomischer Betrachtung die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten, vergrößern oder verbessern.

Nach dem GPl zählen dazu:

Hauptgruppe 7Baumaßnahmen
Hauptgruppe 8Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Obergruppe 81Erwerb von beweglichen Sachen
Obergruppe 82Erwerb von unbeweglichen Sachen
Obergruppe 83Erwerb von Beteiligungen und dgl.
Obergruppe 85Darlehen an den öffentlichen Bereich
Obergruppe 86Darlehen an sonstige Bereiche
Obergruppe 87Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Obergruppe 88Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich
Obergruppe 89Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche.

Die Summe der eigenfinanzierten Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist für die Kreditobergrenze nach Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung von Bedeutung.

2.9
Bei den Übertragungsleistungen wird zwischen dem "öffentlichen Bereich" (z.B. Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände - im Folgenden: GV -; siehe im Einzelnen Nr. 2.9.1) und den "sonstigen Bereichen" (z.B. private und öffentliche Unternehmen; siehe im Einzelnen Nr. 2.9.2) unterschieden.

Übertragungsleistungen sind insbesondere:

  • Zinseinnahmen oder -ausgaben,
  • Darlehensrückflüsse oder Gewährung von Darlehen,
  • Tilgungsausgaben,
  • Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme.

Übertragungsleistungen sind nicht: Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.

Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. (1)Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.

Die Zuordnung des Zahlungsverkehrs von Bund, Ländern und Gemeinden oder GV richtet sich nach dem Fallgruppenschema (vgl. Anlage).

2.9.1
Bei Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs ist wie folgt zuzuordnen:

  1. a)
    Einnahmen: Obergruppen oder Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33,
  2. b)
    Ausgaben: Obergruppen oder Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88.

Zum öffentlichen Bereich i.S. des GPl gehören:

  1. a)

    die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden und GV;

  2. b)

    die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung, z.B. Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Fonds "Deutsche Einheit" (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung; vgl. Nr. 2.9.2);

  3. c)

    die Sozialversicherungsträger: z.B. gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, soziale Pflegeversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z.B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen; vgl. Nr. 2.9.2);

  4. d)

    die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbstständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder GV) zum Mitglied haben. Insbesondere gehören dazu:

    alle Verbände nach den Zweckverbandsgesetzen;

    • alle sondergesetzlichen Verbände mit den vorstehend angegebenen Merkmalen, z.B. Schulverbände gemäß den Schulgesetzen;

    • Unterhaltungsverbände nach den Landeswassergesetzen, Abwasserverbände, Wasserversorgungsverbände;

    • Planungsverbände nach Bundes- und Landesgesetzen;

    • Tierkörperbeseitigungsverbände, Feuerschutzverbände, Forstverbände gemäß Landesvorschriften;

    • grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland.

2.9.2
Bei Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland ist wie folgt zuzuordnen:

  1. a)
    Einnahmen: Obergruppen oder Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34,
  2. b)
    Ausgaben: Obergruppen oder Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89.

Bei den sonstigen Bereichen ist in der Regel nach der Herkunft der Mittel oder nach dem Empfänger der Zahlungen zuzuordnen. Als Empfänger gelten juristische oder natürliche Personen, denen Geldleistungen aus den staatlichen Haushalten zufließen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, kann auch eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen, z.B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden.

Zu den sonstigen Bereichen gehören u.a. private und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen.

Zu den Unternehmen rechnen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren oder erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u.a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.

Öffentliche Unternehmen sind:

  • eigene Betriebe des Bundes und der Länder i.S. des § 26 BHO/LHO,
  • Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
  • Unternehmen des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden oder GV überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind.

Öffentliche Einrichtungen sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht in Nr. 2.9.1 genannt), die keine Unternehmen sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden oder GV überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung o.Ä. beherrschenden Einfluss ausübt.

Als öffentliche Einrichtungen gelten nicht Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen.

2.10
Bei Zahlungen zwischen Inland und Ausland ist wie folgt zuzuordnen:

  1. a)
    Einnahmen: Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34,
  2. b)
    Ausgaben: Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89.

Für den Zahlungsverkehr mit der EU sind in den relevanten Obergruppen eigene Gruppierungsnummern vorgesehen. Ein separater Nachweis erfolgt bei folgenden Gruppen:

  1. a)
    Einnahmen: Obergruppe 27, Gruppe 346,
  2. b)
    Ausgaben: Gruppe 688.

Für die Behandlung von Inlands- und Auslandszahlungen ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen an und von Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z.B. 

  • Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
  • Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
  • Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z.B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.

Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.

2.11
Wertgrenzen (Ausgaben) sind wie folgt zuzuordnen:

Gruppen 511, 514, 519, 521, 523, Hauptgruppe 7, Obergruppe 81, Gruppe 812.

Für die Wertgrenzen sind die um etwaige Rabatt- und Skontobeträge gekürzten Kaufpreise (einschließlich Mehrwertsteuer) maßgebend. Fracht- und andere Beförderungskosten, Aufstellungs- und Anschlusskosten sind mit den Kosten der Hauptsache zu veranschlagen und nachzuweisen.

2.11.1
Die Wertgrenzen für die Beschaffung von beweglichen Sachen gelten grundsätzlich für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf). Liegt der Anschaffungswert im Einzelfall über der Wertgrenze von 5.000 Euro, so ist die Ausgabe in jedem Fall der Hauptgruppe 8 zuzuordnen (zur Abgrenzung im Einzelnen vgl. Zuordnungsrichtlinie zu den Gruppen 511, 514, 519, 521 und 523 sowie zur Obergruppe 81 und zur gruppe 812).

Ausgaben zur Beschaffung von Fahrzeugen, für Erstausstattungen und für Maßnahmen im Rahmen von besonderen und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beschaffungs- und Ausrüstungsprogrammen sind unabhängig vom Anschaffungswert stets der Hauptgruppe 8 zuzuordnen.

Erstausstattungen sind die Beschaffungen bei Einrichtung neuer oder dieser vergleichbaren Ausweitung bestehender Dienststellen oder beim Wechsel des Dienstgebäudes für die Ausstattung des neuen Gebäudes, soweit die Ausstattung mit den vorhandenen Ausstattungsgegenständen der umziehenden Dienststelle nicht möglich ist. Als Erstausstattung gilt auch die Beschaffung von Sachen bisher nicht vorhandener Art, die eine Dienststelle benötigt, um eine neue Aufgabe erfüllen zu können. Die erstmalige Anschaffung einer Sache erfüllt für sich allein das Merkmal der Erstausstattung nicht.

2.11.2
Die für Baumaßnahmen geltenden Wertgrenzen ergeben sich aus den VV zu den §§ 24, 54 LHO und den besonderen baufachlichen Bestimmungen.

3.
Funktionenplan

3.1
Der FPl enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.

Die Aufschlüsselung nach funktionalen Gesichtspunkten erfolgt durch eine dreistellige Zahl:

-HauptfunktionGliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
-OberfunktionGliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
-FunktionGliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Untergliederung nach Oberfunktionen oder Funktionen beginnt mit der Ziffer "1" in der zweiten oder dritten Stelle. Die Ziffer "0" ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion oder der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen.

Beispiele

0(00)Allgemeine Dienste ............................Hauptfunktion ...
01(0)Politische Führung und zentrale Verwaltung ....Oberfunktion ....
011Politische Führung ............................Funktion ........
012Innere Verwaltung .............................Funktion ........
02(0)Auswärtige Angelegenheiten ....................Oberfunktion ....

3.2
Der FPl geht grundsätzlich davon aus, die im Dispositiv des Haushaltsplans enthaltenen Zweckbestimmungen weitgehend als einheitliche Funktionen zu behandeln und unaufgeteilt einer Einheit des Gliederungsschemas zuzuordnen. In einer Anzahl von Fällen können - teils, weil sie geschlossene Funktionen bilden, teils aus praktischen Gründen - auch einzelne Kapitel ohne weitere Aufteilung funktional zugeordnet werden.

3.3
Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, vgl. Nr. 1.7.

3.4
Der FPl sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z.B. 031, 111, 188, 21, 311, 421, 51, 61, 71) eine Trennung der "Verwaltung" von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der "Verwaltung" sind im allgemeinen Behörden und Ämter der Gebietskörperschaften mit ihren

-Verwaltungseinnahmen(Obergruppe 11),
-Personalausgaben(Hauptgruppe 4),
-sächlichen Verwaltungsausgaben(Obergruppen 51/54),
-Erstattungen von Verwaltungsausgaben(Obergruppen 23, 26 und 63),
-Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen(aus Hauptgruppen 7 und 8)

zuzuordnen. Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier werden Ämter, Anstalten und Einrichtungen ohne Aufteilung Funktionen zugeordnet, die den von ihnen wahrgenommenen Fachaufgaben entsprechen (z.B. 254 Arbeitsschutz einschließlich Gewerbeaufsichtsämter).

3.5
Die Zahlungsbeziehungen zu den öffentlichen Unternehmen (vgl. Nr. 2.9.2) werden grundsätzlich unter der Hauptfunktion 8 nachgewiesen (Ausnahmen vgl. Zuordnungshinweise zur Hauptfunktion 8).

3.6
In Sonderrechnungen und anderen Nebenrechnungen, die für die finanzstatistische Erfassung in Betracht kommen, sind die einzelnen Zweckbestimmungen gleichfalls nach dem FPl zuzuordnen.

