Anlage 1 VV-HNds - Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen
(VV-HNds)

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
Amtliche Abkürzung
VV-HNds
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

1.
Gruppierungsplan (mit Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften

A. Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan

1. Gliederung

Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in

Hauptgruppen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,

Obergruppen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,

Gruppen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.

Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.

2. Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben

Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

3. Begriffsbestimmungen

3.1
Übertragungsleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse

Übertragungsleistungen sind insbesondere Zinseinnahmen und -ausgaben, Darlehensrückflüsse, Gewährung von Darlehen, Tilgungsausgaben, Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme. Keine Übertragungsleistungen sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.

Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.

3.2
Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs

Einnahmen:Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33
Ausgaben:Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88

Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:

  1. 1.

    die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände,

  2. 2.

    die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung vgl. Nr. 3.3),

  3. 3.

    die Sozialversicherungsträger: z. B. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z. B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, vgl. Nr. 3.3),

  4. 4.

    die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.

3.3
Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland

Einnahmen:Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34
Ausgaben:Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89

Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nummer 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z. B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.

Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u. a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.

Öffentliche Unternehmen sind:

  • Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO,
  • Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
  • Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d.h. mit mehr als 50 % am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind.

Öffentliche Einrichtungen sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 3.2 genannt), die keine Unternehmen sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 % am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung o. Ä. beherrschenden Einfluss ausübt.

3.4
Zahlungen zwischen Inland und Ausland

Einnahmen:Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34
Ausgaben:Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89

Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z. B.

  • Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
  • Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
  • Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z. B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.

Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.

3.5
Wertgrenzen

3.5.1
Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.

3.5.2
Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z. B. baufachlichen Bestimmungen, ergeben.

