Anlage 1 VV-HNds - Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen
(VV-HNds)

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
Amtliche Abkürzung
VV-HNds
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100
Inhaltsübersicht
1.Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Haushaltssystematik
2.Allgemeine Hinweise zum Gruppierungsplan (AH-G)
3Gruppierungsplan (GPl)
4.Zuordnungsrichtlinie zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)
5.Funktionenplan (mit Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften

1.
Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Haushaltssystematik

1.1
Die VV-HNds regeln im Rahmen der LHO und in Ergänzung der VV-LHO die formale Gestaltung des Landeshaushalts.

1.2
Nach § 13 Abs. 2 Satz 3 LHO richtet sich die Einteilung der Titel nach Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Arten (GPl). Dabei sind mindestens die in § 13 Abs. 3 LHO festgelegten Einnahme- und Ausgabearten gesondert darzustellen. Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus werden die Einnahme- und Ausgabearten für Bund und Länder unter Berücksichtigung ökonomischer Erfordernisse im GPl einheitlich bis auf Gruppenebene gegliedert. Sofern Haushaltspläne nicht in dieser Gliederungstiefe aufgestellt werden, muss sichergestellt sein, dass die aufgrund gesetzlicher Auskunftspflichten über Solldaten (Plandaten) notwendigen Angaben gemacht werden können. Die Istdaten sind entsprechend der einheitlichen Gliederung des GPl zur Verfügung zu stellen.

1.3
Nach § 14 LHO ist dem Haushaltsplan eine Darstellung der Einnahmen und Ausgaben in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten als Anlage beizufügen (Funktionenübersicht). Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (FPl). Die Funktionen sind für Bund und Länder einheitlich festgelegt.

1.4
An die Haushaltssystematik sind drei Grundforderungen zu stellen. Die Darstellung soll

  1. a)
    die haushaltsmäßigen Erfordernisse bei Aufstellung, Ausführung und Abschluss des Haushalts berücksichtigen, wobei auf ein möglichst einfaches und wirtschaftliches Verfahren zu achten ist,
  2. b)
    den wirtschaftspolitischen Gehalt des Haushalts und die Wirkungen der finanzpolitischen Entscheidungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auf den Konjunkturablauf ausweisen sowie zeigen, in welchen Größenordnungen sich die Verflechtungen mit der Volkswirtschaft bewegen,
  3. c)
    Auskunft darüber geben, mit welchem Mitteleinsatz einzelne öffentliche Aufgaben (Funktionen) erfüllt werden.

1.5
Die haushaltsmäßigen Grundsätze sind bei der Haushaltssystematik gewahrt. Dies bedeutet vornehmlich, dass das institutionelle Prinzip die Grundlage des formalen Aufbaus des Haushaltsplans ist. Ohne eine solche Gliederung des Haushaltsplans lässt sich die Verantwortung der einzelnen Dienststellen bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nicht klar erkennen. Überdies wäre die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Mittel erheblich erschwert. Die Einzelpläne sind in Kapitel und Titel gegliedert. Bei der Gestaltung der Titel haben Bewirtschaftungsgrundsätze Vorrang. Die Titel sind also mit einer haushaltsmäßig aussagefähigen Zweckbestimmung zu versehen.

1.6
Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem GPl orientiert sich in erster Linie an Kriterien der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge und ermöglicht damit die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.

1.7
Da sich die Gestaltung des Haushaltsplans nach dem institutionellen Prinzip richtet, muss eine Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten (Funktionen) nach einer anderen Systematik vorgenommen werden. Diese Gliederung richtet sich nach dem FPl. Der FPl gliedert die Einnahmen und Ausgaben nach funktionalen Gesichtspunkten. Funktionen sind z.B. Bildungswesen, Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten, soziale Sicherung sowie Verkehrs- und Nachrichtenwesen. Die Verbindung mit den Ansätzen des Haushaltsplans wird durch eine zusätzliche, von der Gruppierung des Haushaltsplans unabhängige Funktionskennziffer (im Folgenden: FKZ) erreicht. Die FKZ berührt den Aufbau des Haushaltsplans nicht. So werden z.B. die Ausgaben für das Bildungswesen mit einer einheitlichen FKZ versehen, unabhängig davon, in welchem Einzelplan sie veranschlagt sind.

1.8
Die zusätzliche FKZ ermöglicht es, ohne großen Verwaltungsaufwand den Inhalt des Haushaltsplans nach Funktionen zu gliedern und damit die Durchsichtigkeit des Haushalts wesentlich zu erhöhen. Da die funktionale Zuordnung zudem weitestgehend dem System der Finanzstatistik entspricht, können den Haushaltsdaten auch unmittelbar die Angaben für die Finanzstatistik entnommen werden, ohne dass es größerer Umrechnungen bedarf. Die Finanzstatistik ist dadurch in der Lage, die Finanzen des Bundes und der Länder ohne wesentlichen zusätzlichen Aufwand vergleichbar zu erfassen und zu einem Gesamtbild aller öffentlichen Finanzen (Öffentlicher Gesamthaushalt) nach Aufgabengebieten zu aggregieren.

1.9
Zuordnungshinweise zum GPl und zum FPl erläutern die den einzelnen Gruppen und Funktionen zuzuordnenden Ausgaben.

1.10
Dem Haushaltsplan wird eine Gruppierungsübersicht, eine Funktionenübersicht und ein Haushaltsquerschnitt beigefügt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 LHO). Die Einnahmen und Ausgaben sind in der Gruppierungsübersicht nach Einnahme- und Ausgabearten und in der Funktionenübersicht nach Aufgabengebieten gegliedert. Im Haushaltsquerschnitt werden Einnahmen und Ausgaben der Aufgabengebiete den Einnahme- und Ausgabearten zugeordnet.

2.
Allgemeine Hinweise zum Gruppierungsplan (AH-G)

2.1
Die Gruppierung geht von folgenden Hauptgruppen aus:

  1. a)

    auf der Einnahmeseite

    1. 0

      Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel

    2. 1

      Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus dem Schuldendienst und dergleichen

    3. 2

      Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

    4. 3

      Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

  2. b)

    auf der Ausgabeseite

    1. 4

      Personalausgaben

    2. 5

      Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

    3. 6

      Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

    4. 7

      Baumaßnahmen

    5. 8

      Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

    6. 9

      Besondere Finanzierungsausgaben.

2.2
Innerhalb dieser Hauptgruppen werden entsprechend dem Dezimalsystem durch Anhängen einer zusätzlichen Stelle sogenannte Obergruppen mit gleichem ökonomischen Gehalt geschaffen. Die in ihnen zusammengefassten Einnahme- oder Ausgabearten können einheitlich beurteilt und bei einer wirtschaftspolitischen Analyse des Haushalts zusammen behandelt werden.

Durch Anhängen dieser zweiten Stelle entstehen z.B. bei den Personalausgaben (Hauptgruppe 4) die Obergruppen:

41Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
42Bezüge und Nebenleistungen
43Versorgungsbezüge und dergleichen
44Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen
45Sonstige personalbezogene Ausgaben
46Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben.

2.3
Der GPl schreibt für Bund und Länder eine übereinstimmende Gruppierung der ersten drei Stellen (so genannte Gruppe) verbindlich vor, z.B. bei Obergruppe 42 (Bezüge und Nebenleistungen):

421Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister
422Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
424Zuführung an die Versorgungsrücklage
427Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
428Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
429Nicht aufteilbare Personalausgaben.

2.4
Eine weitere Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan ist in das Ermessen des Landes gestellt. In Niedersachsen besteht eine Titelnummer aus insgesamt fünf Stellen. Zur Bildung der Titelnummer ist die dreistellige Gruppe des GPl um eine vierte und fünfte Stelle aufzufüllen.

Darüber hinaus ist eine weitere Untergliederung unzulässig.

Bei Einzeltiteln sind die vierte und die fünfte Stelle - vorbehaltlich spezieller Regelungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung - durch die Zahlen 10 bis 59 zu belegen. Die Ziffern 01 bis 09 sind für Festtitel oder durch das MF für spezielle Auswertungszwecke vorgegebene Titel und die Zahlen 61 bis 99 für Titelgruppen reserviert (siehe Nrn. 2.5 und 2.6).

Die Gruppennummern sind abschließend aufgezählt. Die Bildung von Titelnummern aus Gruppen, die im GPl nicht vorgesehen sind, ist daher nicht zulässig, auch wenn innerhalb des Dezimalsystems noch freie Gruppen vorhanden sind.

2.5
Zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit sind in der ZR-GPl fünfstellige Titel ausgewiesen, die in allen fünf Stellen verbindlich sind (Festtitel).

Diese Titel sind ohne Änderung der vorgesehenen Titelnummer und der Zweckbestimmung in den Haushalt einzustellen, sofern bei ihnen Einnahmen oder Ausgaben darzustellen sind.

Die Absätze 1 und 2 finden auf Titel, die zu Titelgruppen zusammengefasst werden, keine Anwendung.

2.6.1
Soweit der GPl die Zuordnung der Einnahmen oder Ausgaben bei einer Maßnahme zu verschiedenen Gruppen oder Funktionen fordert, können die betroffenen Titel zu Titelgruppen zusammengefasst werden. Sie sind jeweils nach den Einnahme-Einzeltiteln oder Ausgabe-Einzeltiteln am Schluss des Kapitels darzustellen. Dabei ist die gemeinsame Zweckbestimmung als Überschrift der Titelgruppe anzugeben. Die Einzeltitel der Titelgruppe sind, wie sie sich aus dem GPl ergeben, in systematischer Reihenfolge und mit den entsprechenden Einzelbeträgen auszubringen. Für Titelgruppen sind die Endzahlen 61 bis 99 (vierte und fünfte Stelle) reserviert.

2.6.2
Festtitelgruppen

Für bestimmte Zwecke können einheitliche Titelgruppennummern eingerichtet werden. Bei Bedarf wird Näheres im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs geregelt.

Wenn es aus besonderen Gründen, insbesondere wegen unterschiedlicher funktionaler Zuordnung erforderlich ist, in einer Titelgruppe zwei Titel mit gleicher Gruppe auszubringen ist die Titelgruppe als gemischte Titelgruppe darzustellen (z.B. Endzahlen "61/62").

2.7
Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Funktionen oder Arten in einem Titel zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist der Titel nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

2.8
Wegen der überragenden finanz- und wirtschaftspolitischen Bedeutung der Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind diese in besonderen Hauptgruppen zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die bei makroökonomischer Betrachtung die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten, vergrößern oder verbessern.

Nach dem GPl zählen dazu:

Hauptgruppe 7Baumaßnahmen
Hauptgruppe 8Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Obergruppe 81Erwerb von beweglichen Sachen
Obergruppe 82Erwerb von unbeweglichen Sachen
Obergruppe 83Erwerb von Beteiligungen und dgl.
Obergruppe 85Darlehen an den öffentlichen Bereich
Obergruppe 86Darlehen an sonstige Bereiche
Obergruppe 87Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Obergruppe 88Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich
Obergruppe 89Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche.

Die Summe der eigenfinanzierten Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist für die Kreditobergrenze nach Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung von Bedeutung.