II.
Gruppierungsplan (GPl)

0Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
01Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage
011Lohnsteuer
012Veranlagte Einkommensteuer
013Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag)
014Körperschaftsteuer
015Umsatzsteuer
016Einfuhrumsatzsteuer
017Gewerbesteuerumlage
018Zinsabschlag
05/06Landessteuern
051Vermögensteuer
052Erbschaftsteuer
053Grunderwerbsteuer
054Kraftfahrzeugsteuer
055Totalisatorsteuer
056Andere Rennwettsteuern
057Lotteriesteuer
059Feuerschutzsteuer
061Biersteuer
062Gewerbesteuer im niedersächsischen Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage)
069Sonstige
09Steuerähnliche Abgaben
093Abgaben von Spielbanken
099Sonstige
1Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
11Verwaltungseinnahmen
111Gebühren, sonstige Entgelte
112Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
119Sonstige
12Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
121Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen
122Konzessionsabgaben
123Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto
124Mieten und Pachten
125Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit
129Sonstige
13Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
131Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
132Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (soweit nicht bei gruppe 119 und 125)
133Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
134Kapitalrückzahlungen
14Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
141Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
146Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland
15Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
151Zinseinnahmen vom Bund
152Zinseinnahmen von Ländern
153Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
154Zinseinnahmen von Sondervermögen
156Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
157Zinseinnahmen von Zweckverbänden
16Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
161Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
162Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
166Zinseinnahmen aus dem Ausland
17Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich
171Darlehensrückflüsse vom Bund
172Darlehensrückflüsse von Ländern
173Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
174Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
176Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
177Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden
18Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen
181Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
182Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
186Darlehensrückflüsse aus dem Ausland
2Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
21Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
211Allgemeine Zuweisungen vom Bund
212Allgemeine Zuweisungen von Ländern
213Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
214Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
216Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
217Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden
22Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich
221Schuldendiensthilfen vom Bund
222Schuldendiensthilfen von Ländern
223Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
224Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
226Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
227Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
23Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
231Sonstige Zuweisungen vom Bund
232Sonstige Zuweisungen von Ländern
233Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
234Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen
235Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
236Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
237Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von Zweckverbänden
26Schuldendiensthilfen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
261Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
266Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland
27Zuschüsse von der EU
271Erstattungen von der EU
272Sonstige Zuschüsse von der EU
28Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
281Sonstige Erstattungen aus dem Inland
282Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
286Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
287Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
29Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
291Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
292Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
293Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen
297Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
298Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
299Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
3Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
31Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen
311Schuldenaufnahmen beim Bund
312Schuldenaufnahmen bei Ländern
313Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
314Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
317Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden
32Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
321Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
322Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit
325Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt
326Schuldenaufnahmen im Ausland
33Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
331Zuweisungen für Investitionen vom Bund
332Zuweisungen für Investitionen von Ländern
333Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
334Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
336Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
337Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden
34Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen
341Beiträge
342Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
346Zuschüsse für Investitionen von der EU
347Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
35Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
351Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage
352Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage
353Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage
354Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage
355Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
356Entnahmen aus Fonds und Stöcken
359Sonstige
36Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
361Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
37Globale Mehr- und Mindereinnahmen
371Globale Mehreinnahmen
372Globale Mindereinnahmen
38Haushaltstechnische Verrechnungen
381Verrechnungen zwischen Kapiteln
382Durchlaufende Posten
389Sonstige
4Personalausgaben
41Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
411Aufwendungen für Abgeordnete
412Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige
42Bezüge und Nebenleistungen
421Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister
422Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
424Zuführung an die Versorgungsrücklage
425Vergütungen der Angestellten
426Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter
427Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
428Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
429Nicht aufteilbare Personalausgaben - nur in Titelgruppen
43Versorgungsbezüge und dergleichen
431Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, Minister und deren Hinterbliebenen
432Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und deren Hinterbliebenen
434Zuführung an die Versorgungsrücklage
435Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen
436Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen, Arbeiter und deren Hinterbliebenen
437Versorgungsbezüge nach dem G 131
439Sonstige
44Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen
441Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und dergleichen
443Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
446Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen
45Sonstige personalbezogene Ausgaben
451Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
452Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
453Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung
459Sonstige
46Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
461Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
462Globale Minderausgaben für Personalausgaben
5Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
51/54Sächliche Verwaltungsausgaben
511Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
514Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
517Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518Mieten und Pachten
519Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
521Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
523Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
525Aus- und Fortbildung
526Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten
527Dienstreisen
529Verfügungsmittel
531Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen
532Auslagen in Rechtssachen
534Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit
536Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung
537Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)
538Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)
539Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten
541Ausgaben für Veranstaltungen und dergleichen
542Ausgleichsabgaben
546Sonstige
547Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
548Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
549Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
56Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
561Zinsausgaben an den Bund
562Zinsausgaben an Länder
563Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
564Zinsausgaben an das Sondervermögen
567Zinsausgaben an Zweckverbände
57Zinsausgaben an den Kreditmarkt
571Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
572Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
573Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen
575Zinsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt
576Zinsausgaben an das Ausland
58Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
581Tilgungsausgaben an den Bund
582Tilgungsausgaben an Länder
583Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
584Tilgungsausgaben an das Sondervermögen
587Tilgungsausgaben an Zweckverbände
59Tilgungsausgaben an den Kreditmarkt
591Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
592Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
593Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen
595Tilgungsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt
596Tilgungsausgaben an das Ausland
6Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
61Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
611Allgemeine Zuweisungen an den Bund
612Allgemeine Zuweisungen an Länder
613Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
614Allgemeine Zuweisungen an das Sondervermögen
616Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
617Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände
62Schuldendiensthilfen an den öffentlichen Bereich
621Schuldendiensthilfen an den Bund
622Schuldendiensthilfen an Länder
623Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
624Schuldendiensthilfen an das Sondervermögen
626Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
627Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
63Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
631Sonstige Zuweisungen an den Bund
632Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Länder
633Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
634Sonstige Zuweisungen an das Sondervermögen
636Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
637Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände
66Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche
661Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
662Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
663Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
664Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
666Schuldendiensthilfen an das Ausland
67Erstattungen an sonstige Bereiche
671Erstattungen an das Inland
676Erstattungen an das Ausland
68Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
681Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen
682Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen
683Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen
684Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)
685Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
686Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
687Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)
688Abführung der Eigenmittel an die EU
69Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
691Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
692Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
693Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen
697Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
698Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
699Vermögensübertragungen an das Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
7Baumaßnahmen
711Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
712/799Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
712/729Hochbaumaßnahmen
731/739Straßenbaumaßnahmen
741/759Hafenbaumaßnahmen
761/779Sonstige Tiefbaumaßnahmen
8Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
81Erwerb von beweglichen Sachen
811Erwerb von Fahrzeugen
812Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
82Erwerb von unbeweglichen Sachen
821Grunderwerb
823Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen
83Erwerb von Beteiligungen und dergleichen
831Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland
836Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland
85Darlehen an den öffentlichen Bereich
851Darlehen an den Bund
852Darlehen an Länder
853Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
854Darlehen an das Sondervermögen
856Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
857Darlehen an Zweckverbände
86Darlehen an sonstige Bereiche
861Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
862Darlehen an private Unternehmen
863Darlehen an Sonstige im Inland
866Darlehen an das Ausland
87Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
88Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich
881Zuweisungen für Investitionen an den Bund
882Zuweisungen für Investitionen an Länder
883Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
884Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen
886Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
887Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände
89Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
891Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
892Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
893Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland
894Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
896Zuschüsse für Investitionen an das Ausland
9Besondere Finanzierungsausgaben
91Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke
911Zuführungen an die Ausgleichsrücklage
912Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage
913Zuführungen an die Schuldendienstrücklage
914Zuführungen an die Bürgschaftssicherungsrücklage
915Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage
916Zuführungen an Fonds und Stöcke
919Sonstige
96Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
97Globale Mehr- und Minderausgaben
971Globale Mehrausgaben
972Globale Minderausgaben
98Haushaltstechnische Verrechnungen
981Verrechnungen zwischen Kapiteln
982Durchlaufende Posten
989Sonstige

III.
Zuordnungsrichtlinie zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)

Erläuterung:

"F" = Festtitel

0Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
01Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage
011Lohnsteuer
012Veranlagte Einkommensteuer
013Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag)
014Körperschaftsteuer
015Umsatzsteuer
016Einfuhrumsatzsteuer
017Gewerbesteuerumlage
018Zinsabschlag
05/06Landessteuern
051Vermögensteuer
052Erbschaftsteuer
053Grunderwerbsteuer
054Kraftfahrzeugsteuer
055Totalisatorsteuer
056Andere Rennwettsteuern
057Lotteriesteuer
059Feuerschutzsteuer
061Biersteuer
062Gewerbesteuer im niedersächsischen Küstengewässer/Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage)
069Sonstige
09Steuerähnliche Abgaben
093Abgaben von Spielbanken
099Sonstige
1Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
11Verwaltungseinnahmen
111Gebühren, sonstige Entgelte
-Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht unter Gruppe 112)
-Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme der Anstalten und Einrichtungen
-Beiträge i.S. des Abgabenrechts (soweit nicht unter Gruppe 341)
-Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX
111 01 "F"Gebühren und tarifliche Entgelte
112Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder und Geldbußen einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw., Erzwingungsgelder
112 01 "F"Geldstrafen, Geldbußen, Gerichtskosten
119Sonstige
-Einnahmen aus Veröffentlichungen
-Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden, soweit nicht eine Absetzung von der Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl. VV zu den §§ 15 und 35 LHO)
-Stundungszinsen, Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge, soweit die Buchung mit der Hauptforderung nicht möglich ist
-Einnahmen aus Aufträgen Dritter
-Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte
-Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern, soweit die Buchung mit der Hauptforderung nicht möglich ist
-Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen
-Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung
-Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen
-Einnahmen aus Regressen
-Haftungsentschädigungen
-Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs
-Erstattung von Umsatzsteuer
-Einnahmen aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind
-Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen, soweit nicht eine Absetzung von der Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl. VV zu § 35 LHO)
-Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.
-Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben
-Rückzahlung von Zuwendungen
-Zinsen aus nicht oder zweckwidrig verwendeten Zuwendungen, Abführung von Zinsvorteilen (Habenzinsen) aus Zuwendungen
-Erbschaften des Fiskus
-Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist
Zusatz:
Einnahmen für die Inanspruchnahme dienstlicher Fernmeldeanlagen durch Dritte sind bei den entsprechenden Titeln von der Ausgabe abzusetzen (vgl. VV zu den §§ 15 und 35 LHO).
119 01 "F"Vermischte Einnahmen
119 02 "F"Einnahmen aus Veröffentlichungen
119 03 "F"Einnahmen aus Nebentätigkeiten
119 04 "F"Einnahmen aus dem Verkauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen an Landesbedienstete
12Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
Als wirtschaftliche Tätigkeit i.S. dieser Obergruppe ist zu verstehen:
-Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
-Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
-Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen
121Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen
Ablieferungen eigener Unternehmen ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar:
-Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen
-Gewinn- und Überschussablieferungen
Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.
122Konzessionsabgaben
Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, z.B.
-aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.) von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen
-Konzessionsabgabe aus Lotto und Toto
123Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto
Gewinnablieferungen aus den staatlichen Lotterien, dem Zahlenlotto und dem Fußballtoto
124Mieten und Pachten
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, z.B.
-Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
-Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Ausstellungsgelände
-Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
-Jagd- und Fischereipacht
124 01 "F"Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung
125Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit
-Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen, z.B.
-Holzverkäufe und andere Erlöse aus der Bewirtschaftung der Forsten
-Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe einschließlich der Arbeitsbetriebe in Justizvollzugsanstalten
-Erträge aus Jagd und Fischerei
-Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen, z.B.
-Einnahmen aus Vermessungsarbeiten
-Einnahmen aus kartographischen Arbeiten
-Verkauf von Karten und Katalogen
-Einnahmen aus der Abgabe von Verpflegung
-Verpflegungsentgelte
-Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte
129Sonstige
Frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können
13Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
131Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäude, Bauwerke zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechte)
132Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
(soweit nicht bei Gruppe 119 und 125)
132 01 "F"Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
133Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
-Erlöse aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen
-Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen
-Verwendung von Kapitalbeständen
-Rückzahlung von Betriebsmitteln
-Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
134Kapitalrückzahlungen
14Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
141Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
146Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland
15Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung
151Zinseinnahmen vom Bund
152Zinseinnahmen von Ländern
153Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
154Zinseinnahmen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
156Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
157Zinseinnahmen von Zweckverbänden
16Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
161Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
162Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
-Zinsen von z.B.
-Verbänden
-privaten Unternehmen und
-privaten Haushalten für Darlehen
-Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
166Zinseinnahmen aus dem Ausland
17Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
171Darlehensrückflüsse vom Bund
172Darlehensrückflüsse von Ländern
173Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
174Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
176Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
177Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden
18Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen
181Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
182Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
Darlehensrückflüsse von z.B.
-Verbänden
-privaten Unternehmen und
-privaten Haushalten im Inland
186Darlehensrückflüsse aus dem Ausland
2Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 2.9 AH-GF; zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3.
21Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
211Allgemeine Zuweisungen vom Bund
z.B. Ergänzungszuweisungen des Bundes für leistungsschwache Länder
212Allgemeine Zuweisungen von Ländern
z.B. Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
213Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
z.B. Landesumlagen
214Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
216Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
217Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden
22Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Zuweisungen (öffentlicher Bereich) oder Zuschüsse (privater Bereich) zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, insbesondere zur Verbilligung der Zinsleistungen; vgl. auch Obergruppe 26.
221Schuldendiensthilfen vom Bund
222Schuldendiensthilfen von Ländern
223Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
224Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
226Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
227Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
23Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
-Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche
-Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind
-Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs
231Sonstige Zuweisungen vom Bund
z.B. Erstattung
-von Kriegsfolgenhilfeleistungen
-des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
-des Anteils des Bundes am Wohngeld
-von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
232Sonstige Zuweisungen von Ländern
z.B. Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
233Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
234Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
235Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
235 01 "F"Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung
236Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
237Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von Zweckverbänden
26Schuldendiensthilfen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22.
261Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
z.B. Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
-Banken und Versicherungen
-Stiftungen und Fonds
-Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer
266Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland
27Zuschüsse von der EU
271Erstattungen von der EU
272Sonstige Zuschüsse von der EU
28Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
281Sonstige Erstattungen aus dem Inland
282Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
z.B. Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden
286Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen.
287Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen.
29Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69.
291Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
292Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
293Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen
297Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
298Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
299Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
3Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
-Schuldenaufnahmen:
Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen; Disagio- und Geldbeschaffungskosten sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen
-Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:
Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind
-Besondere Finanzierungseinnahmen:
-Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
-Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
-Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen
-Haushaltstechnische Verrechnungen
31Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen
311Schuldenaufnahmen beim Bund
312Schuldenaufnahmen bei Ländern
313Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
314Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
317Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden
32Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen.
321Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
322Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit
325Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt
326Schuldenaufnahmen im Ausland
33Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
331Zuweisungen für Investitionen vom Bund z.B. Wohnungsbauprämien
332Zuweisungen für Investitionen von Ländern
333Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
334Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
336Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
337Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden
34Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen
341Beiträge
-Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine und dergleichen, private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben
-Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten und Ähnliches.
342Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
346Zuschüsse für Investitionen von der EU
347Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
35Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
Allgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete eigene Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände mit besonderen Zweckbestimmungen, z.B. Grundstock.
351Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage
z.B. aus der allgemeinen Rücklage
352Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage
353Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage
354Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage
355Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
356Entnahmen aus Fonds und Stöcken
359Sonstige
36Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
361Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen
37Globale Mehr- und Mindereinnahmen
Anfallende Einnahmen sind bei den Einnahmearten zu buchen, die nach dem GPl für die niedersächsische Landesverwaltung jeweils in Betracht kommen.
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden.
371Globale Mehreinnahmen
Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden.
372Globale Mindereinnahmen
Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden.
38Haushaltstechnische Verrechnungen
Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen.
381Verrechnungen zwischen Kapiteln
Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben)
382Durchlaufende Posten
Durchlaufende Posten sind im allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z.B. Durchlaufspenden).
389Sonstige
Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen
4Personalausgaben
-Bezüge, Vergütungen, Löhne und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Angestellte, Arbeiterinnen, Arbeiter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete usw. sowie Versorgungsbezüge
-Ausgaben aufgrund von Gestellungsverträgen mit Ordensgenossenschaften und Mutterhäusern des DRK usw. im Bereich der Universitätskliniken
Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen (z.B. Honorare an Sachverständige).
41Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
411Aufwendungen für Abgeordnete
Aufwendungen für Abgeordnete des niedersächsischen Landtags, z.B.
-Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen
-Kostenpauschalen für allgemeine Kosten
-Mehraufwendungen am Sitz des Landtags
-Fahrten in Ausübung des Mandats
-Reisekosten in besonderen Fällen
-Zuschüsse zu Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
-Unterstützungen
-Aufwendungen für ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebenen
412Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige
Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B.
-Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamtinnen und Beamten
-Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten)
42Bezüge und Nebenleistungen
421Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister
-Amtsgehalt
-Familienzuschlag
-Dienstaufwandsentschädigung
-Wohnungsentschädigung
-Sonderzuwendung
421 01"F"Bezüge
-der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
-der Ministerin oder des Ministers
421 02 "F"Bezüge
-der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
-der Ministerin oder des Ministers
Übergangsgeld
422Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
-Grundgehalt, Zuschuss zum Grundgehalt, Familienzuschlag, Zuschüsse, Altersteilzeitzuschlag, Zulagen, Vergütungen (z.B. für Mehrarbeit oder für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst)
-Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
-Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
-Bezüge der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
-Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen
-Urlaubsgeld
-Aufwandsentschädigungen; die Höhe ist in den Erläuterungen zum Haushaltsplan darzustellen
-Abfindungen und Übergangsgelder
-Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen und Beamte
-Schulbeihilfen
-Sterbegelder an die Hinterbliebenen einer Beamtin oder eines Beamten
-Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Übungen, Katastropheneinsätzen und Ähnliches
-Dienstkleidungszuschüsse
Zusatz:
PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
422 01 "F"Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter - bei der Veranschlagung: Personalkostenbudgets
In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen.
422 04 "F"Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
422 06 "F"Mehrarbeitsvergütungen für Beamtinnen und Beamte
422 11Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Lehrerinnen und Lehrer
424Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführung an das Sondervermögen des Landes aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Landesversorgungsrücklage
425Vergütungen der Angestellten
-Tarifliche und übertarifliche Vergütungen
-Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit
-Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)
-Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung sowie Pauschalversteuerung der Beiträge und Umlagen
-Abfindungen und Übergangsgelder
-Aufwandsentschädigungen; die Höhe ist in den Erläuterungen zum Haushaltsplan darzustellen
-Überstundenvergütung
-Leistungsprämien und -zulagen
-Jährliche Zuwendungen
-Urlaubsgeld
-Jubiläumszuwendungen
-Schulbeihilfen
-Sterbegelder an die Hinterbliebenen
Zusatz:
PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
425 01 "F"Vergütungen der Angestellten
In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen.
425 04 "F"Vergütung der in Ausbildung befindlichen Angestellten
425 06 "F"Überstundenvergütungen für Angestellte
425 11Vergütungen der nichtbeamteten, vollbeschäftigten Lehrkräfte
425 13Vergütungen der ständigen, teilzeitbeschäftigten nichtbeamteten Lehrkräfte
426Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter
-Tarifliche und übertarifliche Löhne für Arbeiterinnen und Arbeiter
-Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit
-Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)
-Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung sowie Pauschalversteuerung der Beiträge und Umlagen
-Aufwandsentschädigungen; die Höhe ist in den Erläuterungen zum Haushaltsplan darzustellen
-Abfindungen und Übergangsgelder
-Überstundenvergütungen
-Leistungsprämien und -zulagen
-Jährliche Zuwendungen
-Urlaubsgeld
-Jubiläumszuwendung
-Schulbeihilfen
-Sterbegelder an die Hinterbliebenen
Zusatz:
PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
426 01 "F"Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter
In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen.
426 04 "F"Löhne der in Ausbildung befindlichen Arbeiterinnen und Arbeiter
426 06 "F"Mehrarbeits- bzw. Überstundenlöhne der Arbeiterinnen und Arbeiter
427Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
-Ausgaben für Stellvertretung und Aushilfe, z.B. für Zivildienstleistende, Mutterschutzvertretungen, Werkstudentinnen und Werkstudenten (soweit nicht Gruppen 422, 425 und 426)
-Sonstige Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Landesverwaltung ausüben
-Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete des Landes handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind (soweit nicht Gruppe 525)
-Honorare für freie Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Sachverständige (soweit nicht Gruppe 526)
-Vergütungen für Lehraufträge
-Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten
-Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer
-Vergütung für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer
-Vergütungen und Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung
427 01 "F"Beschäftigungsentgelte an Vertretungs- und Aushilfskräfte
427 02 "F"Beschäftigungsentgelte an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung
428Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
-Tarifliche und übertarifliche Entgelte
-Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit
-Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)
-Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung sowie Pauschalversteuerung der Beiträge und Umlagen
-Abfindungen und Übergangsgelder
-Aufwandsentschädigungen; die Höhe ist in den Erläuterungen zum Haushaltsplan darzustellen
-Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden
-Leistungsentgelt, -prämien und -zulagen
-Jährliche Sonderzahlungen
-Jubiläumszuwendungen
-Sterbegelder an die Hinterbliebenen
Zusatz:
PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
428 01 "F"Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen.
428 04 "F"Entgelte für Auszubildende
428 06 "F"Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden
429Nicht aufteilbare Personalausgaben - nur in Titelgruppen
Vergütungen von Angestellten und Löhne von Arbeiterinnen und Arbeitern, die nicht auf die Gruppen 425 bis 427 aufgeteilt werden können
43Versorgungsbezüge und dergleichen
-Ruhegehälter
-Bezüge für emeritierte Professorinnen und Professoren
-Versorgungsbezüge der nichtbeamteten Ruhegehaltsberechtigten und deren Hinterbliebenen
-Unterhaltsbeiträge
-Witwen- und Waisengeld
-Witwenabfindung
-Nachversicherung für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
-Sterbegelder beim Tod einer Versorgungsempfängerin oder eines Versorgungsempfängers
-Sonderzuwendung
-Kindererziehungszuschlag
431Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, Minister und deren Hinterbliebenen
432Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und deren Hinterbliebenen
434Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführung an das Sondervermögen des Landes aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Landesversorgungsrücklage
435Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen
436Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen, Arbeiter und deren Hinterbliebenen
437Versorgungsbezüge nach dem G 131
439Sonstige
Bezüge der emeritierten Professorinnen und Professoren
44Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen
441Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, und dergleichen
Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften) und aufgrund tarifrechtlicher Regelungen sowie an Sonstige
441 01 "F"Beihilfen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
441 02 "F"Beihilfen für Angestellte
441 03 "F"Beihilfen für Arbeiterinnen und Arbeiter
441 04 "F"Beihilfen für Sonstige
z.B. Abgeordnete, Ministerinnen und Minister.
441 05 "F"Beihilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
443Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
-Unfallfürsorge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger
-Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
-Ausgaben für Reihenuntersuchungen und für Schutzimpfungen
-Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
-Personalkontrolluntersuchungen
-Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Angestellte, Arbeiterinnen, Arbeiter, Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen
-Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
-Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V
443 01 "F"Fürsorgeleistungen
443 02 "F"Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrundsätze
443 03 "F"Leistungen nach § 17 SGB V
446Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen
Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften)
446 01 "F"Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
45Sonstige personalbezogene Ausgaben
451Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
451 01 "F"Zuschüsse zur Betreuung von Bediensteten
451 02 "F"Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen
452Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
z.B. Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich
453Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung
-Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung
-Umzugskostenvergütung nach Landesumzugskostengesetz
-Schulbeihilfen
453 01 "F"Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung
459Sonstige
-Vergütungen für Mehrleistungen
-Aufwandsentschädigungen, soweit nicht Bestandteil der Bezüge
-Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens
-Sonstige personalbezogene Ausgaben, die nicht auf die Gruppen 451 bis 453 aufgeteilt werden können (vermischte Personalausgaben)
46Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
Veranschlagung von Ausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Ausgabearten aufgeteilt werden können. Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. Anfallende Ausgaben sind bei den Ausgabearten zu buchen, die nach dem GPl jeweils in Betracht kommen.
461Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
462Globale Minderausgaben für Personalausgaben
5Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8.
51/54Sächliche Verwaltungsausgaben
511Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
-Schreib- und Zeichenbedarf, kleinere Arbeitsmittel einschließlich Verbrauchsgegenstände
-Materialien für die Informationstechnik
-Fahrgelder, Ausgaben für Transport-, Fracht- und Lagerung; bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last
-Bücher, Landkarten, Druckschriften, Dienstvorschriften, Broschüren, Loseblattsammlungen, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz- und Verordnungsblätter, Druck- und Buchbinderarbeiten
-Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise
-Filme und andere Publikationsmittel für den eigenen Bedarf (für Aus- und Fortbildung bei Gruppe 525, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bei Gruppe 531 bis 546)
-Veröffentlichungen und Einzelauskünfte von Fachinformationszentren, soweit für Einzelauskünfte nicht Gruppe 526 in Betracht kommt
-Entgelte für Post- und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren; hierunter fallen auch Ausgaben für die Errichtung, Verlegung, Wartung und Miete von angemieteten und landeseigenen Telekommunikationsanlagen sowie Entgelte für Fernmeldeleitungen
-Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse)
-Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf)
-Beschaffungen über 5.000 Euro vgl. Gruppe 812.
Hierzu gehören auch
-Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
-Kleidergeld
-Abnutzungsentschädigungen
-Dienstkleidung für
-Angehörige der Polizei
-Personal im Landesdienst, in Anstalten und Einrichtungen
-Schutzkleidung
-Dienst- und Schutzkleidung für das Fahr- und Hilfspersonal
-Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung
-Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
-Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf)
-Beschaffungen über 5.000 Euro für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8
Hierzu gehören z.B.
-Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
-Informationstechnik, Büromaschinen, landeseigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
-Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs- und Messgeräte
-Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
-Unterhaltung (einschließlich Wartung) von beweglichen Sachen (die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)
511 01 "F"Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
514Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
-Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden.
Hierzu gehören insbesondere
-Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut
-Arzneimittel, Verbandstoffe (nicht für Hausapotheken), sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
-Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
-Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager
-Verbrauchsmaterial für die Polizei und den Strafvollzug
-Haltung von Fahrzeugen und dergleichen:
-Kraftstoffe
-Schmierstoffe
-Instandsetzungen
-Ausgaben für Ersatz und Instandhaltung von Funkgeräten in Kraftfahrzeugen
-Erwerb und Haltung von Fahrrädern
-Unterhaltung und Instandsetzung
514 01 "F"Haltung von Dienstfahrzeugen
517Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Gebäude und Räume
-Ausgaben für
-Energie (Heizung, Strom, Gas)
-Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung
-Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen
-Versicherungen, Steuern und Abgaben
-Ausgaben für Bewachung
-Sonstige Ausgaben
Zusatz:
Siehe Zusatz bei Gruppe 518.
517 01 "F"Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518Mieten und Pachten
-Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude, einzelne Diensträume, Garagen, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Software
-Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)
Zusatz:
Zu den Mieten zählen auch vertraglich dem Vermieter zu zahlende wiederkehrende Nebenkosten (z.B. Reinigung, Wartung, Heizung usw.).
518 01 "F"Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume
518 02 "F"Mieten und Pachten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge
519Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
-Laufende (bauliche) Unterhaltung der landeseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen (auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken) und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs
-Laufende (bauliche) Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben (kleinere bauliche Veränderungen und Ergänzungen bis zu 10.000 Euro, vgl. auch Hauptgruppe 7)
-Ersatz und Ergänzung des Zubehörs
Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8.
Zusatz:
Die Ausgaben für die kleinere Bauunterhaltung werden in dem jeweils zutreffenden Einzelplan, die Ausgaben für die größere Bauunterhaltung werden zentral im Einzelplan 20 veranschlagt. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des MF.
519 01 "F"Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
519 02 "F"Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
521Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
-Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken (einschließlich der dazugehörenden Grünflächen), Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen wie Park- und Rastplätze usw. und Geräte außerhalb von Liegenschaften (innerhalb von Liegenschaften, vgl. Gruppe 519)
-Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5.000 Euro für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf; Ausgaben über 5.000 Euro im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8
-Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei der Hauptgruppe 8 nachzuweisen (Obergruppe 82)
-Materialausgaben für die Unterhaltung, z.B. Pflaster- und. Schottermaterial
-Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517)
523Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
-Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5.000 Euro im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5.000 Euro vgl. Hauptgruppe 8
-Bücher und Zeitschriften für Museen und öffentliche Bibliotheken
-Einzel- und Fortsetzungswerke, Sondersammlungen
-Ausgaben für Einbände
525Aus- und Fortbildung
-Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten, z.B. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse einschließlich Reisekosten und Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
-Lehr- und Lernmittel, z.B.
-Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
-Lehrbücher, Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
-Lehrfilme und Bildmaterial
-Bücher für Lehrer- und Schülerbüchereien
525 01 "F"Aus- und Fortbildung der Bediensteten
526Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten
-Ausgaben für Sachverständige oder Gutachten und Dolmetscherinnen und Dolmetscher (soweit nicht 537)
-Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
-Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Reisekosten an Zeugen und Sachverständige
-Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattungen barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dergleichen
Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).
Zusatz:
Soweit das Land nicht als Partei auftritt, sind Gerichtskosten und diesen ähnliche Kosten bei Gruppe 532 zu buchen.
526 01 "F"Sachverständige
526 02 "F"Gerichts- und ähnliche Kosten
527Dienstreisen
Reisekosten für Dienstreisen, Dienstgänge, Vorstellungsreisen, Dienstantrittsreisen usw.
527 01 "F"Reisekostenvergütungen für Dienstreisen
527 02 "F"Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungsangelegenheiten und in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen
529Verfügungsmittel
Ausgaben ohne nähere Zweckbindung nur zugunsten der Leiterinnen und Leiter oberster Landesbehörden sowie bestimmter anderer Behörden und Gerichte für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen; Verfügungsmittel dürfen nur im Rahmen der geltenden Richtlinien in Anspruch genommen werden und nur dann, wenn die Ausgaben keinem anderen Ausgabetitel zugeordnet werden können.
Zusatz:
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen, eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht zulässig (§ 37 Abs. 5 LHO).
531/546Sonstige
531Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation
-Druckschriften für die Öffentlichkeitsarbeit des LT, der LReg, der Behörden usw.
-Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial
-Ausgaben für Veröffentlichungen, Ausgaben für staatspolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit in Wort, Bild und Ton, Publikationen und Plakate
-Sonstige Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und ähnliche Veröffentlichungen
-Veröffentlichung von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen
532Auslagen in Rechtssachen
-Entschädigungen an Zeugen und Sachverständige
-Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte in Prozesskostenhilfesachen und der Verteidiger
-Reisekosten und sonstige Auslagen
534Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit
536Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung
-Gefangenenbeförderung und -vorführung, Waffenwesen, Bekämpfung Staats- und verfassungsfeindlicher Umtriebe
-Ausgaben für Abschiebung- und Gewahrsam
-Maßnahmen auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung
-Verkehrsicherheits- und Verkehrserziehungsmaßnahmen
-Maßnahmen des Landes in Katastrophenfällen (Hochwasser usw.)
-Bergaufsicht, Brandschutz
-Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsflughäfen
537Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)
-Architektenwettbewerbe
-Förderung raumwissenschaftlicher Arbeiten, Bundes- und Landesverkehrsplanung
-Gutachtertätigkeit
-Wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und Versuche auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft
-Bodenforschungsaufgaben
538Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)
-Erwerb von Lizenzen und Programmen zur Steuerung automatisierter Verfahrensabläufe
-Vergabe von Aufträgen zur Datenerfassung im Rahmen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung und zur Entwicklung von Programmen und Systemlösungen
-Ausgaben der Vorbereitung zur Einführung und Überprüfung der elektronischen Datenverarbeitung
Zusatz:
Soweit Ausgaben für die Datenverarbeitung unter Ausgabearten fallen, für die besondere Gruppierungsnummern vorgesehen sind, sind sie unter diesen nachzuweisen.
539Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten
-Durchführung von Schulfeiern und -sportfesten, Bundesjugendspiele
-Kulturelle Veranstaltungen (Hochschul- und Bildungswoche)
-Lehrgänge und -ausflüge, Ausgaben der Schülervertretung
-Vergabe von Preisen und Urkunden
-Ausgaben des zentralen Bewerbungs- und Zuteilungsverfahrens für Studienanfänger, Schüleraustausch
-Ausgaben für Schulversuche und Reformmaßnahmen im Bildungswesen
541Ausgaben für Veranstaltungen und dergleichen
-Ausgaben für Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537)
-Ausgaben für die Durchführung von LT-Ausschusssitzungen
-Ausgaben für die Einführung in die Arbeit des Parlaments
542Ausgleichsabgaben
542 01 "F"Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX
546Sonstige
-Umsatzsteuer für Betriebe gewerblicher Art des Landes
-Umzug und Verlegung von Dienststellen
-Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind
-Beiträge zu Unfallversicherungen
-Unterhaltsrenten
-Zahlung von Entschädigungen und sonstigen Leistungen aus Ansprüchen gegen das Land
-Kassenfehlbeträge
-Vorstellungsausgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehen
-Ausgaben des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen
546 01 "F"Vermischte Ausgaben
546 02 "F"Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte
546 03 "F"Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen
546 04 "F"Ausgaben für den Kauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen
546 05 "F"Sächliche Verwaltungsausgaben zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind
546 06 "F"Ausgabe nach Schluss des Haushaltsjahres aus Anlass von Titelverwechslungen
547Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
Veranschlagung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die wegen der Unbestimmbarkeit der Einzelausgaben nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können (Mischtitel).
548Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können.
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden.
549Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Globale Einsparungen, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können.
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden.
56Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
Zu den Obergruppen 56 und 57:
Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
Vom Schuldendienst des Landes - Zins- und Tilgungsausgaben für Anleihen, Darlehen und andere Kredite - zu unterscheiden sind die Schuldendiensthilfen zugunsten anderer Schuldner; diese sind in der Hauptgruppe 6 darzustellen.
561Zinsausgaben an den Bund
562Zinsausgaben an Länder
563Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
564Zinsausgaben an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
567Zinsausgaben an Zweckverbände
57Zinsausgaben an den Kreditmarkt
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56.
571Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
572Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
573Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen
575Zinsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt
Hier auch: Disagio (Auszahlungsabgeld)
576Zinsausgaben an das Ausland
58Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
Zu den Obergruppen 58 und 59:
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten
581Tilgungsausgaben an den Bund
582Tilgungsausgaben an Länder
583Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
584Tilgungsausgaben an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
587Tilgungsausgaben an Zweckverbände
59Tilgungsausgaben an den Kreditmarkt
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58.
591Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
592Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
593Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen
Hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen
595Tilgungsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt
596Tilgungsausgaben an das Ausland
6Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2.
61Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21.
611Allgemeine Zuweisungen an den Bund
612Allgemeine Zuweisungen an Länder
z.B. Zuweisungen an andere Länder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
613Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände z.B.
-Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
-Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund
-Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen
-Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis
614Allgemeine Zuweisungen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
616Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
617Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände
62Schuldendiensthilfen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22.
621Schuldendiensthilfen an den Bund
622Schuldendiensthilfen an Länder
623Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
624Schuldendiensthilfen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
626Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
627Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
63Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23.
631Sonstige Zuweisungen an den Bund z.B.
-Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
-Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
-Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
-Erstattung von Ausgaben nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
-Erstattung von Versorgungsbezügen
632Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Länder z.B.
-Zuweisungen
-zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
-zur Förderung der Landwirtschaft
-zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
-zur Förderung des Verkehrs
-Erstattungen für
-Ausgaben für die Bundestagswahl
-Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
-die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
-Kriegsfolgenhilfeleistungen
-den Anteil des Bundes am Wohngeld
-den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
-Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
-Versorgungslasten
-Erstattungen an Länder für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
633Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände z.B.
-Zuweisungen
-zur Förderung kultureller Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
-zur Förderung der Jugendhilfe
-zur Förderung des Fremdenverkehrs
-für die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen
-für die Entwurfsbearbeitung (einschließlich Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen
-Erstattung von Ausgaben
-für Leistungen der Sozialhilfe
-für Versorgungslasten
-für öffentliche Wahlen
634Sonstige Zuweisungen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
636Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit z.B.
-Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte
-Verwaltungskostenerstattung
-an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
-an die Bundesanstalt für Arbeit für die Durchführung
-der Arbeitslosenhilfe
-des Bundeskindergeldgesetzes
637Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände
66Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche
Vgl. Erläuterung zu Obergruppe 22.
661Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
662Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
663Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
664Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
666Schuldendiensthilfen an das Ausland
67Erstattungen an sonstige Bereiche
671Erstattungen an das Inland
676Erstattungen an das Ausland
68Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
681Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen z.B.
-Sozialhilfeleistungen
-Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen):
Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine.
Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z.B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen.
Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen.
-Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
-Unfallrenten
-Wohngeld
-Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
-Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)
-Wiedergutmachungsleistungen
-Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z.B.
-für Tierseuchenverluste
-für Sprengschäden
-für Übungsschäden
-an Unfallgeschädigte
-für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen.
-Ehrengaben, Ehrensold
-Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen
682Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht 661)
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen; laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen
-z.B. 
-Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter schwerbehinderter Menschen
-Betriebszuschüsse, z.B. an
-Flughafengesellschaften
-Eisenbahnen
-Schifffahrts- und Hafenbetriebe
-Staatsbäder
-Zuführungen an Landesbetriebe nach § 26 LHO
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zur Gruppe 697 ( = Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse); vgl. Zuordnungsrichtlinie zu Obergruppe 69. Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen nicht um Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt.
Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie z.B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen und Ähnliches, sind in die Gruppe 686 einzuordnen.
683Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht unter Gruppe 662)
Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682. z.B.
-Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
-Frachtbeihilfen
684Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)
Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
a)in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
b)von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind,
c)sich überwiegend aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnliche freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.
Hierzu gehören u.a.:
-Verbände der freien Wohlfahrtspflege
-Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
-Religionsgemeinschaften
-Politische Parteien
-Sportverbände und -vereine
-Jugendverbände
-Vertriebenen- und Flüchtlingsorganisationen
-Familienorganisationen
-Verbraucherverbände
(Öffentliche Einrichtungen, vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF)
685Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
686Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 2.9.2 AH-GF).
Insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem Unternehmen zukommt (wie z.B. Messen und Ausstellungen).
Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z.B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen)
687Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)
-Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B.
-Einrichtungen der Vereinten Nationen
-Wissenschaftliche Verbände und Vereine
-Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, z.B.
-Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)
-Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland
-Devisenausgleichszahlungen
688Abführung der Eigenmittel an die EU
69Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Zuweisungen und Zuschüsse, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen; Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.
Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. Obergruppe 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. Obergruppe 88, 89) zu erhöhen.
Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
-zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
-als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder
-die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziel haben.
691Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
692Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
693Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen
697Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse z.B.
-Abwrackprämien und -hilfen
-Stilllegungsprämien
-Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik
-Zuschüsse zur Kapitalausstattung
698Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse z.B.
-Sparprämien
-Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaues
-Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
-Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz
-Ersatzleistungen für Vermögensschäden
-Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)
-Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)
-Währungsausgleich (Lastenausgleich)
699Vermögensübertragungen an das Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
7Baumaßnahmen
Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten; Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt.
Eingeschlossen sind z.B.
-Rohbau und Ausbau, z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
-Dauerhafte Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor Bezug oder Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
-Dauerhafte und unbewegliche Ausstattungen, die wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
-Baunebenkosten, z.B. Leistungen von Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.
711Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
711 01 "F"Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Hochbaumaßnahmen, deren Kosten im Einzelfall 1.000.000 Euro nicht übersteigen, sind als Kleine Baumaßnahmen anzusehen (vgl. VV zu § 54 LHO) und der vorgenannten Zweckbestimmung zuzuordnen.
Diese Ausgaben sind zentral in den Einzelplänen 06 und 20 zu veranschlagen.
Mehrere gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig auszuführende Kleine Baumaßnahmen innerhalb eines Bauwerkes oder bei zusammenhängenden Bauwerksgruppen innerhalb einer Teilanlage, die durch Nutzung oder technische Versorgung abgrenzbar sind, gelten als eine Baumaßnahme; die Zuordnung richtet sich dann nach den Gesamtkosten.
Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen bis zu 10.000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung; diese Ausgaben sind der Gruppe 519 zuzuordnen (siehe auch Hinweis zu Gruppe 519).
711 05 "F"Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind
712/799Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000.000 Euro sind den Gruppen 712 bis 799 wie folgt zuzuordnen:
712/729Hochbaumaßnahmen
Maßnahmen von mehr als 1.000.000 Euro im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen.
712 05 "F"Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind
731/739Straßenbaumaßnahmen
741/759Hafenbaumaßnahmen
761/779Sonstige Tiefbaumaßnahmen
8Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall. Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.
Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518)
81Erwerb von beweglichen Sachen
Bewegliche Sachen in diesem Sinne sind Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen.
Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) - Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt - wird zu den sonstigen Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812).
811Erwerb von Fahrzeugen
Beim Erwerb von Fahrzeugen (Neu- und Ersatzbeschaffung) besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertig gestellten
-Land- und Schienenfahrzeuge, z.B.
-Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Anhänger, Lokomotiven, Eisenbahn- und Straßenbahnwagen, Spezialfahrzeuge für Polizei, Feuerwehr usw., Traktoren, Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)
-Wasserfahrzeuge, z.B.
-Schiffe, Boote für Polizei, Lastkähne, Fähren
-Luftfahrzeuge, z.B.
-Propeller- und Düsenflugzeuge, Ballone, Segelflugzeuge, Hubschrauber
Zusatz:
In den Erläuterungen ist anzugeben, ob es sich um Neu- oder Ersatzbeschaffungen handelt. Bei geleasten Fahrzeugen ist deren Anzahl in den Erläuterungen anzugeben. Zu den Ausgaben der Beschaffung gehören auch die Ausgaben des vorgeschriebenen oder zulässigen Zubehörs und der Überführung. Die Ausgaben für den Betrieb sind bei Gruppe 514 zu veranschlagen.
811 01 "F"Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen
812Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall, sofern es sich nicht um Erstausstattungen handelt, vgl. Hauptgruppe 5.
Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen für Verwaltungszwecke gehören z.B.
-Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
-Informationstechnik, Büromaschinen, landeseigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
-Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs- und Messgeräte
-Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Erstausstattungen sind ohne Rücksicht auf den Wert des Einzelgegenstandes unter Gruppe 812 zu veranschlagen (siehe Nr. 2.11.1 AH-GF).
Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B.
-Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
-Lehr- und Lernmittel (Musikinstrumente, Sprachlabors usw.)
-Dienstpferde
812 05 "F"Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind
82Erwerb von unbeweglichen Sachen
821Grunderwerb
-Ankauf von bebauten Grundstücken
-Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke
-Kauf von sonstigen Anlagen, z.B.
-Forstgrundstücke
-Pflanzungen, Obstgärten und Ähnliches
-Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken
-Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie z.B. Auflassung, Grundbucheintragungen, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
823Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen
z.B. Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen
83Erwerb von Beteiligungen und dergleichen
Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
831Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland
836Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland
85Darlehen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
851Darlehen an den Bund
852Darlehen an Länder
853Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
854Darlehen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
856Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
857Darlehen an Zweckverbände
86Darlehen an sonstige Bereiche
861Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
862Darlehen an private Unternehmen
863Darlehen an Sonstige im Inland
866Darlehen an das Ausland
87Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
88Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Zu den Obergruppen 88 und 89:
Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind:
Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichen Vermögen und andere Investitionsausgaben i.S. der Hauptgruppen 7 und 8
881Zuweisungen für Investitionen an den Bund
882Zuweisungen für Investitionen an Länder
z.B. Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien
883Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
884Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
886Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
887Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände
89Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 88.
891Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
892Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
893Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland
z.B. Wohnungsbauprämien
894Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
896Zuschüsse für Investitionen an das Ausland
9Besondere Finanzierungsausgaben
91Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke
Zuführungen an eigene Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)
911Zuführungen an die Ausgleichsrücklage
z.B. an die allgemeine Rücklage
912Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage
913Zuführungen an die Schuldendienstrücklage
914Zuführungen an die Bürgschaftssicherungsrücklage
915Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage
916Zuführungen an Fonds und Stöcke
919Sonstige
96Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren nach § 25 LHO
97Globale Mehr- und Minderausgaben
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden.
971Globale Mehrausgaben
Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können.
972Globale Minderausgaben
Globale Einsparungen, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können.
98Haushaltstechnische Verrechnungen
Vgl. Erläuterung zu Obergruppe 38.
981Verrechnungen zwischen Kapiteln
982Durchlaufende Posten
989Sonstige