B. Gruppierungsplan (mit Zuordnungshinweisen)

0Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-EigenmittelHauptgruppe 0
01Gemeinschaftsteuern und GewerbesteuerumlageObergruppe 01
011LohnsteuerGruppe 011
012Veranlagte EinkommensteuerGruppe 012
013Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)Gruppe 013
014KörperschaftsteuerGruppe 014
015UmsatzsteuerGruppe 015
016EinfuhrumsatzsteuerGruppe 016
017GewerbesteuerumlageGruppe 017
018Abgeltungsteuer auf Zins- und VeräußerungserträgeGruppe 018
Einnahmen aus dem bis 31. Dezember 2008 geltenden Zinsabschlag.
Einnahmen aus der ab 1. Januar 2009 geltenden Kapitalertragsteuer im Sinne des § 43 Abs. 1 S. 1 Nummern 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912).
2EU-Eigenmittel (nur Bund)Obergruppe 02
03/04BundessteuernObergruppen 03/04
05/06LandessteuernObergruppen 05/06
051VermögensteuerGruppe 051
052ErbschaftsteuerGruppe 052
053GrunderwerbsteuerGruppe 053
055TotalisatorsteuerGruppe 055
056Andere RennwettsteuernGruppe 056
057LotteriesteuerGruppe 057
058SportwettensteuerGruppe 058
059FeuerschutzsteuerGruppe 059
061BiersteuerGruppe 061
069Sonstige LandessteuernGruppe 069
07/08GemeindesteuernObergruppen 07/08
071Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten EinkommensteuerGruppe 071
072Grundsteuer AGruppe 072
073Grundsteuer BGruppe 073
075GewerbesteuerGruppe 075
076Gemeindeanteil an der UmsatzsteuerGruppe 076
077GewerbesteuerumlageGruppe 077
Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen.
078Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und VeräußerungserträgeGruppe 078
079Gewerbesteuer im länderangrenzenden Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage)Gruppe 079
082VergnügungssteuernGruppe 082
z. B. Spielvergnügungssteuer
083HundesteuerGruppe 083
084GetränkesteuerGruppe 084
086SchankerlaubnissteuerGruppe 086
087Jagd- und FischereisteuerGruppe 087
089Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)Gruppe 089
09Steuerähnliche AbgabenObergruppe 09
092Münzeinnahmen (nur Bund)Gruppe 092
093Abgaben von SpielbankenGruppe 093
099Sonstige steuerähnliche AbgabenGruppe 099
1Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.Hauptgruppe 1
11VerwaltungseinnahmenObergruppe 01
111Gebühren, sonstige EntgelteGruppe 111
Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht Gruppe 112)
Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen
Beiträge im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht Gruppe 341)
Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
112Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)Gruppe 112
Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw.
119Sonstige VerwaltungseinnahmenGruppe 119
Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw.
Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden
Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)
Einnahmen aus Aufträgen Dritter
Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte
Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern
Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen
Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung
Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen
Einnahmen aus Regressen
Vertragsstrafen (soweit nicht bei der Hauptforderung)
Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB)
Haftungsentschädigungen
Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes
Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen
Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.
Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben
Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist
Erstattungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 56 Abs. 2a BAföG, sofern nicht bei Gruppe 671
12Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)Obergruppe 12
Als wirtschaftliche Tätigkeit des Bundes und der Länder ist im Sinne dieser Obergruppe zu verstehen:
-Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
-Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
-Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen
121Gewinne aus Unternehmen und BeteiligungenGruppe 121
Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
-Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen
(Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.)
122KonzessionsabgabenGruppe 122
Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum,
z. B.aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.) von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen
123Einnahmen aus Lotterie, Lotto und TotoGruppe 123
Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien, z. B. Zahlenlotto, Fußballtoto, Spiel 77 und Losbrieflotterie
124Mieten und PachtenGruppe 124
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Bestellung von Erbbaurechten und sonstiger Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, z. B.
-Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
-Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Marktplätze und Ausstellungsgelände
-Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
-Jagd- und Fischereipacht
125Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher TätigkeitGruppe 125
Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen,
z. B.Einnahmen aus Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten
Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe/Arbeitsbetriebe
Einnahmen aus Jagd und Fischerei
Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen,
z. B.Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen
Einnahmen aus der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte
129Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)Gruppe 129
frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können
13Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen, KapitalrückzahlungenObergruppe 13
131Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen SachenGruppe 131
Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z. B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechten)
132Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen SachenGruppe 132
Soweit nicht bei Gruppen 119 und 125
133Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem KapitalvermögenGruppe 133
Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen
Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen
Verwendung von Kapitalbeständen
Rückzahlung von Betriebsmitteln
Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
134Kapitalrückzahlungen
14Einnahmen aus der Inanspruchnahme von GewährleistungenObergruppe 14
Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
141Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem InlandGruppe 141
146Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem AuslandGruppe 146
15Zinseinnahmen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 15
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
151Zinseinnahmen vom BundGruppe 151
152Zinseinnahmen von LändernGruppe 152
153Zinseinnahmen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 153
154Zinseinnahmen von SondervermögenGruppe 154
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
156Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 156
157Zinseinnahmen von ZweckverbändenGruppe 157
16Zinseinnahmen aus sonstigen BereichenObergruppe 16
161Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und EinrichtungenGruppe 161
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
162Sonstige Zinseinnahmen aus dem InlandGruppe 162
Zinsen von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen
Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
z. B. Zinseinnahmen aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG
166Zinseinnahmen aus dem AuslandGruppe 166
17Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen BereichObergruppe 17
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
171Darlehensrückflüsse vom BundGruppe 171
172Darlehensrückflüsse von LändernGruppe 172
173Darlehensrückflüsse von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 173
174Darlehensrückflüsse von SondervermögenGruppe 174
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
176Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 176
177Darlehensrückflüsse von ZweckverbändenGruppe 177
18Darlehensrückflüsse aus sonstigen BereichenObergruppe 18
181Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und EinrichtungenGruppe 181
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
182Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem InlandGruppe 182
Darlehensrückflüsse von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland
z. B. Darlehensrückflüsse aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG
186Darlehensrückflüsse aus dem AuslandGruppe 186
2Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für InvestitionenHauptgruppe 2
Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 3.1 der Allgemeinen Vorschriften
(Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3)
21Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 21
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
211Allgemeine Zuweisungen vom BundGruppe 211
z. B. Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder
212Allgemeine Zuweisungen von LändernGruppe 212
z. B. Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
213Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 213
z. B. Landesumlagen
214Allgemeine Zuweisungen von SondervermögenGruppe 214
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
216Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 216
217Allgemeine Zuweisungen von ZweckverbändenGruppe 217
22Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 22
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen
221Schuldendiensthilfen vom BundGruppe 221
222Schuldendiensthilfen von LändernGruppe 222
223Schuldendiensthilfen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 223
224Schuldendiensthilfen von SondervermögenGruppe 224
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
226Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 226
227Schuldendiensthilfen von ZweckverbändenGruppe 227
23Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 23
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche
Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind
Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs
231Sonstige Zuweisungen vom BundGruppe 231
z. B. Erstattung
-von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl
-von Kriegsfolgenhilfeleistungen
-des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
-des Anteils des Bundes am Wohngeld
-von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
-von Ausgaben für statistische Erhebungen
z. B. Anteil des Bundes an den Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende gemäß BAföG
232Sonstige Zuweisungen von LändernGruppe 232
z. B. Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
233Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 233
234Sonstige Zuweisungen von SondervermögenGruppe 234
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
235Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 235
236Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 236
237Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von ZweckverbändenGruppe 237
26Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen BereichenObergruppe 26
Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
261Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem InlandGruppe 261
z. B. Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
-Banken und Versicherungen
-Stiftungen und Fonds
-Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer
266Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Gruppe 266
27Zuschüsse von der EUObergruppe 27
271Erstattungen von der EUGruppe 271
272Sonstige Zuschüsse von der EUGruppe 272
28Sonstige Zuschüsse aus sonstigen BereichenObergruppe 28
281Sonstige Erstattungen aus dem InlandGruppe 281
282Sonstige Zuschüsse aus dem InlandGruppe 282
z. B. Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden
286Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)Gruppe 286
Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen
287Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)Gruppe 287
Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen
29Vermögensübertragungen, soweit nicht für InvestitionenObergruppe 29
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69
291Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 291
292Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 292
293Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 293
297Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 297
298Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 298
299Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 299
3Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere FinanzierungseinnahmenHauptgruppe 3
Schuldenaufnahmen:
-Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
-Disagio- und Geldbeschaffungskosten und Kosten zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:
-Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind
Besondere Finanzierungseinnahmen sind:
-Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
-Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
-Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen
-Haushaltstechnische Verrechnungen
31Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen ZusammenschlüssenObergruppe 31
311Schuldenaufnahmen beim BundGruppe 311
312Schuldenaufnahmen bei LändernGruppe 312
313Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 313