2.9
Bei den Übertragungsleistungen wird zwischen dem "öffentlichen Bereich" (z.B. Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände - im Folgenden: GV -; siehe im Einzelnen Nr. 2.9.1) und den "sonstigen Bereichen" (z.B. private und öffentliche Unternehmen; siehe im Einzelnen Nr. 2.9.2) unterschieden.

Übertragungsleistungen sind insbesondere:

  • Zinseinnahmen oder -ausgaben,
  • Darlehensrückflüsse oder Gewährung von Darlehen,
  • Tilgungsausgaben,
  • Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme.

Übertragungsleistungen sind nicht: Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.

Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. (1) Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.

Die Zuordnung des Zahlungsverkehrs von Bund, Ländern und Gemeinden oder GV richtet sich nach dem Fallgruppenschema (vgl. Anlage).

2.9.1
Bei Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs ist wie folgt zuzuordnen:

  1. a)
    Einnahmen: Obergruppen oder Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33,
  2. b)
    Ausgaben: Obergruppen oder Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88.

Zum öffentlichen Bereich i.S. des GPl gehören:

  1. a)

    die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden und GV;

  2. b)

    die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung, z.B. Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Fonds "Deutsche Einheit" (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung; vgl. Nr. 2.9.2);

  3. c)

    die Sozialversicherungsträger: z.B. gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, soziale Pflegeversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z.B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen; vgl. Nr. 2.9.2);

  4. d)

    die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbstständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder GV) zum Mitglied haben. Insbesondere gehören dazu:

    alle Verbände nach den Zweckverbandsgesetzen;

    • alle sondergesetzlichen Verbände mit den vorstehend angegebenen Merkmalen, z.B. Schulverbände gemäß den Schulgesetzen;

    • Unterhaltungsverbände nach den Landeswassergesetzen, Abwasserverbände, Wasserversorgungsverbände;

    • Planungsverbände nach Bundes- und Landesgesetzen;

    • Tierkörperbeseitigungsverbände, Feuerschutzverbände, Forstverbände gemäß Landesvorschriften;

    • grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland.

2.9.2
Bei Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland ist wie folgt zuzuordnen:

  1. a)
    Einnahmen: Obergruppen oder Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34,
  2. b)
    Ausgaben: Obergruppen oder Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89.

Bei den sonstigen Bereichen ist in der Regel nach der Herkunft der Mittel oder nach dem Empfänger der Zahlungen zuzuordnen. Als Empfänger gelten juristische oder natürliche Personen, denen Geldleistungen aus den staatlichen Haushalten zufließen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, kann auch eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen, z.B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden.

Zu den sonstigen Bereichen gehören u.a. private und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen.

Zu den Unternehmen rechnen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren oder erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u.a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.

Öffentliche Unternehmen sind:

  • eigene Betriebe des Bundes und der Länder i.S. des § 26 BHO/LHO,
  • Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
  • Unternehmen des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden oder GV überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind.

Öffentliche Einrichtungen sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht in Nr. 2.9.1 genannt), die keine Unternehmen sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden oder GV überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung o.Ä. beherrschenden Einfluss ausübt.

Als öffentliche Einrichtungen gelten nicht Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen.

2.10
Bei Zahlungen zwischen Inland und Ausland ist wie folgt zuzuordnen:

  1. a)
    Einnahmen: Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34,
  2. b)
    Ausgaben: Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89.

Für den Zahlungsverkehr mit der EU sind in den relevanten Obergruppen eigene Gruppierungsnummern vorgesehen. Ein separater Nachweis erfolgt bei folgenden Gruppen:

  1. a)
    Einnahmen: Obergruppe 27, Gruppe 346,
  2. b)
    Ausgaben: Gruppe 688.

Für die Behandlung von Inlands- und Auslandszahlungen ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen an und von Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z.B. 

  • Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
  • Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
  • Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z.B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.

Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.

2.11
Wertgrenzen (Ausgaben) sind wie folgt zuzuordnen:

Gruppen 511, 514, 519, 521, 523, Hauptgruppe 7, Obergruppe 81, Gruppe 812.

Für die Wertgrenzen sind die um etwaige Rabatt- und Skontobeträge gekürzten Kaufpreise (einschließlich Mehrwertsteuer) maßgebend. Fracht- und andere Beförderungskosten, Aufstellungs- und Anschlusskosten sind mit den Kosten der Hauptsache zu veranschlagen und nachzuweisen.

2.11.1
Die Wertgrenzen für die Beschaffung von beweglichen Sachen gelten grundsätzlich für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf). Liegt der Anschaffungswert im Einzelfall über der Wertgrenze von 5.000 Euro, so ist die Ausgabe in jedem Fall der Hauptgruppe 8 zuzuordnen (zur Abgrenzung im Einzelnen vgl. Zuordnungsrichtlinie zu den Gruppen 511, 514, 519, 521 und 523 sowie zur Obergruppe 81 und zur Gruppe 812).

Ausgaben zur Beschaffung von Fahrzeugen, für Erstausstattungen und für Maßnahmen im Rahmen von besonderen und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beschaffungs- und Ausrüstungsprogrammen sind unabhängig vom Anschaffungswert stets der Hauptgruppe 8 zuzuordnen.

Erstausstattungen sind die Beschaffungen bei Einrichtung neuer oder dieser vergleichbaren Ausweitung bestehender Dienststellen oder beim Wechsel des Dienstgebäudes für die Ausstattung des neuen Gebäudes, soweit die Ausstattung mit den vorhandenen Ausstattungsgegenständen der umziehenden Dienststelle nicht möglich ist. Als Erstausstattung gilt auch die Beschaffung von Sachen bisher nicht vorhandener Art, die eine Dienststelle benötigt, um eine neue Aufgabe erfüllen zu können. Die erstmalige Anschaffung einer Sache erfüllt für sich allein das Merkmal der Erstausstattung nicht.

2.11.2
Die für Baumaßnahmen geltenden Wertgrenzen ergeben sich aus den VV zu den §§ 24, 54 LHO und den besonderen baufachlichen Bestimmungen.

3.
Gruppierungsplan (GPl)

0Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
01Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage
011Lohnsteuer
012Veranlagte Einkommensteuer
013Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)
014Körperschaftsteuer
015Umsatzsteuer
016Einfuhrumsatzsteuer
017Gewerbesteuerumlage
018Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
05/06Landessteuern
051Vermögensteuer
052Erbschaftsteuer
053Grunderwerbsteuer
055Totalisatorsteuer
056Andere Rennwettsteuern
057Lotteriesteuer
059Feuerschutzsteuer
061Biersteuer
062Gewerbesteuer im niedersächsischen Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage)
069Sonstige
09Steuerähnliche Abgaben
093Abgaben von Spielbanken
099Sonstige
1Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
11Verwaltungseinnahmen
111Gebühren, sonstige Entgelte
112Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
119Sonstige
12Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
121Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen
122Konzessionsabgaben
123Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto
124Mieten und Pachten
125Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit
129Sonstige
13Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
131Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
132Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (soweit nicht bei gruppe 119 und 125)
133Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
134Kapitalrückzahlungen
14Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
141Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
146Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland
15Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
151Zinseinnahmen vom Bund
152Zinseinnahmen von Ländern
153Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
154Zinseinnahmen von Sondervermögen
156Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
157Zinseinnahmen von Zweckverbänden
16Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
161Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
162Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
166Zinseinnahmen aus dem Ausland
17Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich
171Darlehensrückflüsse vom Bund
172Darlehensrückflüsse von Ländern
173Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
174Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
176Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
177Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden
18Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen
181Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
182Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
186Darlehensrückflüsse aus dem Ausland
2Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
21Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
211Allgemeine Zuweisungen vom Bund
212Allgemeine Zuweisungen von Ländern
213Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
214Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
216Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
217Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden
22Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich
221Schuldendiensthilfen vom Bund
222Schuldendiensthilfen von Ländern
223Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
224Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
226Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
227Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
23Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
231Sonstige Zuweisungen vom Bund
232Sonstige Zuweisungen von Ländern
233Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
234Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen
235Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
236Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
237Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von Zweckverbänden
26Schuldendiensthilfen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
261Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
266Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland
27Zuschüsse von der EU
271Erstattungen von der EU
272Sonstige Zuschüsse von der EU
28Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
281Sonstige Erstattungen aus dem Inland
282Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
286Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
287Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
29Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
291Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
292Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
293Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen
297Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
298Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
299Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
3Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
31Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen
311Schuldenaufnahmen beim Bund
312Schuldenaufnahmen bei Ländern
313Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
314Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
317Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden
32Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
321Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
322Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit
325Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt
326Schuldenaufnahmen im Ausland
33Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
331Zuweisungen für Investitionen vom Bund
332Zuweisungen für Investitionen von Ländern
333Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
334Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
336Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
337Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden
34Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen
341Beiträge
342Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
346Zuschüsse für Investitionen von der EU
347Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
35Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
351Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage
352Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage
353Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage
354Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage
355Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
356Entnahmen aus Fonds und Stöcken
359Sonstige
36Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
361Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
37Globale Mehr- und Mindereinnahmen
371Globale Mehreinnahmen
372Globale Mindereinnahmen
38Haushaltstechnische Verrechnungen
381Verrechnungen zwischen Kapiteln
382Durchlaufende Posten
389Sonstige
4Personalausgaben
41Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
411Aufwendungen für Abgeordnete
412Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige
42Bezüge und Nebenleistungen
421Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister
422Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
424Zuführung an die Versorgungsrücklage
427Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
428Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
429Nicht aufteilbare Personalausgaben - nur in Titelgruppen
43Versorgungsbezüge und dergleichen
431Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, Minister und deren Hinterbliebenen
432Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und deren Hinterbliebenen
434Zuführung an die Versorgungsrücklage
435Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen
436Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen, Arbeiter und deren Hinterbliebenen
437Versorgungsbezüge nach dem G 131
438Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
439Sonstige
44Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen
441Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und dergleichen
443Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
446Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen
45Sonstige personalbezogene Ausgaben
451Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
452Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
453Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung
459Sonstige
46Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
461Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
462Globale Minderausgaben für Personalausgaben
5Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
51/54Sächliche Verwaltungsausgaben
511Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
514Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
517Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518Mieten und Pachten
519Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
520Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten
521Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
523Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
525Aus- und Fortbildung
526Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten
527Dienstreisen
529Verfügungsmittel
531Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen
532Auslagen in Rechtssachen
534Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit
536Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung
537Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)
538Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)
539Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten
541Ausgaben für Veranstaltungen und dergleichen
542Ausgleichsabgaben
546Sonstige
547Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
548Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
549Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
56Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
561Zinsausgaben an den Bund
562Zinsausgaben an Länder
563Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
564Zinsausgaben an das Sondervermögen
567Zinsausgaben an Zweckverbände
57Zinsausgaben an den Kreditmarkt
571Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
572Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
573Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen
575Zinsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt
576Zinsausgaben an das Ausland
58Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
581Tilgungsausgaben an den Bund
582Tilgungsausgaben an Länder
583Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
584Tilgungsausgaben an das Sondervermögen
587Tilgungsausgaben an Zweckverbände
59Tilgungsausgaben an den Kreditmarkt
591Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
592Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
593Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen
595Tilgungsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt
596Tilgungsausgaben an das Ausland
6Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
61Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
611Allgemeine Zuweisungen an den Bund
612Allgemeine Zuweisungen an Länder
613Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
614Allgemeine Zuweisungen an das Sondervermögen
616Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
617Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände
62Schuldendiensthilfen an den öffentlichen Bereich
621Schuldendiensthilfen an den Bund
622Schuldendiensthilfen an Länder
623Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
624Schuldendiensthilfen an das Sondervermögen
626Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
627Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
63Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
631Sonstige Zuweisungen an den Bund
632Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Länder
633Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
634Sonstige Zuweisungen an das Sondervermögen
636Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
637Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände
66Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche
661Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
662Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
663Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
664Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
666Schuldendiensthilfen an das Ausland
67Erstattungen an sonstige Bereiche
671Erstattungen an das Inland
676Erstattungen an das Ausland
68Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
681Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen
682Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen
683Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen
684Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)
685Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
686Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
687Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)
688Abführung der Eigenmittel an die EU
69Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
691Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
692Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
693Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen
697Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
698Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
699Vermögensübertragungen an das Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
7Baumaßnahmen
711Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
712/799Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
712/729Hochbaumaßnahmen
731/739Straßenbaumaßnahmen
741/759Hafenbaumaßnahmen
761/779Sonstige Tiefbaumaßnahmen
8Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
81Erwerb von beweglichen Sachen
811Erwerb von Fahrzeugen
812Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
813Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen
82Erwerb von unbeweglichen Sachen
821Grunderwerb
823Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen
83Erwerb von Beteiligungen und dergleichen
831Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland
836Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland
85Darlehen an den öffentlichen Bereich
851Darlehen an den Bund
852Darlehen an Länder
853Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
854Darlehen an das Sondervermögen
856Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
857Darlehen an Zweckverbände
86Darlehen an sonstige Bereiche
861Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
862Darlehen an private Unternehmen
863Darlehen an Sonstige im Inland
866Darlehen an das Ausland
87Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
88Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich
881Zuweisungen für Investitionen an den Bund
882Zuweisungen für Investitionen an Länder
883Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
884Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen
886Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
887Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände
89Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
891Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
892Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
893Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland
894Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
896Zuschüsse für Investitionen an das Ausland
9Besondere Finanzierungsausgaben
91Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke
911Zuführungen an die Ausgleichsrücklage
912Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage
913Zuführungen an die Schuldendienstrücklage
914Zuführungen an die Bürgschaftssicherungsrücklage
915Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage
916Zuführungen an Fonds und Stöcke
919Sonstige
96Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
97Globale Mehr- und Minderausgaben
971Globale Mehrausgaben
972Globale Minderausgaben
98Haushaltstechnische Verrechnungen
981Verrechnungen zwischen Kapiteln
982Durchlaufende Posten
989Sonstige