IV.
Funktionenplan (FPl)

0Allgemeine Dienste
01Politische Führung und zentrale Verwaltung
011Politische Führung
012Innere Verwaltung
013Informationswesen
014Statistischer Dienst
015Zivildienst
016Hochbauverwaltung
018Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 und 138
019Sonstige Allgemeine Staatsaufgaben
02Auswärtige Angelegenheiten
021Auslandsvertretungen
022Internationale Organisationen
023Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
024Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland
029Sonstiges
04Öffentliche Sicherheit und Ordnung
042Polizei
044Brandschutz
045Katastrophenschutz
048Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
049Sonstiges
05Rechtsschutz
051Verfassungsgerichte
052Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften
053Verwaltungsgerichte
054Arbeits- und Sozialgerichte
055Finanzgerichte
056Justizvollzugsanstalten
058Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes
059Sonstige Rechtsschutzaufgaben
06Finanzverwaltung
061Steuer- und Zollverwaltung, Vermögensverwaltung
062Schuldenverwaltung und sonstige Finanzverwaltung
068Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung
1Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
11/12Allgemein bildende und berufliche Schulen
111Unterrichtsverwaltung
112Grundschulen
113Hauptschulen
114Kombinierte Grund- und Hauptschulen
115Kombinierte Haupt- und Realschulen
116Realschulen
117Gymnasien, Kollegs
118Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen
119Gesamtschulen (integrierte und additive)
121Schulformunabhängige Orientierungsstufe
123Freie Waldorfschulen
124Sonderschulen
127Berufliche Schulen
129Sonstige schulische Aufgaben
13Hochschulen
131Universitäten
132Hochschulkliniken
133Verwaltungsfachhochschulen
135Kunsthochschulen
136Fachhochschulen
137Deutsche Forschungsgemeinschaft
138Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen
139Sonstige Hochschulaufgaben
14Förderung von Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten und dergleichen
141Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler
142Fördermaßnahmen für Studierende
143Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
145Schülerinnen- und Schülerbeförderung
146Studentenwohnraumförderung
15Sonstiges Bildungswesen
151Förderung der Weiterbildung
152Volkshochschulen
153Andere Einrichtungen der Weiterbildung
154Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung
155Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung
156Berufsakademien
16/17Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen
162Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren
163Wissenschaftliche Museen
164Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern
165Andere Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung
167Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen
168Forschung und experimentelle Entwicklung zur Weltraumerkundung und -nutzung (Einzelmaßnahmen)
169Forschung und experimentelle Entwicklung zur industriellen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen)
171Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erzeugung, Verteilung und rationellen Nutzung der Energie (Einzelmaßnahmen)
172Forschung und experimentelle Entwicklung zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit (Einzelmaßnahmen)
173Forschung und experimentelle Entwicklung zum Umweltschutz (Einzelmaßnahmen)
174Forschung und experimentelle Entwicklung zur landwirtschaftlichen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen)
175Forschung und experimentelle Entwicklung zu gesellschaftlichen Strukturen und Beziehungen (Einzelmaßnahmen)
176Forschung und experimentelle Entwicklung zu Infrastrukturmaßnahmen und Raumgesamtplanung (Einzelmaßnahmen)
177Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erkundung und Nutzung der irdischen Umwelt (Einzelmaßnahmen)
178Nicht zielorientierte Forschung und sonstige Maßnahmen zur Förderung der Wissenschaft und zivilen Forschung
18Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung)
181Theater
182Einrichtungen der Musikpflege
183Museen, Sammlungen, Ausstellungen
184Zoologische und botanische Gärten
185Musikschulen
186Nicht wissenschaftliche Bibliotheken
187Sonstige Kultureinrichtungen
188Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten
19Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche Angelegenheiten
191Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege
192Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen
193Andere Einzelmaßnahmen der Kulturpflege
195Denkmalschutz und -pflege
199Kirchliche Angelegenheiten
2Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung
21Verwaltung
211Versicherungsbehörden
212Sozialamt, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband
213Jugendämter
214Versorgungsämter
215Lastenausgleichsverwaltung
216Wiedergutmachungsbehörden
219Sonstige Behörden
22Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
223Unfallversicherung
224Krankenversicherung
227Pflegeversicherung
229Sonstige Sozialversicherungen
23Familien- und Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege u.Ä.
231Kindergeld
232Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz
233Wohngeld
234Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
235Soziale Einrichtungen
236Förderung der Wohlfahrtspflege
237Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
24Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
242Einrichtungen der Kriegsopferversorgung
243Lastenausgleich
244Wiedergutmachung
246Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
247Kriegsopferfürsorge
249Sonstiges
25Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz
251Grundsicherung für Arbeit Suchende
252Hilfe für Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung
253Sonstige Anpassungsmaßnahmen und produktive Arbeitsförderung
254Arbeitsschutz
26Jugendhilfe nach SGB VIII
261Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
262Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
263Förderung der Erziehung in der Familie
264Förderung von Kindern in  Tageseinrichtungen und in Tagespflege
265Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
266Andere Aufgaben der Jugendhilfe
27Einrichtungen der Jugendhilfe
271Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
272Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
273Einrichtungen der Familienförderung
274Tageseinrichtungen für Kinder
275Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
276Einrichtungen für andere Aufgaben der Jugendhilfe
28Förderung der Vermögensbildung
29Sonstige soziale Angelegenheiten
3Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
31Einrichtungen und Maßnahmen des Gesundheitswesens
311Gesundheitsbehörden
312Krankenhäuser und Heilstätten
314Maßnahmen des Gesundheitswesens
319Sonstiges
32Sport und Erholung
321Park- und Gartenanlagen
322Badeanstalten
323Sportstätten
324Förderung des Sports
329Sonstiges
33Umwelt- und Naturschutz
331Umwelt- und Naturschutzbehörden
332Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes
34Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
341Behörden für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
342Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes
4Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste
41Wohnungswesen
411Förderung des Wohnungsbaues
419Sonstiges
42Raumordnung, Landesplanung, Vermessungswesen
421Kataster- und Vermessungsverwaltung
422Raumordnung und Landesplanung
43Kommunale Gemeinschaftsdienste
431Straßenbeleuchtung
432Ortsentwässerung
433Müllbeseitigung und -verwertung
434Straßenreinigung
439Sonstiges
44Städtebauförderung
5Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
51Verwaltung (ohne Betriebsverwaltung)
511Ernährung und Landwirtschaft
512Forsten
52Verbesserung der Agrarstruktur
521Verbesserung der Agrarstruktur (Gemeinschaftsaufgabe)
528EU-Ausrichtungsfonds
529Sonstiges
53Einkommenstabilisierende Maßnahmen
531EU-Garantiefonds
532Marktordnungen (einschließlich EU)
533Gasölverbilligung
539Sonstiges
54Sonstige Bereiche
541Versuchsgüter und -felder
542Fischerei
549Sonstiges
6Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen
61Verwaltung
62Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
621Kernenergie
622Erneuerbare Energieformen
623Wasserwirtschaft und Kulturbau
624Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken
625Küstenschutz
626Erdölversorgung
627Sonstige Energieversorgung
629Sonstiges
63Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
631Kohlenbergbau
632Sonstiger Bergbau
634Verarbeitende Industrie
635Handwerk und Kleingewerbe
638Baugewerbe
639Sonstiges verarbeitendes Gewerbe
64Handel
641Handel (allgemein)
642Exportförderung, Auslandsmessen
643Märkte und Inlandsmessen
649Sonstiges
65Fremdenverkehr
66Geld- und Versicherungswesen
68Sonstige Bereiche
69Regionale Fördermaßnahmen
691Betriebliche Investitionen
692Verbesserung der Infrastruktur
699Sonstiges
7Verkehrs- und Nachrichtenwesen
71Verwaltung
711Straßen- und Brückenbau
712Wasserstraßen und Häfen
719Sonstiges
72Straßen
721Bundesautobahnen
722Bundesstraßen
723Landesstraßen
724Kreisstraßen
725Gemeindestraßen
729Sonstiges
73Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
731Wasserstraßen und Häfen
732Förderung der Schifffahrt
74Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
741Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr
749Sonstiges
75Luftfahrt
751Flugsicherung
759Sonstiges
76Wetterdienst
77Nachrichtenwesen
771Post- und Telekommunikation
772Rundfunkanstalten und Fernsehen
79Sonstige Bereiche
8Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
81Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
811Landwirtschaftliche Unternehmen
812Forstwirtschaftliche Unternehmen
82Versorgungsunternehmen
821Elektrizitätsunternehmen
822Gasunternehmen
823Wasserunternehmen
824Kombinierte Versorgungsunternehmen
829Sonstiges
83Verkehrsunternehmen
831Straßenverkehrsunternehmen
832Eisenbahnen
834Häfen und Umschlag
835Flughäfen und Luftverkehr
839Sonstiges
85Sonstige Wirtschaftsunternehmen
851Bergbau
852Industrielle Unternehmen
853Banken und Kreditinstitute
854Wohnungsbauunternehmen
856Lotterie, Lotto, Toto
859Sonstiges
87Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
871Allgemeines Grundvermögen
872Allgemeines Kapitalvermögen
873Sondervermögen
9Allgemeine Finanzwirtschaft
91Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
92Schulden
94Beihilfen, Unterstützungen und Ähnliches
95Rücklagen
96Sonstiges
97Abwicklung der Vorjahre
98Globalposten
981Verstärkungsmittel für Personalausgaben
988Globale Mehrausgaben/globale Mindereinnahmen
989Globale Minderausgaben/globale Mehreinnahmen
99Haushaltstechnische Verrechnungen