314Schuldenaufnahmen bei SondervermögenGruppe 314
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
317Schuldenaufnahmen bei ZweckverbändenGruppe 317
32Schuldenaufnahmen am KreditmarktObergruppe 32
Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen.
321Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und EinrichtungenGruppe 321
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
322Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für ArbeitGruppe 322
325Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen KreditmarktGruppe 325
326Schuldenaufnahmen im Ausland
33Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 33
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
331Zuweisungen für Investitionen vom BundGruppe 331
332Zuweisungen für Investitionen von LändernGruppe 332
333Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 333
334Zuweisungen für Investitionen von SondervermögenGruppe 334
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
336Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 336
337Zuweisungen für Investitionen von ZweckverbändenGruppe 337
34Beiträge und sonstige Zuschüsse für InvestitionenObergruppe 34
341BeiträgeGruppe 341
Beiträge Dritter - sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine und dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte - zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben
Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z. B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u. Ä.
342Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem InlandGruppe 342
z. B. Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Länder für den Anteil des Bundes an der Darlehensförderung gemäß BAföG
346Zuschüsse für Investitionen von der EUGruppe 346
347Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)Gruppe 347
35Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und StöckenObergruppe 35
Allgemeine und zweckgebundene, d. h. für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen
352Entnahmen aus der BetriebsmittelrücklageGruppe 352
355Entnahmen aus der KonjunkturausgleichsrücklageGruppe 355
356Entnahmen aus Fonds und StöckenGruppe 356
359Sonstige Entnahmen aus RücklagenGruppe 359
z. B. Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage, der allgemeinen Rücklage, der Schuldendienstrücklage sowie der Bürgschaftssicherungsrücklage
36Einnahmen aus Überschüssen der VorjahreObergruppe 36
Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen
37Globale Mehr- und MindereinnahmenObergruppe 37
371Globale MehreinnahmenGruppe 371
Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden
372Globale MindereinnahmenGruppe 372
Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden
38Haushaltstechnische VerrechnungenObergruppe 38
Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen i. d. R. den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen
381Verrechnungen zwischen KapitelnGruppe 381
Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z. B. Versorgungsausgaben)
382Durchlaufende PostenGruppe 382
Durchlaufende Posten sind im Allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt,
z. B. Durchlaufspenden
384Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 384
385Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 385
386Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 386
389Sonstige haushaltstechnische VerrechnungenGruppe 389
4PersonalausgabenHauptgruppe 4
Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z. B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen
Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen, z. B. Honorare an Sachverständige
41Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich TätigeObergruppe 41
411Aufwendungen für AbgeordneteGruppe 411
Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten, Abgeordneten und Mitglieder des Bundestages, Bundesrates, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z. B.
Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten
Versicherungen
Pauschalierte Reisekosten
Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen
412Aufwendungen für ehrenamtlich TätigeGruppe 412
Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z. B.
-Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände
-Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten), soweit nicht Gruppe 526
-Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung
-Aufwandsentschädigung an Deputierte
42Bezüge und NebenleistungenObergruppe 42
421Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und AmtsträgerGruppe 421
422Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und RichterGruppe 422
Grundgehalt
Familienzuschlag
Zuschüsse zum Grundgehalt
Altersteilzeitzuschlag
Zulagen
Vergütungen, z. B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst
Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
Anwärterbezüge
Vermögenswirksame Leistungen
Sonderzuwendungen/-zahlungen
Aufwandsentschädigungen
Abfindungen und Übergangsgelder
Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)
Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Schulbeihilfen
Sterbegelder an Hinterbliebene
Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u. Ä.
423Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Wehrpflichtigen sowie Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund)Gruppe 423
Grundgehalt
Familienzuschlag
Altersteilzeitzuschlag
Zulagen
Vergütungen
Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
Vermögenswirksame Leistungen
Urlaubsgeld
Aufwandsentschädigungen
Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten
Abfindungen und Übergangsgelder
Versicherungsbeiträge für Dienstleistende
Entlassungsgeld für Wehrsoldempfänger
Entlassungsgeld für die nach Ableistung des Zivildienstes zu entlassenden Dienstpflichtigen
Wehrsold, besondere Zuwendung, Leistungszuschlag, Reserveunteroffizierzuschlag, Wehrdienstzuschlag, Mobilitätszuschlag, Verpflichtungszuschlag und Auslandsverwendungszuschlag für Wehrpflichtige, Wehrübende und Dienstleistende, Sold für Zivildienstleistende
424Zuführung an die VersorgungsrücklageGruppe 424
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
427Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich TätigeGruppe 427
Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe
Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre
Vergütungen nach Heuertarifen
Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben
Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind
Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526
Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge
Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten
Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer
Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer
Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer
428Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)Gruppe 428
Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte
Aufstockungsbeträge/-leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit
Vermögenswirksame Leistungen
Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers
Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)
Abfindungen
Aufwandsentschädigungen
Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden
Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen
Strukturausgleiche
Persönliche Zulagen
Zeitzuschläge und Schichtzulagen
Erschwerniszuschläge
Sonderzuwendungen/-zahlungen
Jubiläumszuwendungen/-gelder
Schulbeihilfen
Sterbegelder an die Hinterbliebenen
429Nicht aufteilbare PersonalausgabenGruppe 429
Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können
43Versorgungsbezüge und dgl.Obergruppe 43
431Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und AmtsträgerGruppe 431
432Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und RichterGruppe 432
Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht
433Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund)Gruppe 433
434Zuführung an die VersorgungsrücklageGruppe 434
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
437Versorgungsbezüge nach G 131Gruppe 437
438Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerGruppe 438
Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht
Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
439Sonstige Versorgungsbezüge und dgl.Gruppe 439
Alle Versorgungsleistungen, die nicht unter den Gruppen 431 bis 438 veranschlagt sind
44Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.Obergruppe 44
441Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und VersorgungsempfängerGruppe 441
Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Amtsträgerinnen, Amtsträger und andere Kräfte, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, aufgrund der Beihilfevorschriften, der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 31 des Soldatengesetzes und der Tarifverträge
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
443Fürsorgeleistungen und UnterstützungenGruppe 443
Unfallfürsorge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten und sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger, Tarifbeschäftigte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Hinterbliebene
Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen
Heilfürsorge
Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen
Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V
446Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl.Gruppe 446
Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Beihilfevorschriften
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
45Sonstige personalbezogene AusgabenObergruppe 45
451Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale EinrichtungenGruppe 451
452Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)Gruppe 452
z. B. Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich
453Trennungsgeld oder -entschädigung, UmzugskostenvergütungenGruppe 453
Trennungsgeld/-entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung/Trennungsgeldentschädigungsverordnung
Mietbeiträge an Bedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld/ -entschädigung
Umzugskostenvergütungen nach dem Umzugskostengesetz und Ausführungsverordnungen
459Sonstige personalbezogene AusgabenGruppe 459
Vergütungen für Mehrleistungen, z. B. im Abfertigungsdienst
Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z. B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge
Verlustentschädigung
Vergütung für Arbeitnehmererfindungen
Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen
46Globale Mehr- und Minderausgaben für PersonalausgabenObergruppe 46
461Globale Mehrausgaben für PersonalausgabenGruppe 461
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
462Globale Minderausgaben für PersonalausgabenGruppe 462
5Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den SchuldendienstHauptgruppe 5
Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8
51 bis 54Sächliche VerwaltungsausgabenObergruppen 51 bis 54
511Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige GebrauchsgegenständeGruppe 511
Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschließlich Verbrauchsgegenstände
Fahrgelder (soweit nicht Gruppen 525 und 527)
Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung, bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last
Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten (soweit nicht Gruppen 523 oder 525)
Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise
Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkgebühren, Ausgaben für die Verlegung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8/Obergruppe 81
Hierzu gehören z. B.:
Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen), Büromaschinen, eigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Unterhaltung (einschließlich Wartung) von beweglichen Sachen, soweit nicht Haltung von Fahrzeugen; siehe Gruppe 514
(die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)
514Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.Gruppe 514
Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere:
-Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.) - Futtermittel - Düngemittel - Saat- und Pflanzgut
-Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
-Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
-Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager
(Rüstungskäufe vgl. Obergruppe 55)
Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe, Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen
Erwerb und Haltung von Fahrrädern
Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse)
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vgl. Gruppe 812
Hierzu gehören auch:
Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
Kleidergeld
Abnutzungsentschädigungen
517Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und RäumeGruppe 517
Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume
Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen
Versicherung, Steuern und Abgaben
Ausgaben für Bewachung
sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung
518Mieten und PachtenGruppe 518
Mieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke, Garagen, Stellplätze
Mieten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte
Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)
Erbbauzinsen
519Unterhaltung der Grundstücke und baulichen AnlagenGruppe 519
Laufende Unterhaltung
der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen.
Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.
Ersatz und Ergänzung des Zubehörs
Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8
520Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-ProjektenGruppe 520
521Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen VermögensGruppe 521
Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften, bei Gruppe 519)
Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8
Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen (beim Bund grundsätzlich bei der Obergruppe 82)
Material für die Unterhaltung, z. B. Pflaster- und Schottermaterial
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517)
523Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und BibliothekenGruppe 523
Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vgl. Hauptgruppe 8
Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken
525Aus- und Fortbildung, Lehr- und LernmittelGruppe 525
Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten (einschließlich Sprachausbildung), z. B. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse, Ausgaben für Reisen, Fahrgelder und dgl. sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige
Honorare für Lehrkräfte
Lehr- und Lernmittel, z. B.
-Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
-Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
-Lehrfilme und Bildmaterial
-Lernmittel für Schülerinnen und Schüler
526Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche AusgabenGruppe 526
Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für Reisen
Preise bei Gutachterwettbewerben
Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl.. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82)
527DienstreisenGruppe 527
529VerfügungsmittelGruppe 529
Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
531 bis 546SonstigesGruppen 531 bis 546
Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zugeordnet werden können,
z. B. Ausgaben für
-Öffentlichkeitsarbeit
-Besichtigungen (soweit nicht Gruppe 525)
-Staatsbesuche im Ausland
-ausländische Staatsbesuche
-die Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen
-Orden und Ehrenzeichen
-Bewachung (soweit nicht Gruppe 517)
-Fahndung
-Haltung von Tieren
-Ausgaben im Verkehr mit Gewährspersonen (Belohnungen)
-Bergungen, z. B. Beseitigung von Schiffswracks
-Abbrüche
-Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Gruppe 681)
-Steuern, Abgaben und Versicherungen (soweit nicht bei Gruppen 514 und 517)
-Herstellung von Datenträgern
-Geldbeschaffung, z. B. Provisionen, Ausgaben für Sachkosten wie Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden
-Bankgebühren und dgl.
-Prägung von Münzen (Münzwesen)
-Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
-Umzug und Verlegung von Dienststellen
-Fracht und Transport (soweit nicht bei Beschaffungen bei den jeweiligen Beschaffungstiteln oder bei Gruppe 511)
-Messen und Ausstellungen
-Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
-Arbeiten im Auftrage Dritter
-Überführungen und Beerdigungen
-Kranzspenden, Nachrufe
-Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate, soweit nicht Gruppe 459
-Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht
-Schulkinderspeisung
-Sächliche Verwaltungsausgaben für Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender
-Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zuständigen Titel nicht möglich ist
531Ausgaben für Veröffentlichungen und der DokumentationGruppe 531
-Druckschriften für die Öffentlichkeitsarbeit des Landtags, der Landesregierung, der Behörden usw.
-Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial
-Ausgaben für Veröffentlichungen, Ausgaben für staatspolitische Öffentlichkeitsund Bildungsarbeit in Wort, Bild und Ton, Publikationen und Plakate
-Sonstige Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und ähnliche Veröffentlichungen
-Veröffentlichung von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen
532Auslagen in RechtssachenGruppe 532
-Entschädigungen an Zeugen und Sachverständige
-Gebühren und Auslagen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Prozesskostenhilfesachen und der Verteidigerinnen und Verteidiger
-Reisekosten und sonstige Auslagen
534Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen ZusammenarbeitGruppe 534
536Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und OrdnungGruppe 536
-Gefangenenbeförderung und Gefangenenvorführung, Waffenwesen, Bekämpfung staats- und verfassungsfeindlicher Umtriebe
-Ausgaben für Abschiebung und Gewahrsam
-Maßnahmen auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung
-Verkehrssicherheits- und Verkehrserziehungsmaßnahmen
-Maßnahmen des Landes in Katastrophenfällen (Hochwasser usw.)
-Bergaufsicht, Brandschutz
-Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsflughäfen
537Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)Gruppe 537
-Architektenwettbewerbe
-Förderung raumwissenschaftlicher Arbeiten, Bundes- und Landesverkehrsplanung
-Gutachtertätigkeit
-Wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und Versuche auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft
-Bodenforschungsaufgaben
538Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)Gruppe 538
-Erwerb von Lizenzen und Programmen zur Steuerung automatisierter Verfahrensabläufe
-Vergabe von Aufträgen zur Datenerfassung im Rahmen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung und zur Entwicklung von Programmen und Systemlösungen
-Ausgaben der Vorbereitung zur Einführung und Überprüfung der elektronischen Datenverarbeitung
539Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle AngelegenheitenGruppe 539
-Durchführung von Schulfeiern und Schulsportfesten, Bundesjugendspiele
-Kulturelle Veranstaltungen (Hochschul- und Bildungswoche)
-Lehrgänge und Lehrausflüge, Ausgaben der Schülervertretung
-Vergabe von Preisen und Urkunden
-Ausgaben des zentralen Bewerbungs- und Zuteilungsverfahrens für Studienanfänger, Schüleraustausch
-Ausgaben für Schulversuche und Reformmaßnahmen im Bildungswesen
541Ausgaben für Veranstaltungen und dergleichenGruppe 541
-Ausgaben für Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537)
-Ausgaben für die Durchführung von Landtags-Ausschusssitzungen
-Ausgaben für die Einführung in die Arbeit des Parlaments
542AusgleichsabgabenGruppe 542
546Sonstige
-Umsatzsteuer für Betriebe gewerblicher Art des Landes
-Umzug und Verlegung von Dienststellen
-Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind
-Beiträge zu Unfallversicherungen
-Unterhaltsrenten
-Zahlung von Entschädigungen und sonstigen Leistungen aus Ansprüchen gegen das Land
-Kassenfehlbeträge
-Vorstellungsausgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehen
-Ausgaben des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen
547Nicht aufteilbare sächliche VerwaltungsausgabenGruppe 547
Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können
548Globale Mehrausgaben für sächliche VerwaltungsausgabenGruppe 548
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
549Globale Minderausgaben für sächliche VerwaltungsausgabenGruppe 549
Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben
55Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund)Obergruppe 55
56Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche ZusammenschlüsseObergruppe 56
Zu Obergruppen 56 und 57:
Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
561Zinsausgaben an BundGruppe 561
562Zinsausgaben an LänderGruppe 562
563Zinsausgaben an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 563
564Zinsausgaben an das SondervermögenGruppe 564
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
567Zinsausgaben an ZweckverbändeGruppe 567
57Zinsausgaben an KreditmarktObergruppe 57
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56
571Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und EinrichtungenGruppe 571
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
572Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 572
573Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)Gruppe 573
575Zinsausgaben an sonstigen inländischen KreditmarktGruppe 575
hier auch: Disagio
576Zinsausgaben an AuslandGruppe 576
58Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche ZusammenschlüsseObergruppe 58
Zu Obergruppen 58 und 59:
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
581Tilgungsausgaben an BundGruppe 581
582Tilgungsausgaben an LänderGruppe 582
583Tilgungsausgaben an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 583
584Tilgungsausgaben an SondervermögenGruppe 584
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
587Tilgungsausgaben an ZweckverbändeGruppe 587
59Tilgungsausgaben an KreditmarktObergruppe 59
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58
591Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und EinrichtungenGruppe 591
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
592Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 592
593Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)Gruppe 593
hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen
595Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen KreditmarktGruppe 595
hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen
596Tilgungsausgaben an AuslandGruppe 596
6Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für InvestitionenHauptgruppe 6
Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2
61Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen BereichObergruppe 61
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21
611Allgemeine Zuweisungen an BundGruppe 611
612Allgemeine Zuweisungen an LänderGruppe 612
z. B.
-Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder
-Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
613Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 613
z. B.
-Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
-Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund
-Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen (z. B. Ausgleichsstock)
-Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis
-Grundsteuerausfälle
-Amtsdotationen
-Überlassung des Aufkommens an Grunderwerbsteuer
-Zuweisungen des Kostenaufkommens der Landratsämter
-Familienleistungsausgleich
614Allgemeine Zuweisungen an SondervermögenGruppe 614
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
616Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 616
617Allgemeine Zuweisungen an ZweckverbändeGruppe 617
62Schuldendiensthilfen an öffentlichen BereichObergruppe 62
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
621Schuldendiensthilfen an BundGruppe 621
622Schuldendiensthilfen an LänderGruppe 622
623Schuldendiensthilfen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 623
624Schuldendiensthilfen an das SondervermögenGruppe 624
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
626Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 626
627Schuldendiensthilfen an ZweckverbändeGruppe 627
63Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen BereichObergruppe 63
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23
631Sonstige Zuweisungen an BundGruppe 631
z. B.
-Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
-Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
-Abführung der Bergmannsprämie
-Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
-Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
-Erstattung von Versorgungsbezügen
632Sonstige Zuweisungen an LänderGruppe 632
z. B.Zuweisungen des Bundes
-zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
-zur Förderung der Landwirtschaft
-zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
-zur Förderung des Verkehrs
-zur Förderung von Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden gemäß BAföG
Erstattungen des Bundes für
-Ausgaben für die Bundestagswahl
-Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
-die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
-Kriegsfolgenhilfeleistungen
-den Anteil des Bundes am Wohngeld
-den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
-Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
-Versorgungslasten
Erstattungen für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
633Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 633
z. B. Zuweisungen
-für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
-für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe
-für Gastschulbeiträge
-zur Straßenunterhaltung
-für die Entwurfsbearbeitung (einschließlich Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen
-zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
-zur Förderung des Fremdenverkehrs
-zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
Erstattung von Ausgaben
-für Leistungen der Sozialhilfe
-für die Schülerbeförderung
-für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
-für Versorgungslasten
-für öffentliche Wahlen
-nach SGB II (z. B. für Unterkunft und Heizung)
-für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe
634Sonstige Zuweisungen an SondervermögenGruppe 634
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
636Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 636
z. B.Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte
Verwaltungskostenerstattung
-an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
-an die Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung
637Sonstige Zuweisungen an ZweckverbändeGruppe 637
66Schuldendiensthilfen an sonstige BereicheObergruppe 66
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
661Schuldendiensthilfen an öffentliche UnternehmenGruppe 661
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
662Schuldendiensthilfen an private UnternehmenGruppe 662