4.
Zuordnungsrichtlinie zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)

Erläuterung:

"F" = Festtitel

0Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
01Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage
011Lohnsteuer
012Veranlagte Einkommensteuer
013Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)
014Körperschaftsteuer
015Umsatzsteuer
016Einfuhrumsatzsteuer
017Gewerbesteuerumlage
018Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Einnahmen aus dem bis 31.12.2008 geltenden Zinsabschlag.
Einnahmen aus der ab 1.1.2009 geltenden Kapitalertragsteuer i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG i. d. F. vom 14.8.2007 (BGBl. I S. 1912)
05/06Landessteuern
051Vermögensteuer
052Erbschaftsteuer
053Grunderwerbsteuer
055Totalisatorsteuer
056Andere Rennwettsteuern
057Lotteriesteuer
059Feuerschutzsteuer
061Biersteuer
062Gewerbesteuer im niedersächsischen Küstengewässer/Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage)
069Sonstige
09Steuerähnliche Abgaben
093Abgaben von Spielbanken
099Sonstige
1Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
11Verwaltungseinnahmen
111Gebühren, sonstige Entgelte
-Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht unter Gruppe 112)
-Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme der Anstalten und Einrichtungen
-Beiträge i.S. des Abgabenrechts (soweit nicht unter Gruppe 341)
-Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX
111 01 "F"Gebühren und tarifliche Entgelte
112Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder und Geldbußen einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw., Erzwingungsgelder
112 01 "F"Geldstrafen, Geldbußen, Gerichtskosten
119Sonstige
-Einnahmen aus Veröffentlichungen
-Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden, soweit nicht eine Absetzung von der Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl. VV zu den §§ 15 und 35 LHO)
-Stundungszinsen, Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge, soweit die Buchung mit der Hauptforderung nicht möglich ist
-Einnahmen aus Aufträgen Dritter
-Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte
-Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern, soweit die Buchung mit der Hauptforderung nicht möglich ist
-Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen
-Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung
-Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen
-Einnahmen aus Regressen
-Haftungsentschädigungen
-Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs
-Erstattung von Umsatzsteuer
-Einnahmen aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind
-Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen, soweit nicht eine Absetzung von der Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl. VV zu § 35 LHO)
-Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.
-Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben
-Rückzahlung von Zuwendungen
-Zinsen aus nicht oder zweckwidrig verwendeten Zuwendungen, Abführung von Zinsvorteilen (Habenzinsen) aus Zuwendungen
-Erbschaften des Fiskus
-Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist
Zusatz:
Einnahmen für die Inanspruchnahme dienstlicher Fernmeldeanlagen durch Dritte sind bei den entsprechenden Titeln von der Ausgabe abzusetzen (vgl. VV zu den §§ 15 und 35 LHO).
119 01 "F"Vermischte Einnahmen
119 02 "F"Einnahmen aus Veröffentlichungen
119 03 "F"Einnahmen aus Nebentätigkeiten
119 04 "F"Einnahmen aus dem Verkauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen an Landesbedienstete
12Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
Als wirtschaftliche Tätigkeit i.S. dieser Obergruppe ist zu verstehen:
-Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
-Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
-Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen
121Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen
Ablieferungen eigener Unternehmen ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar:
-Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen
-Gewinn- und Überschussablieferungen
Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.
122Konzessionsabgaben
Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, z.B.
-aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.) von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen
-Konzessionsabgabe aus Lotto und Toto
123Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto
Gewinnablieferungen aus den staatlichen Lotterien, dem Zahlenlotto und dem Fußballtoto
124Mieten und Pachten
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, z.B.
-Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
-Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Ausstellungsgelände
-Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
-Jagd- und Fischereipacht
124 01 "F"Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung
125Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit
-Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen, z.B.
-Holzverkäufe und andere Erlöse aus der Bewirtschaftung der Forsten
-Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe einschließlich der Arbeitsbetriebe in Justizvollzugsanstalten
-Erträge aus Jagd und Fischerei
-Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen, z.B.
-Einnahmen aus Vermessungsarbeiten
-Einnahmen aus kartographischen Arbeiten
-Verkauf von Karten und Katalogen
-Einnahmen aus der Abgabe von Verpflegung
-Verpflegungsentgelte
-Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte
129Sonstige
Frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können
13Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
131Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäude, Bauwerke zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechte)
132Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
(soweit nicht bei Gruppe 119 und 125)
132 01 "F"Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
133Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
-Erlöse aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen
-Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen
-Verwendung von Kapitalbeständen
-Rückzahlung von Betriebsmitteln
-Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
134Kapitalrückzahlungen
14Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
141Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
146Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland
15Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung
151Zinseinnahmen vom Bund
152Zinseinnahmen von Ländern
153Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
154Zinseinnahmen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
156Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
157Zinseinnahmen von Zweckverbänden
16Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
161Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
162Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
-Zinsen von z.B.
-Verbänden
-privaten Unternehmen und
-privaten Haushalten für Darlehen
-Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
166Zinseinnahmen aus dem Ausland
17Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
171Darlehensrückflüsse vom Bund
172Darlehensrückflüsse von Ländern
173Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
174Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
176Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
177Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden
18Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen
181Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
182Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
Darlehensrückflüsse von z.B.
-Verbänden
-privaten Unternehmen und
-privaten Haushalten im Inland
186Darlehensrückflüsse aus dem Ausland
2Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 2.9 AH-GF; zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3.
21Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
211Allgemeine Zuweisungen vom Bund
z.B. Ergänzungszuweisungen des Bundes für leistungsschwache Länder
212Allgemeine Zuweisungen von Ländern
z.B. Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
213Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
z.B. Landesumlagen
214Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
216Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
217Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden
22Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Zuweisungen (öffentlicher Bereich) oder Zuschüsse (privater Bereich) zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, insbesondere zur Verbilligung der Zinsleistungen; vgl. auch Obergruppe 26.
221Schuldendiensthilfen vom Bund
222Schuldendiensthilfen von Ländern
223Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
224Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
226Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
227Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
23Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
-Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche
-Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind
-Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs
231Sonstige Zuweisungen vom Bund
z.B. Erstattung
-von Kriegsfolgenhilfeleistungen
-des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
-des Anteils des Bundes am Wohngeld
-von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
232Sonstige Zuweisungen von Ländern
z.B. Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
233Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
234Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
235Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
235 01 "F"Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung
236Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
237Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von Zweckverbänden
26Schuldendiensthilfen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22.
261Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
z.B. Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
-Banken und Versicherungen
-Stiftungen und Fonds
-Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer
266Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland
27Zuschüsse von der EU
271Erstattungen von der EU
272Sonstige Zuschüsse von der EU
28Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
281Sonstige Erstattungen aus dem Inland
282Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
z.B. Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden
286Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen.
287Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen.
29Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69.
291Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
292Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
293Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen
297Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
298Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
299Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
3Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
-Schuldenaufnahmen:
Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen; Disagio- und Geldbeschaffungskosten sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen
-Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:
Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind
-Besondere Finanzierungseinnahmen:
-Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
-Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
-Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen
-Haushaltstechnische Verrechnungen
31Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen
311Schuldenaufnahmen beim Bund
312Schuldenaufnahmen bei Ländern
313Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
314Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
317Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden
32Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen.
321Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
322Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit
325Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt
326Schuldenaufnahmen im Ausland
33Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
331Zuweisungen für Investitionen vom Bund z.B. Wohnungsbauprämien
332Zuweisungen für Investitionen von Ländern
333Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
334Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
336Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
337Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden
34Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen
341Beiträge
-Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine und dergleichen, private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben
-Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten und Ähnliches.
342Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
346Zuschüsse für Investitionen von der EU
347Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
35Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
Allgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete eigene Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände mit besonderen Zweckbestimmungen, z.B. Grundstock.
351Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage
z.B. aus der allgemeinen Rücklage
352Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage
353Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage
354Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage
355Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
356Entnahmen aus Fonds und Stöcken
359Sonstige
36Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
361Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen
37Globale Mehr- und Mindereinnahmen
Anfallende Einnahmen sind bei den Einnahmearten zu buchen, die nach dem GPl für die niedersächsische Landesverwaltung jeweils in Betracht kommen.
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden.
371Globale Mehreinnahmen
Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden.
372Globale Mindereinnahmen
Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden.
38Haushaltstechnische Verrechnungen
Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen.
381Verrechnungen zwischen Kapiteln
Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben)
382Durchlaufende Posten
Durchlaufende Posten sind im allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z.B. Durchlaufspenden).
389Sonstige
Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen
4Personalausgaben
-Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete usw. sowie Versorgungsbezüge
-Ausgaben aufgrund von Gestellungsverträgen mit Ordensgenossenschaften und Mutterhäusern des DRK usw. im Bereich der Universitätskliniken
Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen (z.B. Honorare an Sachverständige).
41Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
411Aufwendungen für Abgeordnete
Aufwendungen für Abgeordnete des niedersächsischen Landtags, z.B.
-Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen
-Kostenpauschalen für allgemeine Kosten
-Mehraufwendungen am Sitz des Landtags
-Fahrten in Ausübung des Mandats
-Reisekosten in besonderen Fällen
-Zuschüsse zu Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
-Unterstützungen
-Aufwendungen für ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebenen
412Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige
Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B.
-Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamtinnen und Beamten
-Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten)
42Bezüge und Nebenleistungen
421Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister
-Amtsgehalt
-Familienzuschlag
-Dienstaufwandsentschädigung
-Wohnungsentschädigung
-Sonderzuwendung
421 01"F"Bezüge
-der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
-der Ministerin oder des Ministers
421 02 "F"Bezüge
-der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
-der Ministerin oder des Ministers
Übergangsgeld
422Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
-Grundgehalt, Zuschuss zum Grundgehalt, Familienzuschlag, Zuschüsse, Altersteilzeitzuschlag, Zulagen, Vergütungen (z.B. für Mehrarbeit oder für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst)
-Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
-Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
-Bezüge der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
-Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen
-Urlaubsgeld
-Aufwandsentschädigungen; die Höhe ist in den Erläuterungen zum Haushaltsplan darzustellen
-Abfindungen und Übergangsgelder
-Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen und Beamte
-Schulbeihilfen
-Sterbegelder an die Hinterbliebenen einer Beamtin oder eines Beamten
-Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Übungen, Katastropheneinsätzen und Ähnliches
-Dienstkleidungszuschüsse
Zusatz:
PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
422 01 "F"Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter - bei der Veranschlagung: Personalkostenbudgets
In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen.
422 04 "F"Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
422 06 "F"Mehrarbeitsvergütungen für Beamtinnen und Beamte
422 11Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Lehrerinnen und Lehrer
424Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführung an das Sondervermögen des Landes aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Landesversorgungsrücklage
427Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
-Ausgaben für Stellvertretung und Aushilfe, z.B. für Zivildienstleistende, Mutterschutzvertretungen, Werkstudentinnen und Werkstudenten (soweit nicht Gruppen 422, 425 und 426)
-Sonstige Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Landesverwaltung ausüben
-Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete des Landes handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind (soweit nicht Gruppe 525)