V.
Zuordnungsrichtlinie zum Funktionenplan (ZR-FPl)

0Allgemeine Dienste
01Politische Führung und zentrale Verwaltung
011Politische Führung
Beauftragte in besonderen Angelegenheiten
z.B.
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe
Regierung und Ministerien
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel bei Kapitel 01 veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z.B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 94. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den "Allgemeinen Bewilligungen" (in der Regel Kapitel 02) zu verfahren.
Gemeinsame Einrichtungen
z.B.
Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
Volksvertretungen
z.B.
Landtag
Fraktionen
Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
012Innere Verwaltung
z.B.
Bezirksregierungen
Landesämter, soweit sie nicht anderweitig zuzuordnen sind
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen
Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen. Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z.B. für den Statistischen Dienst (Funktion 014).
Datenverarbeitungszentralen der inneren Verwaltung (vgl. auch Funktion 019)
Zentrale Beschaffungsstellen
Disziplinarangelegenheiten
Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vgl. auch Funktion 062)
013Informationswesen
Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit
z.B.
Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen)
014Statistischer Dienst
z.B.
Statistisches Landesamt
015Zivildienst
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer
z.B.
Ausgaben für Dienstleistende
Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen
016Hochbauverwaltung
soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen)
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch das Land
018Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 und 138
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebenen
019Sonstige Allgemeine Staatsaufgaben
Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale)
Rechtsschutz, sonstige Hilfsmaßnahmen
Rechenzentren
(Datenverarbeitungsanlagen einzelner Verwaltungen bzw. Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
02Auswärtige Angelegenheiten
021Auslandsvertretungen
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Vertretungen im Ausland
022Internationale Organisationen
Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen
Im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art
(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)
023Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen
Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen
z.B.
Berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
Bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)
Entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen
Sozialstrukturhilfe
Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern
024Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland
Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland
z.B.
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Institut für Auslandsbeziehungen
Goethe-Institut
029Sonstiges
Sonstige Aufgaben im Rahmen internationaler Beziehungen, z.B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland
Zuschüsse an verschiedene Organisationen
z.B.
Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
04Öffentliche Sicherheit und Ordnung
042Polizei
Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit
044Brandschutz
Maßnahmen und Einrichtungen für den Brandschutz
045Katastrophenschutz
Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes
048Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
049Sonstiges
Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
z.B.
Landesamt für Verfassungsschutz
Kampfmittelbeseitigung
Rettungsdienste
05Rechtsschutz
051Verfassungsgerichte
soweit gesondert veranschlagt
052Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften
053Verwaltungsgerichte
054Arbeits- und Sozialgerichte
055Finanzgerichte
056Justizvollzugsanstalten
auch die Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten
058Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
059Sonstige Rechtsschutzaufgaben
Besondere Aufgaben der Rechtspflege,
z.B.
Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
Deutsches Patent- und Markenamt oder Europäische Patentorganisation
Internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion 022)
Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen
06Finanzverwaltung
061Steuer- und Zollverwaltung, Vermögensverwaltung
Landesfinanzverwaltung
Verwaltung des Allgemeinen Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen
Verwaltung des Allgemeinen Kapitalvermögens und Sondervermögens, soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen
062Schuldenverwaltung und sonstige Finanzverwaltung
Kassenverwaltungen, soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt
Schuldenverwaltung der Länder, soweit besonders veranschlagt
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012)
Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister
068Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
1Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
11/12Allgemein bildende und berufliche Schulen
Die Ausgaben für öffentliche Schulen, Privatschulen, Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts sind den jeweiligen Schularten zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal, die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel.
(nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024).
111Unterrichtsverwaltung
z.B.
Schulaufsicht
Allgemeine Schulverwaltung
Schulplanung
Nicht wissenschaftliche Prüfungsämter
Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte
Schülervertretungen
Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
112Grundschulen
Grundschulen, auch mit angegliedertem Schulkindergarten und/oder mit angegliederter Vorklasse
113Hauptschulen
114Kombinierte Grund- und Hauptschulen
auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe
115Kombinierte Haupt- und Realschulen
116Realschulen
117Gymnasien, Kollegs
118Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
119Gesamtschulen (integrierte und additive)
auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe
121Schulformunabhängige Orientierungsstufe
nur selbstständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind
123Freie Waldorfschulen
124Sonderschulen
Sämtliche Sonderschulen des allgemein bildenden Bereichs, wie Sonderschulen für Seh-, Körper-, Geistig- und Lernbehinderte sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, auch Sonderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen
(nicht enthalten: Berufssonderschulen vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von Behinderten an Grund-, Haupt- und anderen allgemein bildenden Schulen, vgl. Funktion 112 bis 123; Sonderkindergärten, vgl. Funktion 274)
127Berufliche Schulen
Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
Berufsaufbau-, Berufsfachschulen
Fachoberschulen
Fachgymnasien
Berufs- und technische Oberschulen
Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)
Schulen des Gesundheitswesens
Berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)
(nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01, 04)
129Sonstige schulische Aufgaben
Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemein bildende und berufliche Schulen,
z.B.
Schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
-des Schulsports
-von Schulwettbewerben
-des Schülerinnen- und Schüler- sowie Lehrerinnen- und Lehreraustauschs
-der Verkehrs- und Medienerziehung
Serviceeinrichtungen für Schulen wie
-Medienzentren
-Schulberatungsstellen
-Schulpsychologischer Dienst
-Schullandheime
(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung von Schülerinnen und Schülern in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u.a. Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141)
13Hochschulen
131Universitäten
Universitäten
Technische Universitäten
Gesamthochschulen
Pädagogische und theologische Hochschulen
Sonderforschungsbereiche der Universitäten
Fernuniversitäten
Zuschüsse an private Universitäten
132Hochschulkliniken
Hochschulkliniken
Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken
133Verwaltungsfachhochschulen
135Kunsthochschulen
Musikhochschulen
Hochschulen für bildende und darstellende Kunst
Hochschulen für Film und Gestaltung
Zuschüsse an private Kunsthochschulen
136Fachhochschulen
137Deutsche Forschungsgemeinschaft
Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-, Postdoktoranden-, Leibniz- und Gerhard-Hess-Programms, der Habilitationsförderung, der Innovations- und Graduiertenkollegs, der geisteswissenschaftlichen Zentren
(nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Universitäten, vgl. Funktion 131; der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Kunsthochschulen, vgl. Funktion 135; der Fachhochschulen, vgl. Funktion 136)
138Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
139Sonstige Hochschulaufgaben
z.B.
Studienberatung
Zuschüsse an das Hochschul-Informations-System (HIS)
Hochschulrektorenkonferenz
Wissenschaftsrat
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
Wissenschaftliche Prüfungsämter
Zentrale Forschungsmittel für Hochschulen
14Förderung von Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten und dergleichen
141Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen- und Schüler-BAföG
Stipendien für Schülerinnen und Schüler
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (so genanntes Meister-BAföG)
Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen
(nicht enthalten: Schülerinnen- und Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145)
142Fördermaßnahmen für Studierende
BAföG für Studierende
Mittel der Hochbegabtenförderung
Zuschüsse an Studentenwerke, soweit nicht Studentenwohnraumförderung
Zuschüsse an Stiftungen für die hoch Begabtenförderung
Individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch
Landesamt für Ausbildungsförderung
(nicht enthalten: Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, vgl. Funktion 143; Studentenwohnraumförderung, vgl. Funktion 146)
143Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Stipendien für Doktorandinnen, Doktoranden, Habilitandinnen und Habilitanden
Stipendien für Aufbaustudiengänge
Individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung
145Schülerinnen- und Schülerbeförderung
Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern
Kosten für die Schülerinnen- und Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)
146Studentenwohnraumförderung
Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
Betrieb landeseigener Wohnheime
15Sonstiges Bildungswesen
(nicht enthalten: Jugendarbeit,  Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27)
151Förderung der Weiterbildung
Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse
Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen
Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
(nicht enthalten: Förderung der Jugendarbeit, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 252; institutionelle Zuschüsse für Bildungseinrichtungen, vgl. Funktionen 152 bis 156; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314)
152Volkshochschulen
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter
z.B.
Heimvolkshochschulen
Volkshochschulen
153Andere Einrichtungen der Weiterbildung
Überbetriebliche Lehrwerkstätten
Werkkunstschulen
Weiterbildungsstätten
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)
Kulturpädagogische Einrichtungen
(nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01, 04; Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 271)
154Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter,
z.B.
Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
(nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen der Referendarinnen und Referendare, vgl. Oberfunktion 12)
155Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter,
z.B.
Lehrerinnen- und Lehrerfortbildungsstätten
Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen
156Berufsakademien
Berufsakademien, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127)
16/17Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen
162Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
163Wissenschaftliche Museen
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
164Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern
Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Blauen Liste (darunter: Institute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz), Akademien der Wissenschaften
165Andere Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter,
z.B.
Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten
Außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute
Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
Technologietransferstellen
Innovationsberatungsstellen
Geologische Landesämter
Materialprüfämter
167Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen
Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL
168Forschung und experimentelle Entwicklung zur Weltraumerkundung und -nutzung (Einzelmaßnahmen)
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 9 der NABS(2):
-Weltraumforschung (einschließlich Astronomie und Astrophysik)
-Angewandte Forschung zu Wettersatelliten
-Satellitenfernerkundung
-Erderkundungssatelliten
-Trägersystem
-Weltraumlaboratorien
-Raumfahrt
169Forschung und experimentelle Entwicklung zur industriellen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen)
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 7 der NABS:
Forschung zur
-Verbesserung der industriellen Produktivität
-Entwicklung industrieller Erzeugnisse
-Werkstoff-, Fertigungs- und Verfahrensentwicklung
FuE-Maßnahmen auf den Gebieten
-Luft- und sonstiger Fahrzeugbau
-Elektronik und Nachrichtentechnik
-Softwareentwicklung
Förderung des Technologietransfers sowie von Produkt- und Verfahrensinnovationen
171Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erzeugung, Verteilung und rationellen Nutzung der Energie (Einzelmaßnahmen)
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 5 der NABS:
FuE zur
-Erforschung fossiler Energiequellen
-Erforschung der Sonnen-, Windenergie und anderer erneuerbarer Energiequellen
-Kernspaltung
-Behandlung und Beseitigung radioaktiver Abfälle
-Stilllegung von Kernkraftwerken
-rationellen Nutzung der Energie
172Forschung und experimentelle Entwicklung zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit (Einzelmaßnahmen)
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 4 der NABS:
FuE
-zur medizinischen Forschung
-zur Chirurgie
-zur Präventivmedizin
-zur Bio-, Arbeits- und Sozialmedizin
-zur Ernährung und Lebensmittelhygiene
-zu Drogenmissbrauch und Suchtgefahren
-zum Gesundheitswesen
173Forschung und experimentelle Entwicklung zum Umweltschutz (Einzelmaßnahmen)
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 3 der NABS:
FuE
-zum Schutz der Atmosphäre und des Klimas
-zur Luft- und Wasserverschmutzung
-zur Lärmbekämpfung
-zum Arten- und Biotopschutz
-zum Schutz gegen Naturkatastrophen und Strahlenbelastung
174Forschung und experimentelle Entwicklung zur landwirtschaftlichen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen)
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 6 der NABS:
FuE zur
-Tierhaltung
-Fischerei- und Fischzucht
-Veterinärmedizin
-Erzeugung pflanzlicher Produkte
-Forst- und Holzwirtschaft
175Forschung und experimentelle Entwicklung zu gesellschaftlichen Strukturen und Beziehungen (Einzelmaßnahmen)
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 8 der NABS:
FuE zur allgemein bildenden und beruflichen Aus- und Fortbildung
FuE
-zur Kultur, Betriebsführung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, politischen und sozialen Struktur der Gesellschaft
-zum sozialen Wandel
-zu gesellschaftlichen Prozessen und sozialen Konflikten
176Forschung und experimentelle Entwicklung zu Infrastrukturmaßnahmen und Raumgesamtplanung (Einzelmaßnahmen)
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 2 der NABS:
FuE
-zur Raumordnung
-zum Bau und der Ausstattung von Gebäuden
-zum Straßen-, Schienen- und Wasserwegebau
-zum Rohrleitungsbau, Küstenschutz-, Industrieanlagen- und anderen Ingenieurbauten
-zur Wasserversorgung
-zu Telekommunikationsnetzen
-Verkehrssystemforschung
177Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erkundung und Nutzung der irdischen Umwelt (Einzelmaßnahmen)
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 1 der NABS:
Bergbau-, Erdöl- und Erdgasprospektion
-Erforschung
-der Meeresböden
-der Erdkruste
-des Erdmantels
-der Binnengewässer und Meere
-der Atmosphäre
178Nicht zielorientierte Forschung und sonstige Maßnahmen zur Förderung der Wissenschaft und zivilen Forschung
Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 11/12 der NABS:
-nicht zielorientierte Forschung auf dem Gebiet der Natur-, Ingenieur-, Geistes- und Sozialwissenschaften
-nicht zielorientierte FuE-Programme der Grundlagenforschung
18Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung)
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(nicht enthalten: Förderung einzelner Theateraufführungen, Musikfestivals, Lesungen usw., vgl. Funktionen 191 bis 193; Kultureinrichtungen im Ausland, vgl. Funktion 024)
181Theater
Theater, Opernhäuser
182Einrichtungen der Musikpflege
Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen
183Museen, Sammlungen, Ausstellungen
Museen
Sammlungen
Permanente Kunstausstellungen
Heimat-, Literatur- und Musikarchive
184Zoologische und botanische Gärten
Tierparks
Aquarien
Botanische Gärten
(nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321)
185Musikschulen
Jugendmusikschulen
(nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktion 127)
186Nicht wissenschaftliche Bibliotheken
Büchereien
Lesehallen
Jugend- und Wanderbüchereien
Einrichtungen des Bibliothekswesens
Musikbibliotheken
(nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129)
187Sonstige Kultureinrichtungen
Kommunale Kinos
Kulturzentren
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen)
Einrichtungen des Filmwesens
Einrichtungen der Heimatpflege
Institutionelle Förderung von Zirkussen
Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten
(nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Funktion 439; Sporthallen, vgl. Funktion 323; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162 bis 183; Kunstschulen und ähnliche kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186)
188Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten
Landesamt für Denkmalpflege
Verwaltung der Schlösser und Gärten des Landes
(nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen der Schlösser des Landes, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195)
19Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche Angelegenheiten
(nicht enthalten: Kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024)
191Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege
Förderung von
-Theaterfestivals
-Musikfestspielen
-Rockkonzerten
Kulturpreise für Theater und Musik
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege
192Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen
Förderung einzelner Ausstellungen
Förderung der bildenden Künste
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstlerinnen und Künstler
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen
193Andere Einzelmaßnahmen der Kulturpflege
Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm)
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur
Literatur- und allgemeine Kunstpreise
Arbeitsstipendien für Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals
Heimat- und Brauchtumsfeste
195Denkmalschutz und -pflege
Einrichtungen:
-Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
-Denkmale
-Ausgrabungsstätten
-Mahnmale und Gedenkstätten
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen - z.B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15)
199Kirchliche Angelegenheiten
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke
(nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 127; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31)
2Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung
21Verwaltung
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen
Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
211Versicherungsbehörden
Hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung.
212Sozialamt, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband
213Jugendämter
214Versorgungsämter
215Lastenausgleichsverwaltung
216Wiedergutmachungsbehörden
219Sonstige Behörden
22Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
223Unfallversicherung
Aufwand der Länder als Träger der Unfallversicherung nach der Reichsversicherungsordnung
Fremdrenten in der Unfallversicherung
Zuschüsse an
-die Seeberufsgenossenschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei
-die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
224Krankenversicherung
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung)
227Pflegeversicherung
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung
229Sonstige Sozialversicherungen
z.B.
Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes
23Familien- und Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege und Ähnliches
231Kindergeld
232Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz
233Wohngeld
234Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Ausgaben, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind
Sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII
(nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger
235Soziale Einrichtungen
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter,
z.B.
Einrichtungen für Behinderte, für Wohnungslose
Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
(nicht enthalten: Einrichtungen der Jugendhilfe, vgl. Oberfunktion 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 242)
236Förderung der Wohlfahrtspflege
Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege
(nicht enthalten: Zuschüsse für personenbezogene Einzelmaßnahmen, vgl. Funktion 234)
237Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
24Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
242Einrichtungen der Kriegsopferversorgung
243Lastenausgleich
244Wiedergutmachung
Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften
Sonstige Wiedergutmachungsleistungen,
z.B.
Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden
Stiftung "Hilfswerk 20. Juni 1944"
246Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Vertriebenen
Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe,
z.B.
-Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
-Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und für ehemalige politische Häftlinge
-Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene
(nicht enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktionen 18 und 19; Sprachkurse, vgl. Funktion 151)
247Kriegsopferfürsorge
Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge
Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen
249Sonstiges
Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen,
z.B.
-Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
-Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)
Leistungen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes,
z.B.
-Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
-Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG
Leistungen aufgrund des Reparationsschädengesetzes
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
Heimkehrerstiftung
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR
25Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz
251Grundsicherung für Arbeit Suchende
252Hilfe für Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, und zwar Hilfen, die der sozialen Sicherung dienen
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen
Europäischer Sozialfonds
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen
Verbesserung der Beschäftigungssituation,
z.B. durch
Berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z.B. für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)
(nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d.h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 151)
253Sonstige Anpassungsmaßnahmen und produktive Arbeitsförderung
z.B.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
254Arbeitsschutz
Durchführung der Arbeitsschutzvorschriften, personalärztlicher Dienst
Einrichtungen des Arbeitsschutzes und der Gewerbeaufsicht
26Jugendhilfe nach SGB VIII
261Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u.a. Jugendwerke)
262Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Leistungen gemäß den §§ 13 bis 15 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen
263Förderung der Erziehung in der Familie
Leistungen gemäß §§ 16 bis 21 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
264Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
265Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
266Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
27Einrichtungen der Jugendhilfe
271Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII
272Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 13 bis 15 SGB VIII
273Einrichtungen der Familienförderung
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 16 bis 21 SGB VIII
274Tageseinrichtungen für Kinder
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII
275Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII
276Einrichtungen für andere Aufgaben der Jugendhilfe
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe
28Förderung der Vermögensbildung
29Sonstige soziale Angelegenheiten
z.B.
Familienpolitische Programme
Schuldnerberatung
Leistungen an Opfer von Gewalttaten
SGB IX
-Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem SGB IX
-Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen
3Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
31Einrichtungen und Maßnahmen des Gesundheitswesens
311Gesundheitsbehörden
312Krankenhäuser und Heilstätten
Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung
(nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Versorgungskrankenhäuser, vgl. Funktion 242; Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056)
314Maßnahmen des Gesundheitswesens
Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen
z.B.
Arznei- und Lebensmittelkontrolle
319Sonstiges
z.B.
Deutsches Müttergenesungswerk
Kongresse
32Sport und Erholung
321Park- und Gartenanlagen
z.B.
Landesgartenschau
322Badeanstalten
323Sportstätten
Sportanlagen und -einrichtungen,
z.B.
-Freizeitsportanlagen
-Schwimmbäder nur für sportliche Zwecke
-Sportärztliche Hauptberatungsstelle, Berlin
-Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vgl. Oberfunktion 11/12)
324Förderung des Sports
Allgemeine Förderung des Sports,
z.B.
Zuwendungen an Sportverbände und -vereine
(nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129)
329Sonstiges
Übrige Aufgaben auf den Gebieten des Sports und der Erholung,
z.B.
-Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen
-Nicht aufgeteilte überregionale Fördermaßnahmen
33Umwelt- und Naturschutz
331Umwelt- und Naturschutzbehörden
Umweltamt,
z.B.
Landesanstalt für Immissionsschutz
332Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes
Ausgaben für
-Sachverständige und Fachbeiräte
-Internationale Zusammenarbeit
-Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
-Messnetze und -programme
-Veröffentlichungen
-Mitgliedschaften
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden
(nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktionen 173 und 177; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162)
34Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
341Behörden für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
342Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes
Ausgaben für
-Sachverständige und Fachbeiräte
-Internationale Zusammenarbeit
-Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
-Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes
-Gesetzliche Ausgleichsansprüche
-Beteiligung an Internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
-Endlagerung radioaktiver Abfälle
-Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen
4Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste
41Wohnungswesen
411Förderung des Wohnungsbaues
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe)
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für
z.B.
-Förderung des sozialen Wohnungsbaues
-Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
-Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Rückflüsse aus Darlehen
419Sonstiges
Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens
z.B.
-Ausstellungen und Wettbewerbe
-Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen
42Raumordnung, Landesplanung, Vermessungswesen
421Kataster- und Vermessungsverwaltung
422Raumordnung und Landesplanung
Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung,
z.B.
-Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
-Landesentwicklungsplan
-Landschaftsplanung
-Planungswettbewerbe
-Regionalplanung
-Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung
43Kommunale Gemeinschaftsdienste
Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 321 und 322)
431Straßenbeleuchtung
432Ortsentwässerung
433Müllbeseitigung und -verwertung
434Straßenreinigung
439Sonstiges
44Städtebauförderung
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Städten und Dörfern nach dem Baugesetzbuch,
z.B.
Finanzhilfen oder Ausgaben für
-Baumaßnahmen (z.B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne)
-Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
-Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
-Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
5Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
51Verwaltung (ohne Betriebsverwaltung)
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
511Ernährung und Landwirtschaft
z.B.
Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung
512Forsten
Forstverwaltung, soweit nicht Teil des Forstbetriebs (siehe Funktion 812)
52Verbesserung der Agrarstruktur
Wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen sowie Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sind der Funktion 623 bzw. der Funktion 625 zugeordnet.
521Verbesserung der Agrarstruktur (Gemeinschaftsaufgabe)
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
528EU-Ausrichtungsfonds
529Sonstiges
53Einkommenstabilisierende Maßnahmen
531EU-Garantiefonds
532Marktordnungen (einschließlich EU)
Nationale Maßnahmen zur Marktstützung
EU-Marktordnungsmaßnahmen
533Gasölverbilligung
539Sonstiges
z.B.
Absatzförderung
Verbraucherberatung
Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland
54Sonstige Bereiche
541Versuchsgüter und -felder
Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen
(nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden, vgl. Hauptfunktion 1)
542Fischerei
z.B.
Fischereischutzboote
Förderung der Fischerei
549Sonstiges
z.B.
Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland
Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
Pflanzliche Erzeugung
Tiergesundheit und Tierschutz
Tierzucht und Tierhaltung
6Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen
61Verwaltung
z.B.
Bergverwaltung
Wasserwirtschaftsverwaltung
62Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau
621Kernenergie
z.B.
Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien
(nicht enthalten: Ausgaben für die Endlagerung, vgl. Funktion 342)
622Erneuerbare Energieformen
Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien
623Wasserwirtschaft und Kulturbau
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Sonstige Maßnahmen
624Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken
625Küstenschutz
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Sonstige Maßnahmen
626Erdölversorgung
627Sonstige Energieversorgung
Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung,
z.B.
-Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleistungen
Bau von Kohleheizkraftwerken
Fernwärmeversorgung
Kohleveredelungsanlagen
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten
629Sonstiges
Sonstige Maßnahmen der Energie- und Wasserwirtschaft sowie des Kulturbaues,
z.B.
-Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen
-Kongresse usw.
-Nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
-Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen
63Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
631Kohlenbergbau
632Sonstiger Bergbau
634Verarbeitende Industrie
z B.
Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie
635Handwerk und Kleingewerbe
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes
z.B.
-Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
-Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
-Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen
638Baugewerbe
639Sonstiges verarbeitendes Gewerbe
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes
64Handel
641Handel (allgemein)
Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)
Erfahrungsaustausch im Handel
Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel
Zwischenbetriebliche Vergleiche
642Exportförderung, Auslandsmessen
Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.
Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland
z.B.
-Außenwirtschaftsberatungen
-Unterstützung von Außenhandelskammern
643Märkte und Inlandsmessen
Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen und Ähnliches.
(nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Funktion 439)
649Sonstiges
z.B.
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
Verbraucherberatungen und -vertretungen
65Fremdenverkehr
z.B.
Förderung der Fremdenverkehrsverbände
Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
66Geld- und Versicherungswesen
68Sonstige Bereiche
z.B.
Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland
Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung
Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen
Nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung
69Regionale Fördermaßnahmen
Globale oder überregionale Förderungsprogramme der Länder
Einzeln veranschlagte oder objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen
691Betriebliche Investitionen
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe
z.B.
-Betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
-Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
-Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben
692Verbesserung der Infrastruktur
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft
Strukturförderungsprogramme
699Sonstiges
7Verkehrs- und Nachrichtenwesen
71Verwaltung
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
711Straßen- und Brückenbau
Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung
712Wasserstraßen und Häfen
Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder
719Sonstiges
Sonstige Verwaltungsbehörden
72Straßen
721Bundesautobahnen
722Bundesstraßen
auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen
723Landesstraßen
auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen
724Kreisstraßen
auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen
725Gemeindestraßen
auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen
729Sonstiges
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr,
z.B.
Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen
Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen,
z.B.
Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
Veröffentlichungen
73Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
731Wasserstraßen und Häfen
Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb
-der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
-von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen (soweit nicht Wirtschaftsunternehmen)
Besondere Einrichtungen
z.B.
Lotseinrichtungen
Beteiligung an Bauvorhaben Dritter
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen
Schiffssicherheitsaufgaben
(Erstattung der Kosten an die See-Berufsgenossenschaft)
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen
732Förderung der Schifffahrt
74Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
741Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr
Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs,
z.B.
Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen usw.
749Sonstiges
Maßnahmen für Eisenbahnen
75Luftfahrt
751Flugsicherung
Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen
Schutzmaßnahmen
759Sonstiges
z.B.
Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt
76Wetterdienst
Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie
z.B.
-Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
-Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
-Flugwetterdienst
-Klimagutachten
77Nachrichtenwesen
771Post- und Telekommunikation
772Rundfunkanstalten und Fernsehen
79Sonstige Bereiche
Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs,
z.B.
Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen
8Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Wirtschaftsunternehmen i.S. dieser Hauptfunktion sind öffentliche Unternehmen
(vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF)
(nicht enthalten: Krankenhäuser, vgl. Funktion 312 und die dortigen Hinweise - Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132 -; Rundfunk- und Fernsehanstalten, vgl. Funktion 772)
81Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
811Landwirtschaftliche Unternehmen
z.B.
Domänen
Gärtnereien
Gutsbetriebe
Mustergüter
Versuchswirtschaften
812Forstwirtschaftliche Unternehmen
z.B.
Forstbetriebe
82Versorgungsunternehmen
821Elektrizitätsunternehmen
822Gasunternehmen
823Wasserunternehmen
824Kombinierte Versorgungsunternehmen
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen
829Sonstiges
z.B.
Fernheizwerke
Maschinenzentralen
83Verkehrsunternehmen
831Straßenverkehrsunternehmen
832Eisenbahnen
z.B.
Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
Sonstige Zuschüsse
834Häfen und Umschlag
Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe
835Flughäfen und Luftverkehr
839Sonstiges
85Sonstige Wirtschaftsunternehmen
851Bergbau
852Industrielle Unternehmen
853Banken und Kreditinstitute
854Wohnungsbauunternehmen
856Lotterie, Lotto, Toto
859Sonstiges
87Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
Die Verwaltung des Allgemeinen Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 061).
871Allgemeines Grundvermögen
Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind,
z.B.
Baumaßnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erwerb und Verkauf, Finanzierungskosten, Unterhaltung und Bewirtschaftung
Bebaute Grundstücke,
z.B.
Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Grundstücksgleiche Rechte,
z.B.
Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Nutzungsentschädigungen
(Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind,
z.B.
Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht
Landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Acker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind
Sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen usw.
872Allgemeines Kapitalvermögen
Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören
Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.
Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen
Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen
873Sondervermögen
Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind
9Allgemeine Finanzwirtschaft
Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt
91Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen
92Schulden
Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme
94Beihilfen, Unterstützungen und Ähnliches
Personalausgaben der Obergruppe 44 "Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen", soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:
-Gruppe 441 Beihilfen
-Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Personalausgaben der Obergruppe 45 " Sonstige personalbezogene Ausgaben", soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.
95Rücklagen
Allgemeine Rücklagen
Fonds, Stöcke
Spezielle Rücklagen
Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
96Sonstiges
Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können.
97Abwicklung der Vorjahre
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 LHO sowie Übertragung von Überschüssen
98Globalposten
981Verstärkungsmittel für Personalausgaben
988Globale Mehrausgaben/globale Mindereinnahmen
989Globale Minderausgaben/globale Mehreinnahmen
99Haushaltstechnische Verrechnungen
Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 "Haushaltstechnische Verrechnungen"