663Schuldendiensthilfen an Sonstige im InlandGruppe 663
664Schuldendiensthilfen an öffentliche EinrichtungenGruppe 664
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
666Schuldendiensthilfen an AuslandGruppe 666
67Erstattungen an sonstige BereicheObergruppe 67
671Erstattungen an InlandGruppe 671
z. B. Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
676Erstattungen an Ausland
68Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige BereicheObergruppe 68
681Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche PersonenGruppe 681
z. B.
-Sozial- und Jugendhilfeleistungen
Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an die Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z. B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen.
-Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
-Arbeitslosengeld II
-Unfallrenten
-Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz
-Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
-Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)
-Wiedergutmachungsleistungen
-Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z. B.
-für Tierseuchenverluste
-für Sprengschäden
-für Übungsschäden
-an Unfallgeschädigte
-für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
-Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen
-Ehrengaben, Ehrensold
-Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen
-Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten
682Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht Gruppe 661)Gruppe 682
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen
z. B.
-Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter schwerbehinderter Menschen
-Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
-Umsatzsteuer-Rückvergütungen an eigene Betriebe im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug
-Betriebszuschüsse, z. B. an
-Flughafengesellschaften
-Schifffahrts- und Hafenbetriebe
-Staatsbäder
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, nicht hierher, sondern zu der Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse) (vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. nicht hier, sondern bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie z. B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u. Ä., sind nicht in die Gruppen 682 und 683, sondern in Gruppe 686 einzuordnen.
683Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht Gruppe 662)Gruppe 683
Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682
z. B.
-Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
-Frachtbeihilfen
-Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft
684Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)Gruppe 684
Zuschüsse an Verbände, Vereine u. ä. Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
a)in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
b)von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind,
c)sich überwiegend aus (Mitglieds-) Beiträgen, Spenden u. ä. freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten
Hierzu gehören u. a.
-Verbände der freien Wohlfahrtspflege
-Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
-Religionsgemeinschaften
-Politische Parteien
-Sportverbände und -vereine
-Jugendverbände
-Flüchtlingsorganisationen
-Familienorganisationen
-Verbraucherverbände
(öffentliche Einrichtungen vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften)
685Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche EinrichtungenGruppe 685
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
686Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im InlandGruppe 686
Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften)
Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen)
Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen)
687Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)Gruppe 687
Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland,
z. B.
-Einrichtungen der Vereinten Nationen
-Wissenschaftliche Verbände und Vereine
Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten,
z. B. Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)
Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland
Devisenausgleichszahlungen
688Abführung der Eigenmittel an die EUGruppe 688
69Vermögensübertragungen, soweit nicht für InvestitionenObergruppe 69
Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet
Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. Obergruppen 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. Obergruppen 88, 89) zu erhöhen
Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
-zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
-als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder
-die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben
691Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 691
692Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 692
693Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 693
697Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 697
z. B.
-Abwrackprämien und -hilfen
-Stilllegungsprämien
-Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik
-Zuschüsse zur Kapitalausstattung
698Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 698
z. B.
-Sparprämien
-Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus
-Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
-Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz
-Ersatzleistungen für Vermögensschäden
-Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)
-Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)
-Währungsausgleich (Lastenausgleich)
699Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 699
7BaumaßnahmenHauptgruppe 7
Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt
Baumaßnahmen des Hochbaues
Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens
Baumaßnahmen des Wasserwesens
Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens
Baumaßnahmen des Straßenbauwesens
Baumaßnahmen des Stadtbauwesens
Baumaßnahmen der Landespflege
Eingeschlossen sind z. B.
-Rohbau und Ausbau, wie z. B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
-alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z. B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
-alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
-alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.
711Kleine Neu-, Um- und ErweiterungsbautenGruppe 711
Hochbaumaßnahmen, deren Kosten im Einzelfall 1 000 000 Euro nicht übersteigen, sind als Kleine Baumaßnahmen anzusehen (vgl. VV zu § 54 LHO) und der vorgenannten Zweckbestimmung zuzuordnen
Mehrere gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig auszuführende Kleine Baumaßnahmen innerhalb eines Bauwerkes oder bei zusammenhängenden Bauwerksgruppen innerhalb einer Teilanlage, die durch Nutzung oder technische Versorgung abgrenzbar sind, gelten als eine Baumaßnahme; die Zuordnung richtet sich dann nach den Gesamtkosten
Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen bis zu 10 000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung; diese Ausgaben sind der Gruppe 519 zuzuordnen
712/799Große Neu-, Um- und ErweiterungsbautenGruppe 712/799
Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1 000 000 Euro sind den Gruppen 712 bis 799 wie folgt zuzuordnen:
712/729HochbaumaßnahmenGruppe 712/799
Maßnahmen von mehr als 1 000 000 Euro im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen
731/739StraßenbaumaßnahmenGruppe 731/739
741/759HafenbaumaßnahmenGruppe 741/759
761/779Sonstige TiefbaumaßnahmenGruppe 761/779
8Sonstige Ausgaben für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenHauptgruppe 8
Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall
Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition
Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518)
81Erwerb von beweglichen SachenObergruppe 81
Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen
Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) - Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt - wird zu den sonstigen Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812)
Rüstungskäufe vgl. Obergruppe 55
811Erwerb von FahrzeugenGruppe 811
Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten
Land- und Schienenfahrzeuge, z. B.
-Personenkraftwagen - Lastkraftwagen und Anhänger - Lokomotiven - Eisenbahn- und Straßenbahnwagen - Spezialfahrzeuge für Polizei, Zoll, Bundespolizei - Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)
Wasserfahrzeuge, z. B.
-Schiffe - Boote für Polizei, Bundespolizei - Lastkähne - Fähren
Luftfahrzeuge, z. B.
-Propeller- und Düsenflugzeuge - Ballone - Segelflugzeuge - Hubschrauber
812Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen SachenGruppe 812
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppe 5
Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen gehören z. B.
-Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
-Informationstechnik (Hard- und Software einschl. Lizenzen), Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen-
-Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
-Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
-Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z. B.
-Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
-Dienstkleidung
813Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen SachenGruppe 813
82Erwerb von unbeweglichen SachenObergruppe 82
821GrunderwerbGruppe 821
Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke
Kauf von sonstigen Anlagen (Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten u. Ä.)
Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken
Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
823Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen SachenGruppe 823
z. B. Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen
83Erwerb von Beteiligungen und dgl.Obergruppe 83
Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
831Erwerb von Beteiligungen und dgl. im InlandGruppe 831
836Erwerb von Beteiligungen und dgl. im AuslandGruppe 836
z. B.
-Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank
-Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation
85Darlehen an öffentlichen BereichObergruppe 85
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
851Darlehen an BundGruppe 851
852Darlehen an LänderGruppe 852
853Darlehen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 853
854Darlehen an SondervermögenGruppe 854
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
856Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 856
857Darlehen an ZweckverbändeGruppe 857
86Darlehen an sonstige BereicheObergruppe 86
861Darlehen an öffentliche Unternehmen und EinrichtungenGruppe 861
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
862Darlehen an private UnternehmenGruppe 862
863Darlehen an Sonstige im InlandGruppe 863
z. B. Vergabe zinsloser Darlehen gemäß BAföG
866Darlehen an AuslandGruppe 866
87Inanspruchnahme aus GewährleistungenObergruppe 87
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
88Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen BereichObergruppe 88
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zu Obergruppen 88 und 89:
Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8
881Zuweisungen für Investitionen an BundGruppe 881
882Zuweisungen für Investitionen an LänderGruppe 882
z. B. Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien
883Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 883
884Zuweisungen für Investitionen an SondervermögenGruppe 884
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
886Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 886
887Zuweisungen für Investitionen an ZweckverbändeGruppe 887
89Zuschüsse für Investitionen an sonstige BereicheObergruppe 89
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88
891Zuschüsse für Investitionen an öffentliche UnternehmenGruppe 891
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
892Zuschüsse für Investitionen an private UnternehmenGruppe 892
893Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im InlandGruppe 893
z. B. Wohnungsbauprämien
894Zuschüsse für Investitionen an öffentliche EinrichtungenGruppe 894
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
896Zuschüsse für Investitionen an AuslandGruppe 896
9Besondere FinanzierungsausgabenHauptgruppe 9
91Zuführungen an Rücklagen, Fonds und StöckeObergruppe 91
Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)
912Zuführungen an BetriebsmittelrücklageGruppe 912
915Zuführungen an KonjunkturausgleichsrücklageGruppe 915
916Zuführungen an Fonds und StöckeGruppe 916
919Sonstige Zuführungen an RücklagenGruppe 919
z. B. Zuführungen an die Ausgleichsrücklage, allgemeine Rücklage, Schuldendienstrücklage sowie Bürgschaftssicherungsrücklage
96Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus VorjahrenObergruppe 96
Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
97Globale Mehr- und MinderausgabenObergruppe 97
971Globale MehrausgabenGruppe 971
Vorsorgliche Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet werden
972Globale MinderausgabenGruppe 972
Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen
98Haushaltstechnische VerrechnungenObergruppe 98
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 38
981Verrechnungen zwischen KapitelnGruppe 981
982Durchlaufende PostenGruppe 982
984Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 984
985Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 985
986Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 986
989Sonstige haushaltstechnische VerrechnungenGruppe 989