-Honorare für freie Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Sachverständige (soweit nicht Gruppe 526)
-Vergütungen für Lehraufträge
-Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten
-Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer
-Vergütung für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer
-Vergütungen und Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung
427 01 "F"Beschäftigungsentgelte an Vertretungs- und Aushilfskräfte
427 02 "F"Beschäftigungsentgelte an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung
428Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
-Tarifliche und übertarifliche Entgelte
-Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit
-Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil)
-Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung sowie Pauschalversteuerung der Beiträge und Umlagen
-Abfindungen und Übergangsgelder
-Aufwandsentschädigungen; die Höhe ist in den Erläuterungen zum Haushaltsplan darzustellen
-Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden
-Leistungsentgelt, -prämien und -zulagen
-Jährliche Sonderzahlungen
-Jubiläumszuwendungen
-Sterbegelder an die Hinterbliebenen
Zusatz:
PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
428 01 "F"Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen.
428 04 "F"Entgelte für Auszubildende
428 06 "F"Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden
429Nicht aufteilbare Personalausgaben - nur in Titelgruppen
Vergütungen von Angestellten und Löhne von Arbeiterinnen und Arbeitern, die nicht auf die Gruppen 425 bis 427 aufgeteilt werden können
43Versorgungsbezüge und dergleichen
-Ruhegehälter
-Bezüge für emeritierte Professorinnen und Professoren
-Versorgungsbezüge der nichtbeamteten Ruhegehaltsberechtigten und deren Hinterbliebenen
-Unterhaltsbeiträge
-Witwen- und Waisengeld
-Witwenabfindung
-Nachversicherung für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
-Sterbegelder beim Tod einer Versorgungsempfängerin oder eines Versorgungsempfängers
-Sonderzuwendung
-Kindererziehungszuschlag
431Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, Minister und deren Hinterbliebenen
432Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und deren Hinterbliebenen
434Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführung an das Sondervermögen des Landes aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Landesversorgungsrücklage
435Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen
436Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen, Arbeiter und deren Hinterbliebenen
437Versorgungsbezüge nach dem G 131
438Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
439Sonstige
Bezüge der emeritierten Professorinnen und Professoren
44Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen
441Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, und dergleichen
Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften) und aufgrund tarifrechtlicher Regelungen sowie an Sonstige
441 01 "F"Beihilfen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
441 04 "F"Beihilfen für Sonstige
z.B. Abgeordnete, Ministerinnen und Minister.
441 05 "F"Beihilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
443Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
-Unfallfürsorge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger
-Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
-Ausgaben für Reihenuntersuchungen und für Schutzimpfungen
-Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
-Personalkontrolluntersuchungen
-Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen
-Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
-Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V
443 01 "F"Fürsorgeleistungen
443 02 "F"Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrundsätze
443 03 "F"Leistungen nach § 17 SGB V
446Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen
Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften)
446 01 "F"Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
45Sonstige personalbezogene Ausgaben
451Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
451 01 "F"Zuschüsse zur Betreuung von Bediensteten
451 02 "F"Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen
452Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
z.B. Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich
453Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung
-Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung
-Umzugskostenvergütung nach Landesumzugskostengesetz
-Schulbeihilfen
453 01 "F"Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung
459Sonstige
-Vergütungen für Mehrleistungen
-Aufwandsentschädigungen, soweit nicht Bestandteil der Bezüge
-Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens
-Sonstige personalbezogene Ausgaben, die nicht auf die Gruppen 451 bis 453 aufgeteilt werden können (vermischte Personalausgaben)
46Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
Veranschlagung von Ausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Ausgabearten aufgeteilt werden können. Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. Anfallende Ausgaben sind bei den Ausgabearten zu buchen, die nach dem GPl jeweils in Betracht kommen.
461Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
462Globale Minderausgaben für Personalausgaben
5Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8.
51/54Sächliche Verwaltungsausgaben
511Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
-Schreib- und Zeichenbedarf, kleinere Arbeitsmittel einschließlich Verbrauchsgegenstände
-Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen)
-Fahrgelder (soweit nicht Gruppe 527), Ausgaben für Transport-, Fracht- und Lagerung; bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last
-Bücher, Landkarten, Druckschriften, Dienstvorschriften, Broschüren, Loseblattsammlungen, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz- und Verordnungsblätter, Druck- und Buchbinderarbeiten
-Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise
-Filme und andere Publikationsmittel für den eigenen Bedarf (für Aus- und Fortbildung bei Gruppe 525, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bei Gruppe 531 bis 546)
-Veröffentlichungen und Einzelauskünfte von Fachinformationszentren, soweit für Einzelauskünfte nicht Gruppe 526 in Betracht kommt
-Entgelte für Post- und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren; hierunter fallen auch Ausgaben für die Errichtung, Verlegung, Wartung und Miete von angemieteten und landeseigenen Telekommunikationsanlagen sowie Entgelte für Fernmeldeleitungen
-Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse)
-Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf)
-Beschaffungen über 5.000 Euro vgl. Gruppe 812.
Hierzu gehören auch
-Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
-Kleidergeld
-Abnutzungsentschädigungen
-Dienstkleidung für
-Angehörige der Polizei
-Personal im Landesdienst, in Anstalten und Einrichtungen
-Schutzkleidung
-Dienst- und Schutzkleidung für das Fahr- und Hilfspersonal
-Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung
-Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
-Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf)
-Beschaffungen über 5.000 Euro für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8
Hierzu gehören z.B.
-Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
-Informationstechnik, Büromaschinen, landeseigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
-Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs- und Messgeräte
-Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
-Unterhaltung (einschließlich Wartung) von beweglichen Sachen (die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)
511 01 "F"Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
514Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
-Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden.
Hierzu gehören insbesondere
-Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut
-Arzneimittel, Verbandstoffe (nicht für Hausapotheken), sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
-Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
-Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager
-Verbrauchsmaterial für die Polizei und den Strafvollzug
-Haltung von Fahrzeugen und dergleichen:
-Kraftstoffe
-Schmierstoffe
-Instandsetzungen
-Ausgaben für Ersatz und Instandhaltung von Funkgeräten in Kraftfahrzeugen
-Erwerb und Haltung von Fahrrädern
-Unterhaltung und Instandsetzung
514 01 "F"Haltung von Dienstfahrzeugen
517Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Gebäude und Räume
-Ausgaben für
-Energie (Heizung, Strom, Gas)
-Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung
-Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen
-Versicherungen, Steuern und Abgaben
-Ausgaben für Bewachung
-Sonstige Ausgaben
Zusatz:
Siehe Zusatz bei Gruppe 518.
517 01 "F"Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518Mieten und Pachten
-Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude, einzelne Diensträume, Garagen, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Software
-Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)
Zusatz:
Zu den Mieten zählen auch vertraglich dem Vermieter zu zahlende wiederkehrende Nebenkosten (z.B. Reinigung, Wartung, Heizung usw.).
518 01 "F"Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume
518 02 "F"Mieten und Pachten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge
519Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
-Laufende (bauliche) Unterhaltung der landeseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen (auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken) und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs
-Laufende (bauliche) Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben (kleinere bauliche Veränderungen und Ergänzungen bis zu 10.000 Euro, vgl. auch Hauptgruppe 7)
-Ersatz und Ergänzung des Zubehörs
Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8.
Zusatz:
Die Ausgaben für die kleinere Bauunterhaltung werden in dem jeweils zutreffenden Einzelplan, die Ausgaben für die größere Bauunterhaltung werden zentral im Einzelplan 20 veranschlagt. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des MF.
519 01 "F"Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
519 02 "F"Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen
520Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten
521Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
-Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken (einschließlich der dazugehörenden Grünflächen), Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen wie Park- und Rastplätze usw. und Geräte außerhalb von Liegenschaften (innerhalb von Liegenschaften, vgl. Gruppe 519)
-Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5.000 Euro für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf; Ausgaben über 5.000 Euro im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8
-Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei der Hauptgruppe 8 nachzuweisen (Obergruppe 82)
-Materialausgaben für die Unterhaltung, z.B. Pflaster- und. Schottermaterial
-Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517)
523Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
-Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5.000 Euro im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5.000 Euro vgl. Hauptgruppe 8
-Bücher und Zeitschriften für Museen und öffentliche Bibliotheken
-Einzel- und Fortsetzungswerke, Sondersammlungen
-Ausgaben für Einbände
525Aus- und Fortbildung
-Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten, z.B. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse einschließlich Reisekosten und Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
-Lehr- und Lernmittel, z.B.
-Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
-Lehrbücher, Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
-Lehrfilme und Bildmaterial
-Bücher für Lehrer- und Schülerbüchereien
525 01 "F"Aus- und Fortbildung der Bediensteten
526Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten
-Ausgaben für Sachverständige oder Gutachten und Dolmetscherinnen und Dolmetscher (soweit nicht 537)
-Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
-Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Reisekosten an Zeugen und Sachverständige
-Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattungen barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dergleichen
Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).
Zusatz:
Soweit das Land nicht als Partei auftritt, sind Gerichtskosten und diesen ähnliche Kosten bei Gruppe 532 zu buchen.
526 01 "F"Sachverständige
526 02 "F"Gerichts- und ähnliche Kosten
527Dienstreisen
Reisekosten für Dienstreisen, Dienstgänge, Vorstellungsreisen, Dienstantrittsreisen usw.
527 01 "F"Reisekostenvergütungen für Dienstreisen
527 02 "F"Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungsangelegenheiten und in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen
529Verfügungsmittel
Ausgaben ohne nähere Zweckbindung nur zugunsten der Leiterinnen und Leiter oberster Landesbehörden sowie bestimmter anderer Behörden und Gerichte für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen; Verfügungsmittel dürfen nur im Rahmen der geltenden Richtlinien in Anspruch genommen werden und nur dann, wenn die Ausgaben keinem anderen Ausgabetitel zugeordnet werden können.
Zusatz:
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen, eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht zulässig (§ 37 Abs. 5 LHO).
531/546Sonstige
531Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation
-Druckschriften für die Öffentlichkeitsarbeit des LT, der LReg, der Behörden usw.
-Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial
-Ausgaben für Veröffentlichungen, Ausgaben für staatspolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit in Wort, Bild und Ton, Publikationen und Plakate
-Sonstige Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und ähnliche Veröffentlichungen
-Veröffentlichung von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen
532Auslagen in Rechtssachen
-Entschädigungen an Zeugen und Sachverständige
-Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte in Prozesskostenhilfesachen und der Verteidiger
-Reisekosten und sonstige Auslagen
534Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit
536Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung
-Gefangenenbeförderung und -vorführung, Waffenwesen, Bekämpfung Staats- und verfassungsfeindlicher Umtriebe
-Ausgaben für Abschiebung- und Gewahrsam
-Maßnahmen auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung
-Verkehrsicherheits- und Verkehrserziehungsmaßnahmen
-Maßnahmen des Landes in Katastrophenfällen (Hochwasser usw.)
-Bergaufsicht, Brandschutz
-Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsflughäfen
537Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)
-Architektenwettbewerbe
-Förderung raumwissenschaftlicher Arbeiten, Bundes- und Landesverkehrsplanung
-Gutachtertätigkeit
-Wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und Versuche auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft
-Bodenforschungsaufgaben
538Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)
-Erwerb von Lizenzen und Programmen zur Steuerung automatisierter Verfahrensabläufe
-Vergabe von Aufträgen zur Datenerfassung im Rahmen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung und zur Entwicklung von Programmen und Systemlösungen
-Ausgaben der Vorbereitung zur Einführung und Überprüfung der elektronischen Datenverarbeitung
Zusatz:
Soweit Ausgaben für die Datenverarbeitung unter Ausgabearten fallen, für die besondere Gruppierungsnummern vorgesehen sind, sind sie unter diesen nachzuweisen.
539Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten
-Durchführung von Schulfeiern und -sportfesten, Bundesjugendspiele
-Kulturelle Veranstaltungen (Hochschul- und Bildungswoche)
-Lehrgänge und -ausflüge, Ausgaben der Schülervertretung
-Vergabe von Preisen und Urkunden
-Ausgaben des zentralen Bewerbungs- und Zuteilungsverfahrens für Studienanfänger, Schüleraustausch
-Ausgaben für Schulversuche und Reformmaßnahmen im Bildungswesen
541Ausgaben für Veranstaltungen und dergleichen
-Ausgaben für Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537)
-Ausgaben für die Durchführung von LT-Ausschusssitzungen
-Ausgaben für die Einführung in die Arbeit des Parlaments
542Ausgleichsabgaben
542 01 "F"Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX
546Sonstige
-Umsatzsteuer für Betriebe gewerblicher Art des Landes
-Umzug und Verlegung von Dienststellen
-Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind
-Beiträge zu Unfallversicherungen
-Unterhaltsrenten
-Zahlung von Entschädigungen und sonstigen Leistungen aus Ansprüchen gegen das Land
-Kassenfehlbeträge
-Vorstellungsausgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehen
-Ausgaben des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen
546 01 "F"Vermischte Ausgaben
546 02 "F"Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte
546 03 "F"Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen
546 04 "F"Ausgaben für den Kauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen
546 05 "F"Sächliche Verwaltungsausgaben zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind
546 06 "F"Ausgabe nach Schluss des Haushaltsjahres aus Anlass von Titelverwechslungen
547Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
Veranschlagung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die wegen der Unbestimmbarkeit der Einzelausgaben nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können (Mischtitel).
548Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können.
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden.
549Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Globale Einsparungen, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können.
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden.
56Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
Zu den Obergruppen 56 und 57:
Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
Vom Schuldendienst des Landes - Zins- und Tilgungsausgaben für Anleihen, Darlehen und andere Kredite - zu unterscheiden sind die Schuldendiensthilfen zugunsten anderer Schuldner; diese sind in der Hauptgruppe 6 darzustellen.
561Zinsausgaben an den Bund
562Zinsausgaben an Länder
563Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
564Zinsausgaben an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
567Zinsausgaben an Zweckverbände
57Zinsausgaben an den Kreditmarkt
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56.
571Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
572Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
573Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen
575Zinsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt
Hier auch: Disagio (Auszahlungsabgeld)
576Zinsausgaben an das Ausland
58Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
Zu den Obergruppen 58 und 59:
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten
581Tilgungsausgaben an den Bund
582Tilgungsausgaben an Länder
583Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
584Tilgungsausgaben an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
587Tilgungsausgaben an Zweckverbände
59Tilgungsausgaben an den Kreditmarkt
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58.
591Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
592Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
593Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen
Hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen
595Tilgungsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt
596Tilgungsausgaben an das Ausland
6Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2.
61Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21.
611Allgemeine Zuweisungen an den Bund
612Allgemeine Zuweisungen an Länder
z.B. Zuweisungen an andere Länder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
613Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände z.B.
-Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
-Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund
-Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen
-Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis
614Allgemeine Zuweisungen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
616Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
617Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände
62Schuldendiensthilfen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22.
621Schuldendiensthilfen an den Bund
622Schuldendiensthilfen an Länder
623Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
624Schuldendiensthilfen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
626Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
627Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
63Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23.
631Sonstige Zuweisungen an den Bund z.B.
-Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
-Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
-Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
-Erstattung von Ausgaben nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
-Erstattung von Versorgungsbezügen
632Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Länder z.B.
-Zuweisungen
-zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
-zur Förderung der Landwirtschaft
-zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
-zur Förderung des Verkehrs
-Erstattungen für
-Ausgaben für die Bundestagswahl
-Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
-die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
-Kriegsfolgenhilfeleistungen
-den Anteil des Bundes am Wohngeld
-den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
-Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
-Versorgungslasten
-Erstattungen an Länder für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
633Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände z.B.
-Zuweisungen
-zur Förderung kultureller Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
-zur Förderung der Jugendhilfe
-zur Förderung des Fremdenverkehrs
-für die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen
-für die Entwurfsbearbeitung (einschließlich Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen
-Erstattung von Ausgaben
-für Leistungen der Sozialhilfe
-für Versorgungslasten
-für öffentliche Wahlen
634Sonstige Zuweisungen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
636Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit z.B.
-Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte
-Verwaltungskostenerstattung
-an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
-an die Bundesanstalt für Arbeit für die Durchführung
-der Arbeitslosenhilfe
-des Bundeskindergeldgesetzes
637Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände
66Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche
Vgl. Erläuterung zu Obergruppe 22.
661Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
662Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
663Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
664Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
666Schuldendiensthilfen an das Ausland
67Erstattungen an sonstige Bereiche
671Erstattungen an das Inland
676Erstattungen an das Ausland
68Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
681Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen z.B.
-Sozialhilfeleistungen
-Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen):
Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine.
Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z.B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen.
Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen.
-Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
-Unfallrenten
-Wohngeld
-Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
-Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)
-Wiedergutmachungsleistungen
-Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z.B.
-für Tierseuchenverluste
-für Sprengschäden
-für Übungsschäden
-an Unfallgeschädigte
-für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen.
-Ehrengaben, Ehrensold
-Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen
682Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht 661)
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen; laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen
-z.B. 
-Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter schwerbehinderter Menschen
-Betriebszuschüsse, z.B. an
-Flughafengesellschaften
-Eisenbahnen
-Schifffahrts- und Hafenbetriebe
-Staatsbäder
-Zuführungen an Landesbetriebe nach § 26 LHO
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zur Gruppe 697 ( = Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse); vgl. Zuordnungsrichtlinie zu Obergruppe 69. Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen nicht um Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt.
Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie z.B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen und Ähnliches, sind in die Gruppe 686 einzuordnen.
683Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht unter Gruppe 662)
Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682. z.B.
-Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
-Frachtbeihilfen
684Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)
Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
a)in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
b)von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind,
c)sich überwiegend aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnliche freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.
Hierzu gehören u.a.:
-Verbände der freien Wohlfahrtspflege
-Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
-Religionsgemeinschaften
-Politische Parteien
-Sportverbände und -vereine
-Jugendverbände
-Vertriebenen- und Flüchtlingsorganisationen
-Familienorganisationen
-Verbraucherverbände
(Öffentliche Einrichtungen, vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF)
685Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
686Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 2.9.2 AH-GF).
Insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem Unternehmen zukommt (wie z.B. Messen und Ausstellungen).
Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z.B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen)
687Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)
-Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B.
-Einrichtungen der Vereinten Nationen
-Wissenschaftliche Verbände und Vereine
-Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, z.B.
-Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)
-Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland
-Devisenausgleichszahlungen
688Abführung der Eigenmittel an die EU
69Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Zuweisungen und Zuschüsse, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen; Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.
Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. Obergruppe 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. Obergruppe 88, 89) zu erhöhen.
Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
-zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
-als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder
-die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziel haben.
691Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
692Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
693Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen
697Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse z.B.
-Abwrackprämien und -hilfen
-Stilllegungsprämien
-Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik
-Zuschüsse zur Kapitalausstattung
698Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse z.B.
-Sparprämien
-Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaues
-Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
-Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz
-Ersatzleistungen für Vermögensschäden
-Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)
-Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)
-Währungsausgleich (Lastenausgleich)
699Vermögensübertragungen an das Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
7Baumaßnahmen
Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten; Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt.
Eingeschlossen sind z.B.
-Rohbau und Ausbau, z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
-Dauerhafte Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor Bezug oder Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
-Dauerhafte und unbewegliche Ausstattungen, die wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
-Baunebenkosten, z.B. Leistungen von Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.
711Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
711 01 "F"Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Hochbaumaßnahmen, deren Kosten im Einzelfall 1.000.000 Euro nicht übersteigen, sind als Kleine Baumaßnahmen anzusehen (vgl. VV zu § 54 LHO) und der vorgenannten Zweckbestimmung zuzuordnen.
Mehrere gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig auszuführende Kleine Baumaßnahmen innerhalb eines Bauwerkes oder bei zusammenhängenden Bauwerksgruppen innerhalb einer Teilanlage, die durch Nutzung oder technische Versorgung abgrenzbar sind, gelten als eine Baumaßnahme; die Zuordnung richtet sich dann nach den Gesamtkosten.
Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen bis zu 10.000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung; diese Ausgaben sind der Gruppe 519 zuzuordnen (siehe auch Hinweis zu Gruppe 519).
711 05 "F"Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind
712/799Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000.000 Euro sind den Gruppen 712 bis 799 wie folgt zuzuordnen:
712/729Hochbaumaßnahmen
Maßnahmen von mehr als 1.000.000 Euro im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen.
712 05 "F"Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind
731/739Straßenbaumaßnahmen
741/759Hafenbaumaßnahmen
761/779Sonstige Tiefbaumaßnahmen
8Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall. Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.
Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518)
81Erwerb von beweglichen Sachen
Bewegliche Sachen in diesem Sinne sind Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen.
Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) - Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt - wird zu den sonstigen Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812).
811Erwerb von Fahrzeugen
Beim Erwerb von Fahrzeugen (Neu- und Ersatzbeschaffung) besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertig gestellten
-Land- und Schienenfahrzeuge, z.B.
-Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Anhänger, Lokomotiven, Eisenbahn- und Straßenbahnwagen, Spezialfahrzeuge für Polizei, Feuerwehr usw., Traktoren, Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)
-Wasserfahrzeuge, z.B.
-Schiffe, Boote für Polizei, Lastkähne, Fähren
-Luftfahrzeuge, z.B.
-Propeller- und Düsenflugzeuge, Ballone, Segelflugzeuge, Hubschrauber
Zusatz:
In den Erläuterungen ist anzugeben, ob es sich um Neu- oder Ersatzbeschaffungen handelt. Bei geleasten Fahrzeugen ist deren Anzahl in den Erläuterungen anzugeben. Zu den Ausgaben der Beschaffung gehören auch die Ausgaben des vorgeschriebenen oder zulässigen Zubehörs und der Überführung. Die Ausgaben für den Betrieb sind bei Gruppe 514 zu veranschlagen.
811 01 "F"Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen
812Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall, sofern es sich nicht um Erstausstattungen handelt, vgl. Hauptgruppe 5.
Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen für Verwaltungszwecke gehören z.B.
-Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
-Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen), Büromaschinen, landeseigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
-Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs- und Messgeräte
-Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Erstausstattungen sind ohne Rücksicht auf den Wert des Einzelgegenstandes unter Gruppe 812 zu veranschlagen (siehe Nr. 1.11.1 AH-GF).
Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B.
-Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
-Lehr- und Lernmittel (Musikinstrumente, Sprachlabors usw.)
-Dienstpferde
812 05 "F"Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind
813Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen
82Erwerb von unbeweglichen Sachen
821Grunderwerb
-Ankauf von bebauten Grundstücken
-Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke
-Kauf von sonstigen Anlagen, z.B.
-Forstgrundstücke
-Pflanzungen, Obstgärten und Ähnliches
-Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken
-Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie z.B. Auflassung, Grundbucheintragungen, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
823Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen
z.B. Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen
83Erwerb von Beteiligungen und dergleichen
Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
831Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland
836Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland
85Darlehen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
851Darlehen an den Bund
852Darlehen an Länder
853Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
854Darlehen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
856Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
857Darlehen an Zweckverbände
86Darlehen an sonstige Bereiche
861Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
862Darlehen an private Unternehmen
863Darlehen an Sonstige im Inland
866Darlehen an das Ausland
87Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
88Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
Zu den Obergruppen 88 und 89:
Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind:
Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichen Vermögen und andere Investitionsausgaben i.S. der Hauptgruppen 7 und 8
881Zuweisungen für Investitionen an den Bund
882Zuweisungen für Investitionen an Länder
z.B. Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien
883Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
884Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF.
886Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
887Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände
89Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 88.
891Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
892Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
893Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland
z.B. Wohnungsbauprämien
894Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF.
896Zuschüsse für Investitionen an das Ausland
9Besondere Finanzierungsausgaben
91Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke
Zuführungen an eigene Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)
911Zuführungen an die Ausgleichsrücklage
z.B. an die allgemeine Rücklage
912Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage
913Zuführungen an die Schuldendienstrücklage
914Zuführungen an die Bürgschaftssicherungsrücklage
915Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage
916Zuführungen an Fonds und Stöcke
919Sonstige
96Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren nach § 25 LHO
97Globale Mehr- und Minderausgaben
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden.
971Globale Mehrausgaben
Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können.
972Globale Minderausgaben
Globale Einsparungen, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können.
98Haushaltstechnische Verrechnungen
Vgl. Erläuterung zu Obergruppe 38.
981Verrechnungen zwischen Kapiteln
982Durchlaufende Posten
989Sonstige