Anlage
(zu Nr. 2.9 AH-GF)

Fallgruppenschema

Innerhalb des öffentlichen Bereichs sind Zahlungen grundsätzlich nach dem Zahlungsweg zu behandeln (zahlende oder empfangende Einrichtungen). Bei Maßnahmen, die nicht jeweils von Bund, Ländern und/oder Gemeinden oder GV allein, sondern "gemeinsam" finanziert werden, sind die anteiligen Bundesmittel grundsätzlich an die Länder zu zahlen, von diesen zu vereinnahmen und der Gesamtbetrag (einschließlich Landesanteil) entweder direkt zu verausgaben oder an die Gemeinden/GV weiterzuleiten und von diesen als Zuweisungen des Landes zu vereinnahmen. Eine "gemeinsame" Finanzierung liegt nicht vor, wenn Maßnahmen von Bund, Ländern und/oder Gemeinden/GV "parallel" finanziert werden.

Bestimmend für den korrekten haushaltsmäßigen Nachweis des Zahlungsverkehrs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder GV sind die vorgegebenen Regelungen über die Bewirtschaftung der Bundes- und Landesmittel sowie der Empfänger der Zahlungen.

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel kann erfolgen durch

  • Bundesdienststellen,
  • Landesdienststellen oder
  • kommunale Dienststellen.

Empfänger der Zahlungen können sein

  • Länder,
  • kommunale Körperschaften,
  • Dritte, aber auch Gebietskörperschaften bei Zahlungen aufgrund privatrechtlicher Beziehungen (z.B. Mietausgaben des Landes an Gemeinden, Erschließungsbeiträge des Bundes an Gemeinden).

Nach den vorgenannten Kriterien wird der Zahlungsverkehr zwischen Bund, Ländern und Gemeinden oder GV in Fallgruppen gegliedert, die im Folgenden dargestellt sind:

Fallgruppenschema für den Zahlungsverkehr von Bund, Ländern und Gemeinden oder  GV

Bewirtschaftung beiBundesdienststellenLandesdienststellenKommunale Dienststellen
ABCDE
BundesmittelVerhältnis Bund - Länder (1)Zahlung anDritteLänderDritteLänder
FallgruppeA1B1C1D1
Verhältnis Bund - Gemeinden oder GV (2)Zahlung anGemeinden oder  GVDritte
FallgruppeB2E2
LandesmittelVerhältnis Land - Gemeinden oder GV (3)Zahlung anDritteGemeinden oder GVDritte
FallgruppeC3D3E3

Erläuterungen:

1.
Bund-Länder-Verhältnis

1.1
Fallgruppe A 1

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Empfänger können auch die Länder und die Gemeinden oder GV sein, wenn den Zahlungen privatrechtliche Beziehungen zugrunde liegen.

Es handelt sich insoweit nicht um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt nicht als Zahlungen an Länder oder Gemeinden/GV, sondern, soweit es sich nicht um sächliche Verwaltungsausgaben, z.B. Mieten usw., handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z.B. Obergruppen 66 bis 68, 86, 89). Die Länder und Gemeinden oder GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Beispiele:

  • Erwerb von Kraftfahrzeugen,
  • Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume, auch wenn der Eigentümer eine Gebietskörperschaft ist,
  • Erschließungsbeiträge an Gemeinden oder  GV,
  • Ersatzleistungen des Bundes an Gemeinden oder GV oder Private für Straßenschäden.

1.2
Fallgruppe B 1

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Länder aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Länder zu veranschlagen. Die Länder vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten kommen folgende Gruppierungen in Betracht:

GruppeAusgabe - BundGruppeEinnahme - LänderAusgabe - Länder
612Allgemeine Zuweisungen an Länder211Allgemeine Zuweisungen vom BundZuordnung nach GPl
622Schuldendiensthilfen an Länder221Schuldendiensthilfen vom Bundentsprechend der
632Sonstige Zuweisungen an Länder231Sonstige Zuweisungen vom BundZweckbestimmung;
692Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen291Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht InvestitionszuweisungenBundes- und
852Darlehen an Länder311Schuldenaufnahmen beim BundLandesanteil
882Zuweisungen für Investitionen an Länder882Zuweisungen für Investitionen vom Bund

Beispiele:

  • Vom Bund zu erstattende Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft,
  • Zuweisungen für Modelleinrichtungen im Bildungswesen,
  • Erstattung der Kosten der Bundestagswahl.

1.3
Fallgruppe C 1

Die Bewirtschaftung der Bundesmittel liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden Landesdienststellen weisen die zuständigen Bundeskassen zur Auszahlung der Mittel an Dritte an. Die Haushaltsmittel des Bundes berühren somit nicht die Landeshaushalte. Diese Mittel sind im Bundeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z.B. bei den Obergruppen 66 bis 68, Gruppen 697 bis 699, Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 bis 83, 86 und 89).

Beispiele:

  • Bundesautobahnen,
  • Versorgungsbezüge aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes.

1.4
Fallgruppe D 1

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Länder. Es handelt sich um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Länder zu veranschlagen. Die Länder vereinnahmen diese Beträge korrespondierend. Die in Betracht kommenden Gruppierungen für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den Landeshaushalten sind unter Fallgruppe B 1 zusammengestellt.

Beispiele:

  • Gemeinschaftsaufgaben,
  • Wohngeld,
  • Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Maßnahmen, die vom Bund und von den Ländern "gemeinsam" finanziert werden, sind stets der Fallgruppe D 1 zuzuweisen. Maßnahmen der Länder, die vom Bund ausnahmsweise zu 100 v.H. finanziert werden, sind hingegen der Fallgruppe D 1 nur dann zuzuordnen wenn der gesamte Bereich, zu dem die Maßnahmen gehören, der Fallgruppe D 1 zugeordnet ist und eine unterschiedliche Handhabung unpraktikabel ist. Eine "gemeinsame" Finanzierung liegt nicht vor, wenn Maßnahmen von Bund und Ländern "parallel" finanziert werden.

2.
Bund-Gemeinde-Verhältnis

2.1
Fallgruppe B 2

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei Bundesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Gemeinden oder GV aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Bundeshaushalt als Zahlungen an Gemeinden oder GV zu veranschlagen. Die Gemeinden oder GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Für die Veranschlagung im Bundeshaushalt und in den kommunalen Haushalten kommen folgende Gruppierungen in Betracht:

GruppeAusgabe - BundGruppeEinnahme - Gemeinden /GVAusgabe - Gemeinden/GV
613Allgemeine Zuweisungen an Länder060Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
623Schuldendiensthilfen an Gemeinden oder GV230Schuldendiensthilfen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
633Sonstige Zuweisungen an Gemeinden oder GV160Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts vom Bund, LAF, ERP-SondervermögenZuordnung nach GPl entsprechend der Zweckbestimmung; Bundesanteil und Gemeindeanteil
693Vermögensübertragungen an Gemeinden oder GV, soweit nicht Investitionszuweisungen170Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
883Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden oder GV360Zuweisungen für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen
853Darlehen an Gemeinden oder GV370Einnahmen aus Krediten vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen

Beispiele:

  • Kostenanteil des Bundes für Bundesgartenschau;
  • Zuweisungen des Bundes gem. Art. 106 Abs. 8 GG (Ausgleichsleistungen).

2.2
Fallgruppe E 2

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes liegt bei kommunalen Dienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden kommunalen Dienststellen weisen die zuständigen Bundeskassen zur Auszahlung der Mittel an die Dritten an. Die Haushaltsmittel des Bundes berühren somit nicht die kommunalen Haushalte. Diese Mittel sind im Bundeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z.B. bei den Obergruppen 66 bis 68, Gruppen 697 bis 699, Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 bis 83, 86 und 89).

Beispiele:

  • Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG),
  • Leistungen für den erweiterten Katastrophenschutz.

3.
Land-Gemeinde-Verhältnis

3.1
Fallgruppe C 3

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Empfänger können auch die Gemeinden oder GV sein, wenn den Zahlungen privatrechtliche Beziehungen zugrunde liegen. Es handelt sich insoweit nicht um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Landeshaushalt nicht als Zahlungen an Gemeinden oder  GV, sondern, soweit es sich nicht um sächliche Verwaltungsausgaben, z.B. Mieten usw. handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z.B. Obergruppen 66 bis 68, 86, 89). Die Gemeinden oder GV vereinnahmen diese Beträge korrespondierend.

Beispiele:

  • Erwerb von Kraftfahrzeugen,
  • Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume, auch wenn der Eigentümer eine Gebietskörperschaft ist.

3.2
Fallgruppe D 3

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei Landesdienststellen; Empfänger der Zahlungen sind die Gemeinden oder GV aufgrund öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Es handelt sich somit um einen Zahlungsverkehr innerhalb des "öffentlichen Bereichs". Solche Ausgaben sind im Landeshaushalt als Zahlungen an Gemeinden oder GV zu veranschlagen. Die Gemeinden oder GV vereinnahmen die Beträge korrespondierend.

Für die Veranschlagung im Landeshaushalt und in den kommunalen Haushalten kommen folgende Gruppierungen in Betracht:

GruppeAusgabe - BundGruppeEinnahme - Gemeinden/  GVAusgabe - Gemeinden oder GV
041Schlüsselzuweisungen vom Land
613Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden oder GV051Bedarfszuweisungen vom Land
061Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land
623Schuldendiensthilfen an Gemeinden oder GV231Schuldendiensthilfen vom LandZuordnung nach GPl entsprechend der Zweckbestimmung; Landesanteil und kommunaler Anteil
633Sonstige Zuweisungen an Gemeinden oder GV161Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts vom Land
693Vermögensübertragungen an Gemeinden oder GV, soweit nicht Investitionszuweisungen171Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land
883Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden oder GV361Zuweisungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vom Land
853Darlehen an Gemeinden oder GV371Einnahmen aus Krediten vom Land

Beispiel:

Leistungen der Länder im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

3.3
Fallgruppe E 3

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Landes liegt bei kommunalen Dienststellen; Empfänger der Zahlungen sind Dritte. Die mittelbewirtschaftenden kommunalen Dienststellen weisen die zuständigen Landeskassen zur Auszahlung der Mittel an die Dritten an. Die Haushaltsmittel des Landes berühren somit nicht die kommunalen Haushalte. Diese Mittel sind im Landeshaushalt, soweit es sich nicht um Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben handelt, als Zahlungen an "sonstige Bereiche" zu veranschlagen (z.B. bei Obergruppen 66 bis 68, Gruppen 697 bis 699, Hauptgruppe 7, Obergruppen 81 bis 83, 86 und 89).

Beispiele:

  • Wohngeld,
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

(1) Amtl. Anm.:

Der haushaltsrechtliche Begriff "Zuwendungen" ist für die haushaltssystematische Einordnung nicht entscheidend.

(2) Amtl. Anm.:

NABS = Systematik zur Analyse und zum Vergleich der wissenschaftlichen Programme und Haushalte (Hrsg.: Eurostat), Ausgabe 1993; die Positionen des FPl entsprechen den Kapiteln der NABS. Die einzelnen NABS-Kapitel sind weiter untergliedert und detaillierter erläutert.