2.
Funktionenplan (mit Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften

A.
Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan

1. Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.

Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in

Hauptfunktionen:Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Oberfunktionen:Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Funktionen:Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.

2. Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

3. Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z. B. 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der "Verwaltung von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der "Verwaltung" sind die

  • Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),

  • Personalausgaben (Hauptgruppe 4),

  • sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54),

  • Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63) und

  • Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8),

der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.

Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (z. B. "313 Arbeitsschutz").

B.
Funktionenplan (mit Zuordnungshinweisen)

0Allgemeine DiensteHauptfunktion 0
01Politische Führung und zentrale VerwaltungOberfunktion 01
011Politische FührungFunktion 011
Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, z. B.
-Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
-Bundes- und Landesbeauftragte für den Datenschutz
Bundespräsidentin oder Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe
Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten
-Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel bei Kapitel 01 veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z. B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den "Allgemeinen Bewilligungen" (in der Regel Kapitel 02) zu verfahren.
-Gemeinsame Einrichtungen wie z. B. Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
-Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union
Volksvertretungen, z. B.
-Deutscher Bundestag, Bundesrat
-Landtage
-Fraktionen
-Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
-Mitglieder des Europäischen Parlaments
-Parlamentarische Vereinigungen
-Durchführung des Parteiengesetzes (Wahlkampfkostenpauschale)
012Innere VerwaltungFunktion 012
z. B.
-Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen
-Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt
-Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen.
-Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z. B. für den Statistischen Dienst (Funktion 014).
-Datenverarbeitungszentralen der inneren Verwaltung (vgl. auch Funktion 019)
-Zentrale Beschaffungsstellen
-Disziplinarangelegenheiten
-Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (z. B. Bundesakademie für öffentliche Verwaltung)
-Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vgl. auch Funktion 062)
013InformationswesenFunktion 013
Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit,
z. B. Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche
Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen).
014Statistischer DienstFunktion 014
z. B.
-Statistisches Bundesamt
-Statistische Landesämter
015ZivildienstFunktion 015
Bundesamt für den Zivildienst
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z. B.
-Ausgaben für Dienstleistende
-Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen
016HochbauverwaltungFunktion 016
Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), z. B. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder
(Nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, vgl. Funktion 711)
018Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 und 138Funktion 018
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene
019Sonstige allgemeine StaatsaufgabenFunktion 019
Bundesnachrichtendienst
Rechenzentren
(Datenverarbeitungsanlagen einzelner Verwaltungen bzw. Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen)
Sachverständigenrat
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
02Auswärtige AngelegenheitenOberfunktion 02
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland
Ausgaben für Honorarkonsuln, Passstellen usw.
022Internationale OrganisationenFunktion 022
Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen
Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z. B. an
-Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
-Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)
023Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungFunktion 023
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, z. B.
-Regionale Entwicklungsbanken und -fonds
-Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen
-Internationale Familienplanungsföderation (IPPF)
-Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
-Entwicklungsfonds der Europäischen Union
-Einrichtungen der Weltbankgruppe, insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, z. B.
-berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
-bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)
-entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
-bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
-Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern
-entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe
024Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im AuslandFunktion 024
Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, z. B.
-Deutscher Akademischer Austauschdienst
-Institut für Auslandsbeziehungen
-Goethe-Institut
029Sonstige auswärtige AngelegenheitenFunktion 029
Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, z. B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland
Zuschüsse an verschiedene Organisationen, z. B.
-GIZ Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit e. V.
-Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
-Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
-humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
04Öffentliche Sicherheit und OrdnungOberfunktion 04
042PolizeiFunktion 042
Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei
Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit
043Öffentliche OrdnungFunktion 043
Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, z. B.
-Glücksspielaufsicht
-Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
044BrandschutzFunktion 044
Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz
045Bevölkerungs- und KatastrophenschutzFunktion 045
Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens
Besondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z. B.
-Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
-Zentralstelle für Zivilschutz
-Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
-Selbstschutz
-Katastrophenschutz im Zivilschutz
Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes
Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht bei den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, z. B.
-Kampfmittelbeseitigung
-Rettungsdienste
046WetterdienstFunktion 046
Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, z. B.
-Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
-Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
-Flugwetterdienst
-Klimagutachten
047Schutz der VerfassungFunktion 047
z. B. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz
048Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und OrdnungFunktion 048
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
05RechtsschutzOberfunktion 05
051Gerichte und StaatsanwaltschaftenFunktion 051
056JustizvollzugsanstaltenFunktion 056
Hierzu gehören auch:
-Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten
-Gefängniskrankenhäuser
(Nicht enthalten: Maßregelvollzug, vgl. Funktion 312)
058Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)Funktion 058
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
059Sonstige RechtsschutzaufgabenFunktion 059
Besondere Aufgaben der Rechtspflege, z. B.
-überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
-Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation
-internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion 022)
-Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen
06FinanzverwaltungOberfunktion 06
061Steuer- und ZollverwaltungFunktion 061
Bundesfinanzverwaltung
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik
Bundeszentralamt für Steuern
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Bundesfinanzdirektionen und Zollkriminalamt
Hauptzollämter
Landesfinanzverwaltung
062Schulden-, Vermögens- und sonstige FinanzverwaltungFunktion 062
Bundesschuldenverwaltung, Finanzagentur GmbH
Kassenverwaltungen,
soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt
Schuldenverwaltung der Länder,
soweit besonders veranschlagt
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung
Verteidigungslastenverwaltung
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen,
soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012)
Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister
Verwaltung des Grundvermögens,
soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen
Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens,
soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen
068Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der FinanzverwaltungFunktion 068
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
1Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle AngelegenheitenHauptfunktion 1
11/12Allgemeinbildende und berufliche SchulenOberfunktion 11/12
Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote.
(Nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024.)
111UnterrichtsverwaltungFunktion 111
z. B.
-Schulaufsicht
-allgemeine Schulverwaltung
-Schulplanung
-nichtwissenschaftliche Prüfungsämter
-Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen
-Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
112Öffentliche GrundschulenFunktion 112
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)
113Private GrundschulenFunktion 113
Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112
114Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen
(ohne Sonderschulen/Förderschulen)
Funktion 114
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B.
-Hauptschulen
-kombinierte Grund- und Hauptschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe)
-kombinierte Haupt- und Realschulen
-Realschulen
-Gymnasien
-Integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe)
-Schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind)
115Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen)Funktion 115
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114
118Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)Funktion 118
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
124Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden BereichsFunktion 124
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen
(Nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, vgl. Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, vgl. Oberfunktion 27.)
125Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden BereichsFunktion 125
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124
127Öffentliche berufliche SchulenFunktion 127
Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft:
-Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
-Berufsaufbau-, Berufsfachschulen
-Fachoberschulen
-Fachgymnasien
-Berufs- und technische Oberschulen
-Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
-Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)
-Schulen des Gesundheitswesens
-Berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)
(Nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01 und 04)
128Private berufliche SchulenFunktion 128
Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127
129Sonstige schulische AufgabenFunktion 129
Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, z. B. schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
-des Schulsports
-von Schulwettbewerben
-des Schüler- und Lehrkräfteaustausches
-der Verkehrs- und Medienerziehung
-Serviceeinrichtungen für Schulen wie
-Medienzentren
-Schulberatungsstellen
-schulpsychologischer Dienst
-Schullandheime
-Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, soweit nicht Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128
(Nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung für Schülerinnen und Schüler in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141)
13HochschulenOberfunktion 13
132HochschulklinikenFunktion 132
Hochschulkliniken
Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken
133Öffentliche Hochschulen und BerufsakademienFunktion 133
Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft:
-Universitäten
-Technische Universitäten
-Pädagogische und theologische Hochschulen
-Sonderforschungsbereiche der Universitäten
-Fernuniversitäten
-Fachhochschulen des Bundes, Verwaltungsfachhochschulen der Länder (soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet)
-Musikhochschulen
-Hochschulen für bildende und darstellende Kunst
-Hochschulen für Film und Gestaltung
-Fachhochschulen
-Duale Hochschulen
Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(Nicht enthalten: öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127)
134Private Hochschulen und BerufsakademienFunktion 134
Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133:
Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(Nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 128)
137Deutsche ForschungsgemeinschaftFunktion 137
Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative)
(Nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Hochschulen, vgl. Funktionen 133 und 134)
138Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)Funktion 138
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
139Sonstige HochschulaufgabenFunktion 139
z. B.
-Studienberatung
-Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)
-Hochschulrektorenkonferenz
-Wissenschaftsrat
-Stiftung für Hochschulzulassung
-wissenschaftliche Prüfungsämter
-zentrale Forschungsmittel für Hochschulen
14Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dergleichenOberfunktion 14
141Förderung für Schülerinnen und SchülerFunktion 141
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Stipendien für Schülerinnen und Schüler
Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen
(Nicht enthalten: Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145)
142Förderung für Studierende und wissenschaftlichen NachwuchsFunktion 142
Förderung für Studierende:
-BAföG für Studierende
-Mittel der Hochbegabtenförderung
-Zuschüsse an Studentenwerke
-Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung
-Individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch
-Landesämter für Ausbildungsförderung
Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs:
-Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende
-Stipendien für Aufbaustudiengänge
-Individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
-Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung
Wohnraumförderung für Studierende:
-Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
-Betrieb landeseigener Wohnheime
144Förderung für WeiterbildungsteilnehmendeFunktion 144
z. B. Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG)
145SchülerbeförderungFunktion 145
Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern
Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)
15Sonstiges BildungswesenOberfunktion 15
(Nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27)
152VolkshochschulenFunktion 152
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
-Heimvolkshochschulen
-Volkshochschulen
153Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende)Funktion 153
Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie
Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse
Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung
Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen
Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Überbetriebliche Lehrwerkstätten
Werkkunstschulen
Weiterbildungsstätten
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)
Kulturpädagogische Einrichtungen
Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung
(Nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 11/12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01 und 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 253; Volkshochschulen, vgl. Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, vgl. Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314)
154Ausbildung der LehrkräfteFunktion 154
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
(Nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, vgl. Oberfunktion 11/12)
155Fort- und Weiterbildung der LehrkräfteFunktion 155
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
-Fortbildungsstätten für Lehrkräfte
-Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen
16Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der HochschulenOberfunktion 16
162Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, FachinformationszentrenFunktion 162
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
163Wissenschaftliche MuseenFunktion 163
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
164Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft)Funktion 164
Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, Akademien der Wissenschaften
165Forschung und experimentelle EntwicklungFunktion 165
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
-Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten
-außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute
-Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
-Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
-Technologietransferstellen
-Innovationsberatungsstellen
-Geologische Landesämter
-Materialprüfämter
Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Herausgeber: Eurostat)
(Nicht enthalten: Grundlagenforschung: mit Allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE [Kapitel 12 der NABS], vgl. Oberfunktion 13)
167Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche ForschungseinrichtungenFunktion 167
Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL
18/19Kultur und ReligionOberfunktion 18/19
(Nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024)
181TheaterFunktion 181
Theater, Opernhäuser
Förderung von Theaterfestivals
Kulturpreise für Theater
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater
182MusikpflegeFunktion 182
Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen
Förderung von Musikfestspielen und Rockkonzerten
Kulturpreise für Musik
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege
183Museen, Sammlungen, AusstellungenFunktion 183
Museen
Sammlungen
Permanente Kunstausstellungen
Heimat-, Literatur- und Musikarchive
Förderung einzelner Ausstellungen
Förderung der bildenden Künste
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen
184Zoologische und botanische GärtenFunktion 184
Tierparks
Aquarien
Botanische Gärten
(Nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321)
185MusikschulenFunktion 185
Jugendmusikschulen
(Nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktionen 127 und 128)
186Nichtwissenschaftliche BibliothekenFunktion 186
Büchereien
Lesehallen
Jugend- und Wanderbüchereien
Einrichtungen des Bibliothekswesens
Musikbibliotheken
(Nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129)
187Sonstige KulturpflegeFunktion 187
Kommunale Kinos
Kulturzentren
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen)
Einrichtungen des Filmwesens
Einrichtungen der Heimatpflege
Institutionelle Förderung von Zirkussen
Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten
Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm)
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur
Literatur- und allgemeine Kunstpreise
Arbeitsstipendien für Schriftsteller
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals
(Nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Oberfunktion 43; Sporthallen, vgl. Funktion 322; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen u. ä. kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186)
188Verwaltung für kulturelle AngelegenheitenFunktion 188
Landesämter für Denkmalpflege
Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten
(Nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195)
195Denkmalschutz und -pflegeFunktion 195
Einrichtungen
-Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
-Denkmale
-Ausgrabungsstätten
-Mahnmale und Gedenkstätten
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z. B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15])
199Kirchliche AngelegenheitenFunktion 199
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke
(Nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23 und 24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31)
2Soziale Sicherung, Familie und Jugend, ArbeitsmarktpolitikHauptfunktion 2
21Verwaltung für soziale AngelegenheitenOberfunktion 21
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten.
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
219Sonstige Verwaltung für soziale AngelegenheitenFunktion 219
z. B.
-Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung)
-Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband
-Jugendverwaltung
-Versorgungsverwaltung
-Lastenausgleichsverwaltung
-Wiedergutmachungsverwaltung
22Sozialversicherung einschließlich ArbeitslosenversicherungOberfunktion 22
223UnfallversicherungFunktion 223
Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII
Fremdrenten in der Unfallversicherung
Zuschüsse an
-die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei
-die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
224KrankenversicherungFunktion 224
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung
(ohne knappschaftliche Krankenversicherung)
227PflegeversicherungFunktion 227
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung
229Sonstige SozialversicherungenFunktion 229
z. B.
-Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes
-Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme
23Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII)Oberfunktion 23
231Kindergeld, KinderzuschlagFunktion 231
232Elterngeld, Erziehungsgeld und MutterschutzFunktion 232
233WohngeldFunktion 233
235Soziale EinrichtungenFunktion 235
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter,
z. B.Einrichtungen für behinderte Menschen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
(Nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, vgl. Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 241)
236Förderung der WohlfahrtspflegeFunktion 236
Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege
(Nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, vgl. Oberfunktion 28)
237Leistungen nach dem UnterhaltsvorschussgesetzFunktion 237
24Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen EreignissenOberfunktion 24
241Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige LeistungenFunktion 241
Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Einrichtungen der Kriegsopferversorgung
Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge
Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen
243LastenausgleichFunktion 243
244WiedergutmachungFunktion 244
Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften
Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen
Sonstige Wiedergutmachungsleistungen, z. B.
-Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden
-Stiftung 20. Juli 1944
246Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und SpätaussiedlerFunktion 246
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Vertriebenen
Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, z. B.
-Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
-Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge
-Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene
(Nicht enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktion 18/19; Sprachkurse, vgl. Funktion 153)
249Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen EreignissenFunktion 249
Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z. B.
-Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
-Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)
Leistungen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (im Folgenden: AKG), z. B.
-Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
-Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
Heimkehrerstiftung
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nicht europäischer Nachfolgestaaten der UdSSR
25ArbeitsmarktpolitikOberfunktion 25
251Arbeitslosengeld II nach dem SGB IIFunktion 251
252Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB IIFunktion 252
253Aktive ArbeitsmarktpolitikFunktion 253
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen
Verbesserung der Beschäftigungssituation, z. B.
-durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
-durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II
(Nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d. h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 153)
259Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIFunktion 259
26Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)Oberfunktion 26
261Jugendarbeit und JugendverbandsarbeitFunktion 261
Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u. a. Jugendwerke)
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII
262JugendsozialarbeitFunktion 262
Leistungen gemäß § 13 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII
263Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der FamilieFunktion 263
Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 SGB VIII
265Hilfen zur Erziehung und EingliederungshilfenFunktion 265
Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, vgl. Funktion 283)
266Weitere Aufgaben der JugendhilfeFunktion 266
Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe
27Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIIIOberfunktion 27
Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII
Hierzu gehören auch:
-Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise)
-Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter
271Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIIIFunktion 271
28Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbewerberleistungsgesetzOberfunktion 28
Zu den Leistungen nach dem SGB XII:
Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind.
Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen.
(Nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236)
281Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIIFunktion 281
282Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XIIFunktion 282
283Eingliederungshilfe nach dem SGB XIIFunktion 283
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vgl. Funktion 265)
284Hilfe zur Pflege nach dem SGB XIIFunktion 284
285Weitere Leistungen nach dem SGB XIIFunktion 285
286Leistungen nach dem SGB XII - nur FlächenländerFunktion 286
Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend der Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist.
287Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzFunktion 287
Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen.
29Sonstige soziale AngelegenheitenOberfunktion 29
z. B.
-Familienpolitische Programme
-Schuldnerberatung
-Leistungen an Opfer von Gewalttaten
-SGB IX
-Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem SGB IX
-Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
-Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (z. B. Funktion 246)
-Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar
-Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen
291Sonstige soziale AngelegenheitenFunktion 291
3Gesundheit, Umwelt, Sport und ErholungHauptfunktion 3
31GesundheitswesenOberfunktion 31
311GesundheitsverwaltungFunktion 311
312Krankenhäuser und HeilstättenFunktion 312
Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung
Maßregelvollzug
(Nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056)
313ArbeitsschutzFunktion 313
Nicht enthalten sind Maßnahmen für die eigene Verwaltung, z. B. personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte
314GesundheitsschutzFunktion 314
Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, z. B.
-Arznei- und Lebensmittelkontrolle
-Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sonstiges, z. B.
-Deutsches Müttergenesungswerk
-Kongresse
32Sport und ErholungOberfunktion 32
321Park- und GartenanlagenFunktion 321
z. B.
-Bundes-/Landesgartenschauen
-Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen
-Spielplätze
322SportFunktion 322
Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten)
Sportanlagen und -einrichtungen, z. B.
-Freizeitsportanlagen
-Schwimmbäder
-Sportärztliche Hauptberatungsstelle, Berlin
-Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vgl. Oberfunktion 11/12)
Allgemeine Förderung des Sports
z. B. Zuwendungen an Sportverbände und -vereine
(Nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129)
33Umwelt- und NaturschutzOberfunktion 33
331Umwelt- und NaturschutzverwaltungFunktion 331
Umweltbundesamt
Bundesamt für Naturschutz
Umweltverwaltung der Länder, z. B. Landesanstalten für Immissionsschutz
332Maßnahmen des Umwelt- und NaturschutzesFunktion 332
Maßnahmen im Bereich
-Naturschutz und Landschaftspflege
-Immissionsschutz
-Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe
-Strategien Klimaschutz, Emissionshandel
-Umweltbildung
-Gewässerschutz (soweit nicht Funktion 645)
-Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von Altlasten
Ausgaben für
-Sachverständige und Fachbeiräte
-internationale Zusammenarbeit
-Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
-Messnetze und -programme
-Veröffentlichungen
-Mitgliedschaften