5.
Funktionenplan (mit Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften

A.
Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan

1. Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.

Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in

Hauptfunktionen:Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Oberfunktionen:Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Funktionen:Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.

2. Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

3. Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z. B. 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der ,Verwaltung' von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der ,Verwaltung' sind die

  • Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),

  • Personalausgaben (Hauptgruppe 4),

  • sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54),

  • Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63) und

  • Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8),

der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.

Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (z. B. ,313 Arbeitsschutz').

B.
Funktionenplan (mit Zuordnungshinweisen)

0Allgemeine DiensteHauptfunktion 0
01Politische Führung und zentrale VerwaltungOberfunktion 01
011Politische FührungFunktion 011
Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, z. B.
-Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
-Bundes- und Landesbeauftragte für den Datenschutz
Bundespräsidentin oder Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe
Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten
-Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel bei Kapitel 01 veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z. B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den ,Allgemeinen Bewilligungen' (in der Regel Kapitel 02) zu verfahren.
-Gemeinsame Einrichtungen wie z. B. Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder
-Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union
Volksvertretungen, z. B.
-Deutscher Bundestag, Bundesrat
-Landtage
-Fraktionen
-Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
-Mitglieder des Europäischen Parlaments
-Parlamentarische Vereinigungen
-Durchführung des Parteiengesetzes (Wahlkampfkostenpauschale)
012Innere VerwaltungFunktion 012
z. B.
-Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen
-Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt
-Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen.
-Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z. B. für den Statistischen Dienst (Funktion 014).
-Datenverarbeitungszentralen der inneren Verwaltung (vgl. auch Funktion 019)
-Zentrale Beschaffungsstellen
-Disziplinarangelegenheiten
-Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (z. B. Bundesakademie für öffentliche Verwaltung)
-Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vgl. auch Funktion 062)
013InformationswesenFunktion 013
Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit,
z. B. Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche
Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen).
014Statistischer DienstFunktion 014
z. B.
-Statistisches Bundesamt
-Statistische Landesämter
015ZivildienstFunktion 015
Bundesamt für den Zivildienst
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z. B.
-Ausgaben für Dienstleistende
-Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen
016HochbauverwaltungFunktion 016
Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), z. B. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder
(Nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, vgl. Funktion 711)
018Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 und 138Funktion 018
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene
019Sonstige allgemeine StaatsaufgabenFunktion 019
Bundesnachrichtendienst
Rechenzentren
(Datenverarbeitungsanlagen einzelner Verwaltungen bzw. Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen)
Sachverständigenrat
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
02Auswärtige AngelegenheitenOberfunktion 02
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland
Ausgaben für Honorarkonsuln, Passstellen usw.
022Internationale OrganisationenFunktion 022
Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen
Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z. B. an
-Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
-Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)
023Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungFunktion 023
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, z. B.
-Regionale Entwicklungsbanken und -fonds
-Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen
-Internationale Familienplanungsföderation (IPPF)
-Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
-Entwicklungsfonds der Europäischen Union
-Einrichtungen der Weltbankgruppe, insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, z. B.
-berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
-bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)
-entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
-bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
-Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern
-entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe
024Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im AuslandFunktion 024
Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, z. B.
-Deutscher Akademischer Austauschdienst
-Institut für Auslandsbeziehungen
-Goethe-Institut
029Sonstige auswärtige AngelegenheitenFunktion 029
Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, z. B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland
Zuschüsse an verschiedene Organisationen, z. B.
-GIZ Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit e. V.
-Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
-Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
-humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
04Öffentliche Sicherheit und OrdnungOberfunktion 04
042PolizeiFunktion 042
Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei
Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit
043Öffentliche OrdnungFunktion 043
Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, z. B.
-Glücksspielaufsicht
-Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
044BrandschutzFunktion 044
Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz
045Bevölkerungs- und KatastrophenschutzFunktion 045
Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens
Besondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z. B.
-Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
-Zentralstelle für Zivilschutz
-Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
-Selbstschutz
-Katastrophenschutz im Zivilschutz
Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes
Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht bei den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, z. B.
-Kampfmittelbeseitigung
-Rettungsdienste
046WetterdienstFunktion 046
Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, z. B.
-Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
-Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
-Flugwetterdienst
-Klimagutachten
047Schutz der VerfassungFunktion 047
z. B. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz
048Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und OrdnungFunktion 048
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
05RechtsschutzOberfunktion 05
051Gerichte und StaatsanwaltschaftenFunktion 051
056JustizvollzugsanstaltenFunktion 056
Hierzu gehören auch:
-Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten
-Gefängniskrankenhäuser
(Nicht enthalten: Maßregelvollzug, vgl. Funktion 312)
058Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)Funktion 058
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
059Sonstige RechtsschutzaufgabenFunktion 059
Besondere Aufgaben der Rechtspflege, z. B.
-überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
-Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation
-internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion 022)
-Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen
06FinanzverwaltungOberfunktion 06
061Steuer- und ZollverwaltungFunktion 061
Bundesfinanzverwaltung
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik
Bundeszentralamt für Steuern
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Bundesfinanzdirektionen und Zollkriminalamt
Hauptzollämter
Landesfinanzverwaltung
062Schulden-, Vermögens- und sonstige FinanzverwaltungFunktion 062
Bundesschuldenverwaltung, Finanzagentur GmbH
Kassenverwaltungen,
soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt
Schuldenverwaltung der Länder,
soweit besonders veranschlagt
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung
Verteidigungslastenverwaltung
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen,
soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012)
Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister
Verwaltung des Grundvermögens,
soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen
Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens,
soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen
068Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der FinanzverwaltungFunktion 068
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
1Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle AngelegenheitenHauptfunktion 1
11/12Allgemeinbildende und berufliche SchulenOberfunktion 11/12
Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote.
(Nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024.)
111UnterrichtsverwaltungFunktion 111
z. B.
-Schulaufsicht
-allgemeine Schulverwaltung
-Schulplanung
-nichtwissenschaftliche Prüfungsämter
-Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen
-Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
112Öffentliche GrundschulenFunktion 112
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)
113Private GrundschulenFunktion 113
Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112
114Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen
(ohne Sonderschulen/Förderschulen)
Funktion 114
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B.
-Hauptschulen
-kombinierte Grund- und Hauptschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe)
-kombinierte Haupt- und Realschulen
-Realschulen
-Gymnasien
-Integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe)
-Schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind)
115Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen)Funktion 115
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114
118Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)Funktion 118
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
124Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden BereichsFunktion 124
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen
(Nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, vgl. Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, vgl. Oberfunktion 27.)
125Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden BereichsFunktion 125
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124
127Öffentliche berufliche SchulenFunktion 127
Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft:
-Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
-Berufsaufbau-, Berufsfachschulen
-Fachoberschulen
-Fachgymnasien
-Berufs- und technische Oberschulen
-Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
-Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)
-Schulen des Gesundheitswesens
-Berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)
(Nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01 und 04)
128Private berufliche SchulenFunktion 128
Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127
129Sonstige schulische AufgabenFunktion 129
Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, z. B. schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung
-des Schulsports
-von Schulwettbewerben
-des Schüler- und Lehrkräfteaustausches
-der Verkehrs- und Medienerziehung
-Serviceeinrichtungen für Schulen wie
-Medienzentren
-Schulberatungsstellen
-schulpsychologischer Dienst
-Schullandheime
-Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, soweit nicht Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128
(Nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung für Schülerinnen und Schüler in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141)
13HochschulenOberfunktion 13
132HochschulklinikenFunktion 132
Hochschulkliniken
Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken
133Öffentliche Hochschulen und BerufsakademienFunktion 133
Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft:
-Universitäten
-Technische Universitäten
-Pädagogische und theologische Hochschulen
-Sonderforschungsbereiche der Universitäten
-Fernuniversitäten
-Fachhochschulen des Bundes, Verwaltungsfachhochschulen der Länder (soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet)
-Musikhochschulen
-Hochschulen für bildende und darstellende Kunst
-Hochschulen für Film und Gestaltung
-Fachhochschulen
-Duale Hochschulen
Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(Nicht enthalten: öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127)
134Private Hochschulen und BerufsakademienFunktion 134
Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133:
Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist
(Nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 128)
137Deutsche ForschungsgemeinschaftFunktion 137
Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative)
(Nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Hochschulen, vgl. Funktionen 133 und 134)
138Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)Funktion 138
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018
139Sonstige HochschulaufgabenFunktion 139
z. B.
-Studienberatung
-Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)
-Hochschulrektorenkonferenz
-Wissenschaftsrat
-Stiftung für Hochschulzulassung
-wissenschaftliche Prüfungsämter
-zentrale Forschungsmittel für Hochschulen
14Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dergleichenOberfunktion 14
141Förderung für Schülerinnen und SchülerFunktion 141
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Stipendien für Schülerinnen und Schüler
Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen
(Nicht enthalten: Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145)
142Förderung für Studierende und wissenschaftlichen NachwuchsFunktion 142
Förderung für Studierende:
-BAföG für Studierende
-Mittel der Hochbegabtenförderung
-Zuschüsse an Studentenwerke
-Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung
-Individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch
-Landesämter für Ausbildungsförderung
Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs:
-Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende
-Stipendien für Aufbaustudiengänge
-Individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
-Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung
Wohnraumförderung für Studierende:
-Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
-Betrieb landeseigener Wohnheime
144Förderung für WeiterbildungsteilnehmendeFunktion 144
z. B. Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG)
145SchülerbeförderungFunktion 145
Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern
Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)
15Sonstiges BildungswesenOberfunktion 15
(Nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27)
152VolkshochschulenFunktion 152
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
-Heimvolkshochschulen
-Volkshochschulen
153Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende)Funktion 153
Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie
Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse
Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung
Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen
Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Überbetriebliche Lehrwerkstätten
Werkkunstschulen
Weiterbildungsstätten
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)
Kulturpädagogische Einrichtungen
Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung
(Nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 11/12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01 und 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 253; Volkshochschulen, vgl. Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, vgl. Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314)
154Ausbildung der LehrkräfteFunktion 154
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
(Nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, vgl. Oberfunktion 11/12)
155Fort- und Weiterbildung der LehrkräfteFunktion 155
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
-Fortbildungsstätten für Lehrkräfte
-Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen
16Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der HochschulenOberfunktion 16
162Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, FachinformationszentrenFunktion 162
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
163Wissenschaftliche MuseenFunktion 163
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)
164Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft)Funktion 164
Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, Akademien der Wissenschaften
165Forschung und experimentelle EntwicklungFunktion 165
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.
-Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten
-außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute
-Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
-Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
-Technologietransferstellen
-Innovationsberatungsstellen
-Geologische Landesämter
-Materialprüfämter
Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Herausgeber: Eurostat)
(Nicht enthalten: Grundlagenforschung: mit Allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE [Kapitel 12 der NABS], vgl. Oberfunktion 13)
167Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche ForschungseinrichtungenFunktion 167
Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL
18/19Kultur und ReligionOberfunktion 18/19
(Nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024)
181TheaterFunktion 181
Theater, Opernhäuser
Förderung von Theaterfestivals
Kulturpreise für Theater
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater
182MusikpflegeFunktion 182
Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen
Förderung von Musikfestspielen und Rockkonzerten
Kulturpreise für Musik
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege
183Museen, Sammlungen, AusstellungenFunktion 183
Museen
Sammlungen
Permanente Kunstausstellungen
Heimat-, Literatur- und Musikarchive
Förderung einzelner Ausstellungen
Förderung der bildenden Künste
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen
184Zoologische und botanische GärtenFunktion 184
Tierparks
Aquarien
Botanische Gärten
(Nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321)
185MusikschulenFunktion 185
Jugendmusikschulen
(Nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktionen 127 und 128)
186Nichtwissenschaftliche BibliothekenFunktion 186
Büchereien
Lesehallen
Jugend- und Wanderbüchereien
Einrichtungen des Bibliothekswesens
Musikbibliotheken
(Nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129)
187Sonstige KulturpflegeFunktion 187
Kommunale Kinos
Kulturzentren
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen)
Einrichtungen des Filmwesens
Einrichtungen der Heimatpflege
Institutionelle Förderung von Zirkussen
Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten
Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm)
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur
Literatur- und allgemeine Kunstpreise
Arbeitsstipendien für Schriftsteller
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals
(Nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Oberfunktion 43; Sporthallen, vgl. Funktion 322; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen u. ä. kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186)
188Verwaltung für kulturelle AngelegenheitenFunktion 188
Landesämter für Denkmalpflege
Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten
(Nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195)
195Denkmalschutz und -pflegeFunktion 195
Einrichtungen
-Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
-Denkmale
-Ausgrabungsstätten
-Mahnmale und Gedenkstätten
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z. B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15])
199Kirchliche AngelegenheitenFunktion 199
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke
(Nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23 und 24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31)
2Soziale Sicherung, Familie und Jugend, ArbeitsmarktpolitikHauptfunktion 2
21Verwaltung für soziale AngelegenheitenOberfunktion 21
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten.
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
219Sonstige Verwaltung für soziale AngelegenheitenFunktion 219
z. B.
-Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung)
-Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband
-Jugendverwaltung
-Versorgungsverwaltung
-Lastenausgleichsverwaltung
-Wiedergutmachungsverwaltung
22Sozialversicherung einschließlich ArbeitslosenversicherungOberfunktion 22
223UnfallversicherungFunktion 223
Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII
Fremdrenten in der Unfallversicherung
Zuschüsse an
-die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei
-die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
224KrankenversicherungFunktion 224
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung
(ohne knappschaftliche Krankenversicherung)
227PflegeversicherungFunktion 227
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung
229Sonstige SozialversicherungenFunktion 229
z. B.
-Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes
-Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme
23Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII)Oberfunktion 23
231Kindergeld, KinderzuschlagFunktion 231
232Elterngeld, Erziehungsgeld und MutterschutzFunktion 232
233WohngeldFunktion 233
235Soziale EinrichtungenFunktion 235
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter,
z. B.Einrichtungen für behinderte Menschen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge
(Nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, vgl. Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 241)
236Förderung der WohlfahrtspflegeFunktion 236
Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege
(Nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, vgl. Oberfunktion 28)
237Leistungen nach dem UnterhaltsvorschussgesetzFunktion 237
24Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen EreignissenOberfunktion 24
241Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige LeistungenFunktion 241
Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
Einrichtungen der Kriegsopferversorgung
Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge
Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen
243LastenausgleichFunktion 243
244WiedergutmachungFunktion 244
Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften
Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen
Sonstige Wiedergutmachungsleistungen, z. B.
-Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden
-Stiftung 20. Juli 1944
246Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und SpätaussiedlerFunktion 246
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Vertriebenen
Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, z. B.
-Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
-Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge
-Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene
(Nicht enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktion 18/19; Sprachkurse, vgl. Funktion 153)
249Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen EreignissenFunktion 249
Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z. B.
-Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
-Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)
Leistungen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (im Folgenden: AKG), z. B.
-Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
-Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
Heimkehrerstiftung
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nicht europäischer Nachfolgestaaten der UdSSR
25ArbeitsmarktpolitikOberfunktion 25
251Arbeitslosengeld II nach dem SGB IIFunktion 251
252Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB IIFunktion 252
253Aktive ArbeitsmarktpolitikFunktion 253
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen
Verbesserung der Beschäftigungssituation, z. B.
-durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
-durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II
(Nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d. h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 153)
259Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIFunktion 259
26Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)Oberfunktion 26
261Jugendarbeit und JugendverbandsarbeitFunktion 261
Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u. a. Jugendwerke)
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII
262JugendsozialarbeitFunktion 262
Leistungen gemäß § 13 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII
263Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der FamilieFunktion 263
Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 SGB VIII
265Hilfen zur Erziehung und EingliederungshilfenFunktion 265
Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, vgl. Funktion 283)
266Weitere Aufgaben der JugendhilfeFunktion 266
Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe
27Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIIIOberfunktion 27
Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII
Hierzu gehören auch:
-Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise)
-Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter
271Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIIIFunktion 271
28Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbewerberleistungsgesetzOberfunktion 28
Zu den Leistungen nach dem SGB XII:
Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind.
Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen.
(Nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236)
281Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIIFunktion 281
282Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XIIFunktion 282
283Eingliederungshilfe nach dem SGB XIIFunktion 283
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vgl. Funktion 265)
284Hilfe zur Pflege nach dem SGB XIIFunktion 284
285Weitere Leistungen nach dem SGB XIIFunktion 285
286Leistungen nach dem SGB XII - nur FlächenländerFunktion 286
Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend der Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist.
287Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzFunktion 287
Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen.
29Sonstige soziale AngelegenheitenOberfunktion 29
z. B.
-Familienpolitische Programme
-Schuldnerberatung
-Leistungen an Opfer von Gewalttaten
-SGB IX
-Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem SGB IX
-Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
-Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (z. B. Funktion 246)
-Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar
-Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen
291Sonstige soziale AngelegenheitenFunktion 291
3Gesundheit, Umwelt, Sport und ErholungHauptfunktion 3
31GesundheitswesenOberfunktion 31
311GesundheitsverwaltungFunktion 311
312Krankenhäuser und HeilstättenFunktion 312
Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung
Maßregelvollzug
(Nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056)
313ArbeitsschutzFunktion 313
Nicht enthalten sind Maßnahmen für die eigene Verwaltung, z. B. personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte
314GesundheitsschutzFunktion 314
Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, z. B.
-Arznei- und Lebensmittelkontrolle
-Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sonstiges, z. B.
-Deutsches Müttergenesungswerk
-Kongresse
32Sport und ErholungOberfunktion 32
321Park- und GartenanlagenFunktion 321
z. B.
-Bundes-/Landesgartenschauen
-Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen
-Spielplätze
322SportFunktion 322
Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten)
Sportanlagen und -einrichtungen, z. B.
-Freizeitsportanlagen
-Schwimmbäder
-Sportärztliche Hauptberatungsstelle, Berlin
-Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vgl. Oberfunktion 11/12)
Allgemeine Förderung des Sports
z. B. Zuwendungen an Sportverbände und -vereine
(Nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129)
33Umwelt- und NaturschutzOberfunktion 33
331Umwelt- und NaturschutzverwaltungFunktion 331
Umweltbundesamt
Bundesamt für Naturschutz
Umweltverwaltung der Länder, z. B. Landesanstalten für Immissionsschutz
332Maßnahmen des Umwelt- und NaturschutzesFunktion 332
Maßnahmen im Bereich
-Naturschutz und Landschaftspflege
-Immissionsschutz
-Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe
-Strategien Klimaschutz, Emissionshandel
-Umweltbildung
-Gewässerschutz (soweit nicht Funktion 645)
-Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von Altlasten
Ausgaben für
-Sachverständige und Fachbeiräte
-internationale Zusammenarbeit
-Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
-Messnetze und -programme
-Veröffentlichungen
-Mitgliedschaften
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden
(Nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktion 165; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162)