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden
(Nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktion 165; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162)
34Reaktorsicherheit und StrahlenschutzOberfunktion 34
341Verwaltung für Reaktorsicherheit und StrahlenschutzFunktion 341
Bundesamt für Strahlenschutz
342Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des StrahlenschutzesFunktion 342
Ausgaben für
-Sachverständige und Fachbeiräte
-internationale Zusammenarbeit
-Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
-Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes
-gesetzliche Ausgleichsansprüche
-Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
-End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
-staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen
4Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale GemeinschaftsdiensteHauptfunktion 4
41WohnungswesenOberfunktion 41
411Förderung des WohnungsbauesFunktion 411
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe)
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für z. B.
-Förderung des sozialen Wohnungsbaues
-Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
-Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Rückflüsse aus Darlehen
Wohnungsbauunternehmen
419Sonstiges WohnungswesenFunktion 419
Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens, z. B.
-Ausstellungen und Wettbewerbe
-Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen
42Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, StädtebauförderungOberfunktion 42
421GeoinformationFunktion 421
z. B. Kataster- und Vermessungsverwaltung
422Raumordnung und LandesplanungFunktion 422
Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z. B.
-Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
-Landesentwicklungsplan
-Landschaftsplanung
-Planungswettbewerbe
-Regionalplanung
-Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung
-Bauleitplanung (Stadtstaaten)
423StädtebauförderungFunktion 423
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch,
z. B. Finanzhilfen oder Ausgaben für
-Baumaßnahmen (z. B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne)
-städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
-Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
-Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
43Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)Oberfunktion 43
Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726)
431Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)Funktion 431
5Ernährung, Landwirtschaft und ForstenHauptfunktion 5
51Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung)Oberfunktion 51
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
511Verwaltung für Ernährung und LandwirtschaftFunktion 511
z. B. Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung
512Forst-, Jagd- und FischereiverwaltungFunktion 512
Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vgl. Funktionen 531 und 532)
52Landwirtschaft und ErnährungOberfunktion 52
521Agrarstruktur und ländlicher RaumFunktion 521
ggf. Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie die Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sind der Funktion 623 bzw. der Funktion 625 zugeordnet.
-Dorferneuerung
-Flurbereinigung
-Integrierte ländliche Entwicklung
522Einkommen stabilisierende MaßnahmenFunktion 522
Nationale Maßnahmen zur Marktstützung
EU-Marktordnungsmaßnahmen
Sonstiges, z. B.
-Absatzförderung
-Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
-Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland
523Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und ErnährungFunktion 523
Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder u. ä. Einrichtungen (Nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vgl. Hauptfunktion 1)
Landwirtschaftliche Unternehmen, z. B.
-Domänen
-Gärtnereien
-Gutsbetriebe
-Mustergüter
-Versuchswirtschaften
-Weingüter
Sonstiges, z. B.
-Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland
-Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
-pflanzliche Erzeugung
-Tierzucht und Tierhaltung
-Tiergesundheit und Tierschutz
53Forstwirtschaft und Jagd, FischereiOberfunktion 53
531Forstwirtschaft und JagdFunktion 531
z. B. Forstbetriebe
532FischereiFunktion 532
z. B.
-Fischereischutzboote
-Förderung der Fischerei
6Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, DienstleistungenHauptfunktion 6
61Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und DienstleistungenOberfunktion 61
z. B.
-Bergverwaltung
-Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
-Bundeskartellamt
-Wasserwirtschaftsverwaltung
611Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und DienstleistungenFunktion 611
62Wasserwirtschaft, Hochwasser- und KüstenschutzOberfunktion 62
623Wasserwirtschaft und KulturbauFunktion 623
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Sonstige Maßnahmen
624Talsperren, HochwasserrückhaltebeckenFunktion 624
625KüstenschutzFunktion 625
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Sonstige Maßnahmen
63Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und BaugewerbeOberfunktion 63
631KohlenbergbauFunktion 631
632Sonstiger BergbauFunktion 632
634Verarbeitende IndustrieFunktion 634
z. B. Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes
635Handwerk und KleingewerbeFunktion 635
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, z. B.
-Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
-Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
-Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen
638BaugewerbeFunktion 638
64Energie- und Wasserversorgung, EntsorgungOberfunktion 64
641KernenergieFunktion 641
z. B.
-Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
-Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien
(Nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, vgl. Funktion 342)
642Erneuerbare EnergieformenFunktion 642
Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien
643ElektrizitätsversorgungFunktion 643
644WasserversorgungFunktion 644
645AbwasserentsorgungFunktion 645
646AbfallwirtschaftFunktion 646
Abfallbeseitigung und -verwertung, z. B. Deponien
647StraßenreinigungFunktion 647
649Sonstige Energie- und WasserversorgungFunktion 649
Erdölversorgung
Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, z. B. Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen
Bau von Kohleheizkraftwerken
Fernwärmeversorgung
Kohleveredelungsanlagen
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten
Sonstige Maßnahmen der Energiewirtschaft, z. B.
-Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw.
-nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
-Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen
Sonstiges, z. B.
-Fernheizwerke
-Maschinenzentralen
65Handel und TourismusOberfunktion 65
651HandelFunktion 651
Handel allgemein
-Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)
-Erfahrungsaustausch im Handel
-Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel
-Zwischenbetriebliche Vergleiche
Exportförderung, Auslandsmessen
-Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.
-Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, z. B.
-Außenwirtschaftsberatungen
-Unterstützung von Außenhandelskammern
Märkte und Inlandsmessen
-Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
-Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u. Ä.
Sonstiges, z. B.
-nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
-Verbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar
(Nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Oberfunktion 43)
652TourismusFunktion 652
z. B.
-Förderung der Fremdenverkehrsverbände
-Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
66Geld- und VersicherungswesenOberfunktion 66
661Banken und KreditinstituteFunktion 661
669Sonstiges Geld- und VersicherungswesenFunktion 669
Versicherungen
Sonstiges, z. B. Internationaler Währungsfonds
68Sonstiges im Bereich Gewerbe und DienstleistungenOberfunktion 68
z. B.
-Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland
-Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung
-Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkks)
-Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen
-nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung
681Sonstiges im Bereich Gewerbe und DienstleistungenFunktion 681
69Regionale FördermaßnahmenOberfunktion 69
Globale oder überregionale Förderprogramme des Bundes und der Länder
Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen.
691Betriebliche InvestitionenFunktion 691
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, z. B.
-betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
-Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
-Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben
692Verbesserung der InfrastrukturFunktion 692
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft
Strukturförderungsprogramme
693Verbesserung der regionalen WirtschaftsstrukturFunktion 693
7Verkehrs- und NachrichtenwesenHauptfunktion 7
71Verwaltung des Verkehrs- und NachrichtenwesensOberfunktion 71
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
711Verwaltung für Straßen- und BrückenbauFunktion 711
Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung
712Verwaltung für Wasserstraßen und HäfenFunktion 712
Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder
719Sonstige Verkehrs- und NachrichtenverwaltungFunktion 719
Sonstige Verwaltungsbehörden, z. B.
-Bundesamt für Güterverkehr
-Bundesanstalt für Straßenwesen
-Eisenbahn-Bundesamt
-Kraftfahrt-Bundesamt
72StraßenOberfunktion 72
721BundesautobahnenFunktion 721
722BundesstraßenFunktion 722
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
(im Folgenden: EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
723LandesstraßenFunktion 723
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
724KreisstraßenFunktion 724
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
725GemeindestraßenFunktion 725
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
726StraßenbeleuchtungFunktion 726
729Sonstiger StraßenverkehrFunktion 729
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr,
z. B. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen
Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen, z. B.
-Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
-Veröffentlichungen
73Wasserstraßen und Häfen, Förderung der SchifffahrtOberfunktion 73
731Wasserstraßen und HäfenFunktion 731
Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb
-der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
-von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen
Besondere Einrichtungen
-Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Wasserbau
-Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Lotseinrichtungen
Beteiligung an Bauvorhaben Dritter
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen
Schiffssicherheitsaufgaben
(Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft)
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen
Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe
732Förderung der SchifffahrtFunktion 732
74Eisenbahnen und öffentlicher PersonennahverkehrOberfunktion 74
741Öffentlicher PersonennahverkehrFunktion 741
Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV),
z. B. Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P + R-Plätzen usw.
742EisenbahnenFunktion 742
Maßnahmen für Eisenbahnen
z. B.
-Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
-Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
-sonstige Zuschüsse
75LuftfahrtOberfunktion 75
Flugsicherung
-Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
-Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island
-Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
-Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen
-Schutzmaßnahmen
Flughäfen und Luftverkehr
Sonstiges, z. B.
-Luftfahrt-Bundesamt
-Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
-Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt
751LuftfahrtFunktion 751
77NachrichtenwesenOberfunktion 77
771Post und TelekommunikationFunktion 771
772Rundfunk und FernsehenFunktion 772
z. B. Rundfunkanstalt "Deutsche Welle"
79Sonstiges VerkehrswesenOberfunktion 79
Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, z. B.
-Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen
-Transrapid
791Sonstiges VerkehrswesenFunktion 791
8FinanzwirtschaftHauptfunktion 8
Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt
81Grund- und Kapitalvermögen, SondervermögenOberfunktion 81
Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 062).
811GrundvermögenFunktion 811
Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, z. B.
-Baumaßnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erwerb und Verkauf, Finanzierungskosten, Unterhaltung und Bewirtschaftung
Bebaute Grundstücke, z. B.
-Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Grundstücksgleiche Rechte, z. B.
-Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, z. B.
-Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht
-landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind
-sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen usw.
812KapitalvermögenFunktion 812
Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.
Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen
Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen
813SondervermögenFunktion 813
Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind
82Steuern und FinanzzuweisungenOberfunktion 82
821Steuern und FinanzzuweisungenFunktion 821
83SchuldenOberfunktion 83
Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme
831SchuldenFunktion 831
84Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.Oberfunktion 84
Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 "Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen", soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:
Gruppe 441 Beihilfen
Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 "Sonstige personalbezogene Ausgaben", soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.
841Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.Funktion 841
85RücklagenOberfunktion 85
Allgemeine Rücklagen
Fonds, Stöcke
Spezielle Rücklagen
Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
851RücklagenFunktion 851
86SonstigesOberfunktion 86
Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können
861SonstigesFunktion 861
87Abwicklung der VorjahreOberfunktion 87
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen
871Abwicklung der VorjahreFunktion 871
88GlobalpostenOberfunktion 88
Globale Mehrausgaben/-einnahmen
Globale Minderausgaben/-einnahmen
Verstärkungsmittel für Personalausgaben
881GlobalpostenFunktion 881
89Haushaltstechnische VerrechnungenOberfunktion 89
Dieser Überfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 "Haushaltstechnische Verrechnungen" zuzuordnen.
891Haushaltstechnische VerrechnungenFunktion 891