34Reaktorsicherheit und StrahlenschutzOberfunktion 34
341Verwaltung für Reaktorsicherheit und StrahlenschutzFunktion 341
Bundesamt für Strahlenschutz
342Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des StrahlenschutzesFunktion 342
Ausgaben für
-Sachverständige und Fachbeiräte
-internationale Zusammenarbeit
-Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
-Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes
-gesetzliche Ausgleichsansprüche
-Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
-End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
-staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen
4Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale GemeinschaftsdiensteHauptfunktion 4
41WohnungswesenOberfunktion 41
411Förderung des WohnungsbauesFunktion 411
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe)
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für z. B.
-Förderung des sozialen Wohnungsbaues
-Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
-Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Rückflüsse aus Darlehen
Wohnungsbauunternehmen
419Sonstiges WohnungswesenFunktion 419
Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens, z. B.
-Ausstellungen und Wettbewerbe
-Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen
42Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, StädtebauförderungOberfunktion 42
421GeoinformationFunktion 421
z. B. Kataster- und Vermessungsverwaltung
422Raumordnung und LandesplanungFunktion 422
Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z. B.
-Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
-Landesentwicklungsplan
-Landschaftsplanung
-Planungswettbewerbe
-Regionalplanung
-Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung
-Bauleitplanung (Stadtstaaten)
423StädtebauförderungFunktion 423
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch,
z. B. Finanzhilfen oder Ausgaben für
-Baumaßnahmen (z. B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne)
-städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
-Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
-Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
43Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)Oberfunktion 43
Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726)
431Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)Funktion 431
5Ernährung, Landwirtschaft und ForstenHauptfunktion 5
51Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung)Oberfunktion 51
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
511Verwaltung für Ernährung und LandwirtschaftFunktion 511
z. B. Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung
512Forst-, Jagd- und FischereiverwaltungFunktion 512
Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vgl. Funktionen 531 und 532)
52Landwirtschaft und ErnährungOberfunktion 52
521Agrarstruktur und ländlicher RaumFunktion 521
ggf. Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes'. Die wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie die Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' sind der Funktion 623 bzw. der Funktion 625 zugeordnet.
-Dorferneuerung
-Flurbereinigung
-Integrierte ländliche Entwicklung
522Einkommen stabilisierende MaßnahmenFunktion 522
Nationale Maßnahmen zur Marktstützung
EU-Marktordnungsmaßnahmen
Sonstiges, z. B.
-Absatzförderung
-Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
-Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland
523Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und ErnährungFunktion 523
Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder u. ä. Einrichtungen (Nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vgl. Hauptfunktion 1)
Landwirtschaftliche Unternehmen, z. B.
-Domänen
-Gärtnereien
-Gutsbetriebe
-Mustergüter
-Versuchswirtschaften
-Weingüter
Sonstiges, z. B.
-Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland
-Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
-pflanzliche Erzeugung
-Tierzucht und Tierhaltung
-Tiergesundheit und Tierschutz
53Forstwirtschaft und Jagd, FischereiOberfunktion 53
531Forstwirtschaft und JagdFunktion 531
z. B. Forstbetriebe
532FischereiFunktion 532
z. B.
-Fischereischutzboote
-Förderung der Fischerei
6Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, DienstleistungenHauptfunktion 6
61Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und DienstleistungenOberfunktion 61
z. B.
-Bergverwaltung
-Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
-Bundeskartellamt
-Wasserwirtschaftsverwaltung
611Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und DienstleistungenFunktion 611
62Wasserwirtschaft, Hochwasser- und KüstenschutzOberfunktion 62
623Wasserwirtschaft und KulturbauFunktion 623
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Sonstige Maßnahmen
624Talsperren, HochwasserrückhaltebeckenFunktion 624
625KüstenschutzFunktion 625
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes'
Sonstige Maßnahmen
63Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und BaugewerbeOberfunktion 63
631KohlenbergbauFunktion 631
632Sonstiger BergbauFunktion 632
634Verarbeitende IndustrieFunktion 634
z. B. Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes
635Handwerk und KleingewerbeFunktion 635
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, z. B.
-Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
-Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
-Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen
638BaugewerbeFunktion 638
64Energie- und Wasserversorgung, EntsorgungOberfunktion 64
641KernenergieFunktion 641
z. B.
-Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
-Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien
(Nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, vgl. Funktion 342)
642Erneuerbare EnergieformenFunktion 642
Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien
643ElektrizitätsversorgungFunktion 643
644WasserversorgungFunktion 644
645AbwasserentsorgungFunktion 645
646AbfallwirtschaftFunktion 646
Abfallbeseitigung und -verwertung, z. B. Deponien
647StraßenreinigungFunktion 647
649Sonstige Energie- und WasserversorgungFunktion 649
Erdölversorgung
Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, z. B. Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen
Bau von Kohleheizkraftwerken
Fernwärmeversorgung
Kohleveredelungsanlagen
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten
Sonstige Maßnahmen der Energiewirtschaft, z. B.
-Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw.
-nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
-Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen
Sonstiges, z. B.
-Fernheizwerke
-Maschinenzentralen
65Handel und TourismusOberfunktion 65
651HandelFunktion 651
Handel allgemein
-Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)
-Erfahrungsaustausch im Handel
-Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel
-Zwischenbetriebliche Vergleiche
Exportförderung, Auslandsmessen
-Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.
-Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, z. B.
-Außenwirtschaftsberatungen
-Unterstützung von Außenhandelskammern
Märkte und Inlandsmessen
-Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
-Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u. Ä.
Sonstiges, z. B.
-nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
-Verbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar
(Nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Oberfunktion 43)
652TourismusFunktion 652
z. B.
-Förderung der Fremdenverkehrsverbände
-Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
66Geld- und VersicherungswesenOberfunktion 66
661Banken und KreditinstituteFunktion 661
669Sonstiges Geld- und VersicherungswesenFunktion 669
Versicherungen
Sonstiges, z. B. Internationaler Währungsfonds
68Sonstiges im Bereich Gewerbe und DienstleistungenOberfunktion 68
z. B.
-Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland
-Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung
-Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkks)
-Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen
-nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung
681Sonstiges im Bereich Gewerbe und DienstleistungenFunktion 681
69Regionale FördermaßnahmenOberfunktion 69
Globale oder überregionale Förderprogramme des Bundes und der Länder
Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen.
691Betriebliche InvestitionenFunktion 691
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, z. B.
-betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
-Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
-Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben
692Verbesserung der InfrastrukturFunktion 692
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft
Strukturförderungsprogramme
693Verbesserung der regionalen WirtschaftsstrukturFunktion 693
7Verkehrs- und NachrichtenwesenHauptfunktion 7
71Verwaltung des Verkehrs- und NachrichtenwesensOberfunktion 71
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.
711Verwaltung für Straßen- und BrückenbauFunktion 711
Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung
712Verwaltung für Wasserstraßen und HäfenFunktion 712
Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder
719Sonstige Verkehrs- und NachrichtenverwaltungFunktion 719
Sonstige Verwaltungsbehörden, z. B.
-Bundesamt für Güterverkehr
-Bundesanstalt für Straßenwesen
-Eisenbahn-Bundesamt
-Kraftfahrt-Bundesamt
72StraßenOberfunktion 72
721BundesautobahnenFunktion 721
722BundesstraßenFunktion 722
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
(im Folgenden: EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
723LandesstraßenFunktion 723
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
724KreisstraßenFunktion 724
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
725GemeindestraßenFunktion 725
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.
726StraßenbeleuchtungFunktion 726
729Sonstiger StraßenverkehrFunktion 729
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr,
z. B. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen
Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen, z. B.
-Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
-Veröffentlichungen
73Wasserstraßen und Häfen, Förderung der SchifffahrtOberfunktion 73
731Wasserstraßen und HäfenFunktion 731
Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb
-der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
-von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen
Besondere Einrichtungen
-Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Wasserbau
-Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Lotseinrichtungen
Beteiligung an Bauvorhaben Dritter
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen
Schiffssicherheitsaufgaben
(Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft)
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen
Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe
732Förderung der SchifffahrtFunktion 732
74Eisenbahnen und öffentlicher PersonennahverkehrOberfunktion 74
741Öffentlicher PersonennahverkehrFunktion 741
Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV),
z. B. Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P + R-Plätzen usw.
742EisenbahnenFunktion 742
Maßnahmen für Eisenbahnen
z. B.
-Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
-Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
-sonstige Zuschüsse
75LuftfahrtOberfunktion 75
Flugsicherung
-Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
-Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island
-Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
-Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen
-Schutzmaßnahmen
Flughäfen und Luftverkehr
Sonstiges, z. B.
-Luftfahrt-Bundesamt
-Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
-Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt
751LuftfahrtFunktion 751
77NachrichtenwesenOberfunktion 77
771Post und TelekommunikationFunktion 771
772Rundfunk und FernsehenFunktion 772
z. B. Rundfunkanstalt ,Deutsche Welle'
79Sonstiges VerkehrswesenOberfunktion 79
Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, z. B.
-Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen
-Transrapid
791Sonstiges VerkehrswesenFunktion 791
8FinanzwirtschaftHauptfunktion 8
Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt
81Grund- und Kapitalvermögen, SondervermögenOberfunktion 81
Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 062).
811GrundvermögenFunktion 811
Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, z. B.
-Baumaßnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erwerb und Verkauf, Finanzierungskosten, Unterhaltung und Bewirtschaftung
Bebaute Grundstücke, z. B.
-Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Grundstücksgleiche Rechte, z. B.
-Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, z. B.
-Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht
-landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind
-sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen usw.
812KapitalvermögenFunktion 812
Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.
Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen
Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen
813SondervermögenFunktion 813
Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind
82Steuern und FinanzzuweisungenOberfunktion 82
821Steuern und FinanzzuweisungenFunktion 821
83SchuldenOberfunktion 83
Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme
831SchuldenFunktion 831
84Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.Oberfunktion 84
Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 ,Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen', soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:
Gruppe 441 Beihilfen
Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 ,Sonstige personalbezogene Ausgaben', soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.
841Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.Funktion 841
85RücklagenOberfunktion 85
Allgemeine Rücklagen
Fonds, Stöcke
Spezielle Rücklagen
Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
851RücklagenFunktion 851
86SonstigesOberfunktion 86
Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können
861SonstigesFunktion 861
87Abwicklung der VorjahreOberfunktion 87
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen
871Abwicklung der VorjahreFunktion 871
88GlobalpostenOberfunktion 88
Globale Mehrausgaben/-einnahmen
Globale Minderausgaben/-einnahmen
Verstärkungsmittel für Personalausgaben
881GlobalpostenFunktion 881
89Haushaltstechnische VerrechnungenOberfunktion 89
Dieser Überfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 ,Haushaltstechnische Verrechnungen' zuzuordnen.
891Haushaltstechnische VerrechnungenFunktion 891

(1) Amtl. Anm.:

Der haushaltsrechtliche Begriff "Zuwendungen" ist für die haushaltssystematische Einordnung nicht entscheidend.